Am 17.9.2020 habe ich auf einer Plattform eine Dunstabzugshaube der Fa Franke gekauft.
Diese Haube wurde 21.9. geliefert.
Als ich diese am 24.9. aufhängen wollte, stellte sich heraus, dass das eine Scharnier defekt war.
Sofort habe ich versucht dort auf der Plattform anzurufen, niemand ging ran.
Dann habe ich eine Mail mit Fotos an diese Plattform gesendet. Die Antwort war: Bitte um Geduld, sie geben die Reklamation am Franke weiter.
Was soll ich jetzt tun, damit ich alle Fristen einhalte … ?
Widerruf oder Frist für die Reklamation setzen ?
Wenn Du das 14-tägige Rücktrittsrecht nutzen willst hast du ja nicht mehr viel Zeit.
Ich würde das nutzen. Ist zu ungewiss, mindestens würde es wohl dauern.
Bestelle danach dann ggf. neu in der Hoffnung die Haube ist dann OK.
Sollte inzwischen eine Ersatzlieferung kommen, dann sende die auch zurück.
Der hier vorgeschlagene Widerruf ist eigentlich etwas anderes als eine Reklamation. Daher unterscheiden sich die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben. Dementsprechend würde ich hier die Sachmängelhaftung geltend machen und behelfsweise widerrufen. Setze eine Frist. Wenn Du per PayPal o. ä. bezahlt hast, eröffne einen Fall.
Ich weiss ja nicht, was Du hier mit „Plattform“ bezeichnest und welche Funktion Du auf dieser Plattform meinst, aber Du solltest beim Verkäufer reklamieren.
Hast Du die Antwort der Plattform in dokumentierte Form vorliegen?
Das hat welchen Sinn genau? Dass das Ding repariert und dann anschließend zum Händler zurück geschickt wird?
Und welche Frist muss man für einen Widerruf setzen? Im Gesetz finde ich da gar nichts zu.
Es geht hier darum die Sachmängelhaftung durchzusetzen. Das behelfsweise widerrufen hilft dabei den Verkäufer zu animieren, sich zügig darum zu kümmern, denn an einem Widerruf hat er noch weniger Interesse. Zudem hilft es einem Laien vorsichtshalber zu widerrufen, wenn es sich nicht sicher ist, welche einzelnen Dinge sich aus seinen Rechten im konkreten Fall ergeben.
Warum Du nun die Frist ausschließlich auf den Widerruf beziehst, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber natürlich hat der Verkäufer auch beim Widerruf Fristen einzuhalten.
Wenn sich eine Frist aus den Gesetz ergibt, muss man sie eh nicht benennen, damit sie rechtliche Wirkung hat. Es verschaffen aber Klarheit, was der Fordernde erwartet, er sich der gesetzlichen Regelung bewusst ist und er gewillt ist, diese einzufordern.
…hilf gar nichts, denn man kann nur widerrufen oder eben nicht. Es gibt ganz einfach keine Möglichkeit, den Widerruf irgendwie bis nach die Reparatur zu verschieben oder den Widerruf von irgendwas abhängig zu machen. Schau doch mal ins Gesetz, wie das dort steht, wenn du dich schon drauf berufst: https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
hast du nicht verstanden?
Behelfsweise bedeutet, dass man etwas für den Fall erklärt, dass der andere Teil nicht wirkt. Also ein Abhängigmachen von diesem anderen Teil. Das kann man bei einem Widerruf aber eben nicht. Man kann nicht „widerrufen, aber nur, wenn die Reparatur nicht gemacht wird“. Wenn nach 14Tagen keine Reparatur stattgefunden hat, ist die Frist bereits abgelaufen. Die wird nämlich nicht durch die Reparaturversuche verlängert.
Kann es sein, dass du Widerruf mit Rücktritt verwechselst?