Reklamation im Ausland

Hallo,

man nehmen folgenden Sachverhalt an: Ein Käufer K kauft bei einem Verkäufer V, ansässig in Luxemburg, einen Artikel. Weiterhin nehme man man, das dieser Artikel einen Schaden hat, der auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Nachdem Käufer K den Schaden entdeckt hat, meldet er diesen dem Verkäufer V. Dieser rührt sich nicht.

Käufer K hat aber glücklicherweise (?) die Bezahlung der Ware über den Bezahldienst B vorgenommen. Bezahldienst B bietet einen sog. Käuferschutz an, den Käufer K nun auch in Anspruch nimmt.

Nachdem einige Tage ins Land gegangen sind und sich Verkäufer V nicht gerührt hat, schickt Bezahldienst B dem Käufer K eine Mail, in der steht, das er die Ware bitte sehr zurücksenden möge. Trotz Reklamation auf Kosten von Käufer K, alles andere solle sich Käufer K direkt von der Backe schmieren. Käufer K recherchiert nun und kommt auf einen Preis von 10 EUR für den Transport, der Warenwert der reklamierten Position (eine andere ist fehlerfrei) beträgt 15 EUR.

Gut, Käufer K ist schon zufrieden, wenn er den Müll nicht entsorgen muss und obendrein noch 5 EUR zurückbekommt. Aber er stellt sich folgende Frage:

Müsste nicht der Verkäufer V auch die Rücksendekosten erstatten? Immerhin handelt es sich um eine Reklamation (Ware fehlerhaft) und nicht um einen Widerruf. Wie kommt Käufer K nun an das Porto wenn Verkäufer V sich da stur stellt? Bezahldienst B interessiert das bestimmt einen feuchten Kehricht.

So, ich hoffe das ist halbwegs verständlich gesschrieben.

Danke,
Little.

Hallo !

Wie war das noch mal mit "recht haben und recht bekommen " ?

Das Problem hat man auch im Inland,wenn Händler sich nicht rührt nach der Mängelmeldung.

Und m.E. nach hängt es nur vom Wert der Ware ab,ob und welche weiteren Schritte man unternehmen kann/soll.

MfG
duck313