Hallo,
man nehmen folgenden Sachverhalt an: Ein Käufer K kauft bei einem Verkäufer V, ansässig in Luxemburg, einen Artikel. Weiterhin nehme man man, das dieser Artikel einen Schaden hat, der auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Nachdem Käufer K den Schaden entdeckt hat, meldet er diesen dem Verkäufer V. Dieser rührt sich nicht.
Käufer K hat aber glücklicherweise (?) die Bezahlung der Ware über den Bezahldienst B vorgenommen. Bezahldienst B bietet einen sog. Käuferschutz an, den Käufer K nun auch in Anspruch nimmt.
Nachdem einige Tage ins Land gegangen sind und sich Verkäufer V nicht gerührt hat, schickt Bezahldienst B dem Käufer K eine Mail, in der steht, das er die Ware bitte sehr zurücksenden möge. Trotz Reklamation auf Kosten von Käufer K, alles andere solle sich Käufer K direkt von der Backe schmieren. Käufer K recherchiert nun und kommt auf einen Preis von 10 EUR für den Transport, der Warenwert der reklamierten Position (eine andere ist fehlerfrei) beträgt 15 EUR.
Gut, Käufer K ist schon zufrieden, wenn er den Müll nicht entsorgen muss und obendrein noch 5 EUR zurückbekommt. Aber er stellt sich folgende Frage:
Müsste nicht der Verkäufer V auch die Rücksendekosten erstatten? Immerhin handelt es sich um eine Reklamation (Ware fehlerhaft) und nicht um einen Widerruf. Wie kommt Käufer K nun an das Porto wenn Verkäufer V sich da stur stellt? Bezahldienst B interessiert das bestimmt einen feuchten Kehricht.
So, ich hoffe das ist halbwegs verständlich gesschrieben.
Danke,
Little.