Reklamation eines Abendkleides, wo kann ich mich darüber informieren ?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor ca. 1 Monat ein teures Abendkleid (300 Euro) in einem Braut & Abnedmoden Gesachäft gekauft. Nach einstündigem Tragen fielen bereits einige Stäbchen-Pailetten ab. An Tanzen etc. mochte ich schon nicht mehr denken, aus Angst da fallen noch mehr runter. Ich habe es gleich 2 Tage später reklamiert. Der Junior sagte mit, das könne schon mal passieren… Ich solle das Kleid selber waschen ( mit Gallseife in die Badewanne ), damit bei der Reinigung sonst nichts passiert. Dann sollte ich wiederkommen und sie würden es wieder annähen.
Ich habe es dann nur mit lauwarmen Wasser & Gallseife in die Badewanne gelegt und das Wasser war innerhalb von 5 Minuten dunklel Lila verfärbt. Weitere 5 Minuten später waren in dem Wasser wohl hunderte kleine Metallplättchen o.ä. Ich habe es schnell rausgenommen und nass in die Dusche gehangen. Das Kleid war komplett voll damit, aber nach dem Trocknen konnte ich es so abputzen. Dann erst habe ich gemerkt das es diese Pailetten waren, die sich aufgelöst haben. Die waren nun nicht mehr lila, sondern durchsichtig.
Ich habe dann das Klei erneut reklamiert und dann war der Senior Chef da. Er sagte das sich Pailetten ablösen sei ganz normal und kein Reklamationsgrund. Ich sagte ihm das ich ja nicht nur das Abgehen der Pailetten sondern auch das Auflösen, bzw. abfärben der Pailetten reklamiere und das das doch bei einem so teuren Kleid nicht sein dürfte… Dazu könne er nichts sagen, ( wenn nicht er, wer dann???) NAja, er sagte dann er müsse es einschicken, nach England, das würde 7 Tage hin & 7 Tage zurück dauern. Okay, er wollte mich dann anrufen. Nach 16 Tagen habe ich dort angerufen. Er meinte das Kleid wäre noch nicht da aber bis zum Ende der Woche.War aber nicht so. Nach erneuten 8 Tagen hab ich wieder angerufen, ja es wäre da. Dann bin ich dorthin und er kam mit meinem lila Kleid und einen identischem Kleid in schwarz. Ob ich wohl gesehen hätte das es 2 farbige Pailetten wären, also lila & silber… Ich so: Ja aber die sind ja nicht mehr lila sondern durchsichtig. Er verwies wieder auf das schwarze Kleid,und im Oktober würde es das gleiche nochmal bekommen und das würde auch so aussehen. Er hatte wohl garnicht verstanden um was es mir ging. Ich habe ihn gefragt was die denn nun überhaupt gemacht hätte und er sagte die fehlenden Pailetten wieder angenäht. Dafür war das Kleid dann 3 einhalb Wochen weg ??? Da hab ich gefragt ob es sein ernst sei das die abgefärbten Pailetten so bleiben sollen ?! Ja!!! Das wäre ein Gebrauchsgegenstand und ich hätte ja an meinem Auto 4 Reifen, die wären ja nach dem Fahren auch nicht mehr neu… Dann gab er mir einen Zettel, wo drauf stand : Sehr geehrte Kundin, sie haben sich für ein hochwertig besticktes Kleid entschieden. Die Pailetten sin in Reihe bestickt un können sich ablösen. Dies ist kein Reklamationsgrund aber selbstverständlich können wir diese kostengünstig wieder annähen. Ich sagte ihm das es ja garnicht mehr um die fehlenden Teile geht, sondern um die Farbe… Er wollte es einfach nicht einsehen. Dann gab ich ihm ein paar von den Ersatzpailetten die ich noch hatte, aber auch die hat er sich garnicht angeschaut. Ich sagte ihm, das ich zu Hause 2 von diesen Pailetten noch mal in eine Tasse gegeben hätte mit lauwarmen Wasser und auch wieder lösten sich die Teile auf. Ich hatte die Tasse im Auto und wollte sie ihm zeigen, da sagte er : Nein, das seh ich mir nicht an, das interessiert mich nicht !!! DA war ich so sauer, das ich sagte dann sollte er doch sein Kleid behalten, das wäre ja billiger Plünnen. Und er: Ja dann lassen sie es halt hier, Tschüß !!! Dann hab ich aber gesagt, nee, besser ich nehme es doch mit denn dann will ich mal hören was der Verbracherschutz dazu sagt. Und er: ja machen sie das doch. Ich war so wütend über die ganze Art und Weise und sagte dann noch das das Konsequenzen hätte und ich das auch kundtun würde wie die mit Kunden & Reklamationen umgehen. Da sagte er: Ja aber das kann für sie auch zum Verhängnis werden. DAnn bin ich raus und hatte nur noch Wut im Bauch. So etwas geht doch garnicht oder ??? Für ein 80 Euro Kleid hätte ich das hingenommen aber ich habe mit der Änderung & noch einer Krawatte 360 Euro bezahlt und er behandelt mich wie ein Stück Scheiße.
Nun meine Frage: Wiue kann ich weiter vorgehen ? Das möchte ich mir nicht gefallen lassen. Im Internet kann ich unter Verbraucherschutz nur Seiten finden, die Geld kosten. Kann ich mir garnicht vorstellen. Angeblich 25,00 Euro für eine Beratung und auf der anderen Seite 1,50 Euro pro Minute. Kann kir jemand einen Tipp geben wie ich mich wehren kann ???
Vielen Dank für Eure Zeit, ist doch ein bisschen lang geworden, sorry, aber wenn dann muss auch aller erwähnt werden.
Ich hoffe einer kann mir weiterhelfen !!!
Viele Grüße Aida 01

