Nachdem ein Kaffeeautomat innerhalb von 2 Jahren das 3. Mal kaputt ging, wollte ich von Expert ein Austauschgerät oder den Kaufpreis zurück. Ist das nicht innerhalb von 2 Jahren die gesetzlich geregelte Pflicht des Verkäufers? Die 3 Defekte betrafen nie die selben Teile der Maschine, es waren immer andere Baugruppen mangelhaft.
Der Verkäufer meint, es müssten für eine Wandlung immer die selben Teile kaputt gehen. Ich bin der Meinung den Kaffeeautomaten muß man als das Produkt sehen, was das 3. mal kaputt ist. Es ist eben das selbe Teil das kaputt ging.
Wie bekomme ich Recht und wo steht das?
Liebe Grüße der Bär