Reklamation eines Artikel - Darf auch das Zubehör mit zurückgegeben werden?

Hallo Ihr Lieben,

mal angenommen man hat mehrere zusammenpassende Teile gekauft - kein Set, aber auf einer Rechnung und eins der Teile geht kaputt. Wenn der Hersteller/Lieferant nun keinen Ersatz für diesen Artikel liefern kann sondern die Rücksendung fordert, muss er dann auch die dazugehörigen Teile mit zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten?

Als Beispiel:

  • ich kaufe 4 Stühle für einen Tisch, einer ist defekt - was soll ich dann mit den anderen 3 ohne passenden Ersatz?
  • Oder ich kaufe einen BH mit 2 farblich und optischen Slips - was soll ich mit den Slips wen der BH nach 4 Wochen kaputt ist?

Muss der Hersteller da nicht alle Teile zurücknehmen, wenn er keinen Ersatz liefern kann?

LG Boffel

Das ist kein so gutes Beispiel.
Man kann sie doch ohne weiteres nutzen. (und selbst versuchen, einen farblich passenden BH woanders nachzukaufen.

Und beim Tisch mit 4 Stühlen, bei denen einer defekt und nicht nachgeliefert werden kann ?
Auch da bleiben doch Tisch und 3 Stühle voll nutzbar. Gut, wäre man zu viert, dann muss man einen Ersatzstuhl beschaffen.

Mit geringen Abweichungen beim Ersatz muss man sich m.E. abfinden.
Und was „gering“ und somit zumutbar wäre, ist sicher oft strittig.

MfG
duck313

Wenn wir z.B. von tollen Designer-Stühlen reden, findet man sicher keinen ähnlichen Ersatz für den 4. Stuhl. Und man kauft sich ja keine teuren Stühle damit es hinter aussieht wie in einer zusammengewürfelten Studentenbude.

Bei Unterwäsche in weiß oder schwarz sollte das auch kein Thema sein, aber bei einer besonderen Farbe schon.

Und wenn man lange auf solch tolle teure Sachen gespart hat um sich die leisten zu können ist das gleich doppelt ärgerlich.

nach §323 bgb abs.5 (§ 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß... - dejure.org) kommt es drauf an, ob es sich beim teilweise nicht erfüllten vertrag um einen unerheblichen oder erheblichen teil handelt, der da nicht erfüllt wurde.

im unterschied zu duck sehe ich bei beiden beispielen erhebliche mängel.
das kommt aber auf den einzelfall an:

  • wenn jemand den ganzen schrank voller zusammenpassender sets bh/slip hat und stets zueinander passende unterwäsche trägt, ist das was anderes als bei jemandem, dem das ansonsten auch egal wäre.
  • wenn jemand einen tisch und vier verschiedene stühle dazu gekauft hat und seine wohnung mit einem sammelsurium aus möbeln ausgestattet ist, ist das was anderes als vier gleiche stühle in einem wohnzimmer, in dem alles aufeinander abgestimmt ist.

im übrigen ist es aber natürlich nicht sache des käufers, einen passenden stuhl bzw. bh zu beschaffen, sondern die des verkäufers - er ist schließlich derjenige, der seinen teil des kaufvertrags nicht erfüllt.

und: voraussetzung ist ein gemeinsamer vertrag über alle zusammengehörigen teile. was hier aber offensichtlich vorliegt.

ergänzung: vertragspartner ist der verkäufer, nicht der hersteller. weshalb der verkäufer und nicht der hersteller zurücknehmen muss.

aber: ianal.

Hallo Boffel.

Ein anderes Beispiel:
Du kaufst eine Küchenmaschine, welche Gemüse schnitzelt.
Dazu dann die Erweiterungen zum Brot schneiden und die zum Kartoffel schälen.
Wenn die Küchenmaschine defekt ist, wird das Zubehör wertlos.

MfG Peter(TOO)

genau.
und dann komm es drauf an, ob alles zusammen in einem vertrag oder einzeln nacheinander gekauft wurde. und darauf, ob es sich bei dem defekt um einen sachmangel handelt.
falls sachmangel und in einem vertrag gekauft nimmt der händler alles zurück. wenn nicht, dann nicht.

Eine Rücksendung schliesst eine Reparatur erst einmal nicht aus!

Klar ist bei deiner Frage auch nicht, ob dies innerhalb der Garantie-/Gerwährleistungszeit ist oder ausserhalb?
Oder wurde es gar so geliefert?
Und „kaputt gehen“ ist auch sehr variabel! Das geht von Konstruktions-/Herstellungsfehler, was unter Garantie/Gewährleistung fällt, bis zu „da hat sich ein Elefant drauf gesetzt“.

MfG Peter(TOO)

Es handelt sich um einen Sachmangel und das Produkt wurde erst vor ein paar Wochen gekauft