Hallo!

Grundsätzlich haben Sie auf alles was Sie kaufen eine 2-jährige Gewährleistung, d.h. wenn ein Mangel auftritt- und wenn sich ein Kleidungsstück nach einem mal tragen quasi auflöst, kann man das wohl als Mangel an der Sache ansehen, können Sie innerhalb 2 Jahren auf eine vollständige Beseitigung der Mängel bestehen.

Als Kunde haben Sie bei der Mängelbeseitigung die Wahl, Nachbessern (also Reparatur der gekauften Ware), Tausch oder Rückzahlung des Kaufpreises. Die Wahl treffen Sie als Kunde - nicht der Händler. Nunr wenn es nicht zumutbar oder möglich ist, den von Ihnen gewählten Weg der Mangelbeseitigung durchzuführen, darf der Händler ihn verweigern. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn es sich um ein Kunstwerk handelt, dass man kein zweites Mal beschaffen kann (die Mona Lisa gibt es halt nur einmal) - oder wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis deutlich übersteigen. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist allerdings immer zumutbar.

Grundvoraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Mangel um einen Material- oder Verarbeitungsfehler handelt und er nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist. Den Beweis der unsachgemäßen Handhabung muss allerdings der Händler erbringen.

Ich hoffe, ich konnte helfen,

Super, das hört sich doch schon mal ganz gut an. Vielen Dank für die schnelle Antwort

Hallo,

ich schätze das so ein, dass du einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hast. Ihr habt einen Kaufvertrag, das Kleid hat einen Sachmangel zur Zeit des Gefahrübergangs, eine Nachfristsetzung deinerseits auf Nacherfülung dürfte nach § 440 BGB entbehrlich sein, da der Verkäufer jegliche Nacherfülung verweigert.

Du könntest zunächst schriftlich Nachbesserung verlangen mit Fristsetzung und ggf gleich erwähnen, dass du mit Fristablauf Klage vor Gericht erhebst. Oder aber gleich deinen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung einklagen (s.o.). Ich würde mich aber denk ich mal an einen Anwalt wenden. Ein grobes kurzes Vorgespräch am Telefon, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat, kostet glaube ich nichts. Ich würde mich dann aber kurz fassen.

Viel Glück!