Reklamation Handwerkerrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Zusammen,
ich habe eine Handwerkerrechnung für die Reparatur meiner Terrassentür erhalten. Die Leistung wurde ordnungsgemäß erbracht. Allerdings ist die Rechnungshöhe (550 Euro für Material, Kosten für An-und Abfahrt und zus- noch Fahrzeugkosten) strittig.
1.Kann ich verlangen, dass die Kosten für das eingebaute Ersatzteil anhand von (z.B.) Preislisten des Herstellers nachgewiesen werden?
2.Es wurde An-und Abfahrtkosten, gegen die nichts einzuwenden wäre, aber außerdem noch Fahrzeugkosten in fasst der gleichen Höhe berechnet. Ist dass rechtlich i.O.?
Freundliche Grüße,
Dieter

Hallo Dieter,
da ich schon seit einiger Zeit in Belgien wohne,
habe ich leider wenig Ahnung. Ich habe das jetzt auch bei meinem Profiel geändert.
Entschuldige bitte, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Silvia

Hallo,
grds. darf keine Rechtsberatung erfolgen, allgemein gilt, dass man unberechtigt hohe Forderungen nicht vollständig erfüllen sollte und sich mit dem Handwerker über eine Minderung einigen sollte. Ist kein Festpreis vereinbart sollte man sich schon sicher sein, dass die Forderung überhöht ist. Überweist man einen geringeren Betrag und der Handwerker klagt tatsächich, wäre zu überprüfen, ob man nicht doch den Restbetrag leistet. Werden Sachverständige und Zeugen gehört, wird es in der Regel teuer und kostet Nerven.

Der Handwerker ist nicht verpflichtet, vor Prozessbeginn seine Kalkulation offenzulegen. In der Regel wird er eine nachvollziehbare Rechnung erstellen, da dies seinem Interesse entspricht.