Reklamation - Gürtel

Hallo,
eine Frage bezüglich der Reklamation eines Gürtels.

Angenommen man kaufte im November letzten Jahres einen Gürtel. Genau dieses Modell hat man bereits in
einer Größe größer, sowie in einigen anderen Ausführungen.
Beim Kauf fällt auf, dass der Gürtel eine andere
Beschaffenheit hat als man es gewohnt ist.
Vor 4 Wochen gibt man den
Gürtel zurück, da die Schlaufe Risse bekommt und der Riemen faltig wird.
Zwei Verkäufer begutachteten das Stück und stimmen der Reklamation zu.
Da man ein guter Kunde ist, wurde hier sogar
angeboten den Gürtel direkt gegen ein anderes Modell zu
tauschen.

Heute bekommt man eine Anruf, dass der Gürtel eingetroffen
sei, man sich in Italien jedoch weigere etwas zu reparieren,
geschweige denn sich auf einen Umtasch ein zu lassen!
Der Verkäufer bestritt nur auch eine Mangel am Gürtel feststellen zu können!

Muss man jetzt einen mangelhaften Gürtel zurücknehmen oder hat man eine Möglichkeit einen fehlerfreien Gürtel zu erhalten?
Beim Kauf als auch bei der Reklamation war eine Freundin anwesend, die jedes Wort gehört hat - sprich eine Zeugin dafür ist existent.

Herzlichsten Dank für die Hilfe!

Hallo,

eine Frage bezüglich der Reklamation eines Gürtels.

Um welchen Wert wollen wir uns denn streiten???
Ist der Wert angemessen,…?

Angenommen man kaufte im November letzten Jahres einen
Gürtel. Genau dieses Modell hat man bereits in

einer Größe größer, sowie in einigen anderen Ausführungen.

Beim Kauf fällt auf, dass der Gürtel eine andere

Beschaffenheit hat als man es gewohnt ist.

Vor 4 Wochen gibt man den

Gürtel zurück, da die Schlaufe Risse bekommt und der Riemen
faltig wird.

Zwei Verkäufer begutachteten das Stück und stimmen der
Reklamation zu.

Da man ein guter Kunde ist, wurde hier sogar

angeboten den Gürtel direkt gegen ein anderes Modell zu

tauschen.

Heute bekommt man eine Anruf, dass der Gürtel eingetroffen

sei, man sich in Italien jedoch weigere etwas zu reparieren,

geschweige denn sich auf einen Umtasch ein zu lassen!

Der Verkäufer bestritt nur auch eine Mangel am Gürtel
feststellen zu können!

Muss man jetzt einen mangelhaften Gürtel zurücknehmen oder
hat man eine Möglichkeit einen fehlerfreien Gürtel zu
erhalten?

Beim Kauf als auch bei der Reklamation war eine Freundin
anwesend, die jedes Wort gehört hat - sprich eine Zeugin dafür
ist existent.

Herzlichsten Dank für die Hilfe!

Eigentlich wollte ich darauf verzichten, aber wenn es von Bedeutung sein kann…es handelt sich um einen Gürtel im Wert von 295€. Gekauft habe ich ihn direkt beim „Hersteller“, da nur in den eigenen Geschäften vertrieben wird.
Das ist bei mir definitiv über der „ist mir egal“-Grenze!

Der Artikel ist mir nicht unbekannt, war vor einigen Tagen schon einmal gepostet,…die Antworten waren vielleicht nicht angenehm:wink:

Schwer zu beurteilen, der Artikel wurde gelöscht bevor ich etwas lesen konnte!

Völlig beknackte Antwort
Hallo,

eine Frage bezüglich der Reklamation eines Gürtels.

Um welchen Wert wollen wir uns denn streiten???

Ist der Wert angemessen,…?

völlig beknackte Antwort.

Zitat Brettbeschreibung

Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen.

Da ist so eine Antwort doch völlig daneben.

Gruß

S.J.

Hallo,

Gürtel zurück, da die Schlaufe Risse bekommt und der Riemen
faltig wird.
[…]
Heute bekommt man eine Anruf, dass der Gürtel eingetroffen

sei, man sich in Italien jedoch weigere etwas zu reparieren,

geschweige denn sich auf einen Umtasch ein zu lassen!

Mit welcher Begründung?

Entscheidend dürfte hier sein, ob es sich um einen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt. Schließlich gibt es noch etliche weitere Ursachen, die zu einem solchen Zustand führen können:

Fehlgebrauch
Verschleiß
Falsch Pflege
u.s.w.

Häufig herrscht die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so. Das steht so auch nicht im Gesetz. Vielmehr steht dort:

„Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“

Weiter heißt es im BGB:
„Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“

Was nach dem Kauf passiert, ist ein ganz anderes Thema.

Kurzum: War der Gürtel bei Gefahrübergang, das ist in der Regel der Zeitpunkt der Übergabe, mangelfrei, bestehen keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

Gruß

S.J.