Reklamation einer Zahnkrone 2/1

Hallo, hatte eine Zahnkrone Zahn 2/1 bekommen Bei Anprobe im Dentallabor blickte ich ständig in Schräglage in den Spiegel. Sie sah gut aus, passte zu den anderen Zähnen, war aber noch lose unter das Zahnfleisch geschoben worden. Nach anschliessendem Festkleben durch meinen ZA, wobei ich vorher auch wieder nur in Schräglage im Spiegel kontrollieren konnte, war die Krone fest unter das Zahnfleisch gedrückt worden. Nun ist sie etwa 1/2 mm zu kurz und passt nicht ins Gesamtbild.
Kann man so etwas reklamieren? Bin Privatpatientin.
Danke für Feed-back.

Hallo.
Es spielt keien Rolle,ob sie Privat oder Kassenpatient sind.
Wenn sie nicht zufrieden sind und es auch begründen können,so wie in ihrem Fall,muss die Krone angepasst werden.
Mfg.
Halit.

Sehr geehrte Interessentin,
wenn die Krone bezüglich der Länge deutlich zu kruz ist oder die Schneidekanten der Nachbarzähne deutlich länger sind im Seitenvergleich re. Kieferseite/li. Kieferseite(!) dann ist es eine klare Sache, die Krone müsste erneuert werden. Am besten Sie wenden sich vertrauensvoll an Ihren Behandler.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Grewe

Selbstverständlich! und zwar so bald wie möglich!

Hallo,

selbstverständlich können Sie die Arbeit reklamieren.

Mit freundlichem Gruß
Sabsibini

Hallo,
kann leider keine fachliche Auskunft geben.
Wir vermieten lediglich Zimmer und Wohnungen
in unserer Ferienvilla Tanja, nahe der
Zahnklinik Dentaprime in Varna, Bulgarien.

Wenn Sie unsere website www.ferienvillatanja.de.tl anklicken, finden Sie einen Link dorthin.
Es gibt dort ein Kontaktformular, in dem Sie ihre Frage
stellen koennen oder ueber das Call-Center eine Auskunft erhalten.
Alles wird von Deutschland aus gesteuert. Es sind absolute Spezialisten, auch in Rechtsfragen.

Viel Glueck, Karl Buck