Reklamation einer beschädigten Glastür nach Einbau

Hallo.
Familie A hat gebaut und im Wohnzimmer eine Glasschiebetür von Monteuren installiert bekommen, die ein Bauträger eingekauft hat.
Montage war am Freitag und am Sonntag fiel Frau A auf, dass die Tür im Bereich des installierten Türgriffs und überall verteilt Kratzer und tiefen Macken aufwies.
Der Vorfall wurde dem Bauträger direkt am nächsten Montag gemeldet und auch angeboten Fotos zur Verfügung zu stellen. Hierauf gab es keine Reaktion und eine Woche später schickte er A die Fotos und erinnerte an den Schaden.
Wenige Tage später erschien die Monteursfirma und argumentierte pampig, dass die Schäden niemals beim Einbau gewesen wären.
Wenige Tage danach erhielt Familie A ein Schreiben, dass der Schaden aufgrund der „Argumentation“ der Monteursfirma nicht anerkannt wird.
Für die Tür hat es keine schriftliche Abnahme gegeben und Familie A fragt sich nun, was sie tun kann…den Schaden möchte sie sicherlich nicht tragen.

Wenn Familie A nicht beweisen kann, wann die Tür eingebaut wurde und/oder die Foto´s nicht mit einem Datum versehen ist, wird es schwierig werden, die Firma zur Rechenschaft zu ziehen. Sollte der Fall noch nicht an die Juztiz weitergegeben worden sein, macht es im Anngemeinen Eindruck, eine Frist zu setzen, nach derem Ablauf (sollte der Schaden nicht behoben worden sein) mit einer Anzeige zu drohen und dies auch auzuführen, alleine aus dem Grund, dass diese Anzeigen gespeichert werden. Sollten noch weitere Beschwerden von anderen Personen eingehen, wird es für das Unternehmen sehr schwer, eine Unschuld zu beweisen, und die Presse wird auch die Ohren spitzen…
Natürlich machen Zeugen Sinn, wenn sie bestätigen können, dass der Schaden nicht anders entstanden sein kann. Und schlussendlich wird ein Gutachter bestätigen, dass die Behauptung, der Schaden kann nicht durch den Einbau entstanden sein, schlichtweg falsch ist. Dardurch sinkt die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens, und Polizisten und Richter sind auch nur Menschen…
Ich hoffe ich konnte helfen. Quelle: ein Freund; Rechtsanwalt

Guten Abend!

…mit einer Anzeige zu drohen…

Warum und an welcher Stelle soll womöglich jemand angezeigt werden?

Gruß
Wolfgang

och anzeigen geht immer, nur die drohnung damit kann als nötigung ausgelegt werden. und selbst wenn man anzeig kann es gut sein, das der staatsanwalt das einfach einstellt, weil die anzeige sinnlos war :wink:

hth

och anzeigen geht immer,

Stimmt, aber wegen was sollte man da jemanden „anzeigen“.

nur die drohnung damit kann alsnötigung ausgelegt werden.

Von wem denn bitte? Das ist Bulls…

und selbst wenn man anzeig kann es
gut sein, das der staatsanwalt das einfach einstellt, weil die
anzeige sinnlos war :wink:

Das ist Zivilrecht, was hat der Staatsanwalt damit zu tun?

Richard