Hallo,
mal angenommen jemand kauft etwas bei jemandem ein von dem er nur einen emailkontakt hat. Die Ware wird, wie üblich, im Voraus bezahlt. Geliefert wird sie auch, jedoch ist sie offensichtlich beschädigt. Der Käufer reklamiert dies nun mit der Bitte an die Gegenseite sich doch zu melden, gerne auch telefonisch, um die Sache zu besprechen. Es meldet sich aber niemand, einfach keine Reaktion.
Welche, aussichtversprechenden, Möglichkeiten hätte der Käufer? Kann man da einen Rechtsanwalt drauf ansetzen? Wer übernimmt dann diese Kosten, irgendeine Rechtschutzversicherung?
imaginären Gruß
Stefan
hallo.
Welche, aussichtversprechenden, Möglichkeiten hätte der
Käufer?
im online-auktionen-brett dürfte schon einiges dazu geschrieben worden sein. siehe auch die dortige faq: http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/
gruß
michael
Welche, aussichtversprechenden, Möglichkeiten hätte der
Käufer? Kann man da einen Rechtsanwalt drauf ansetzen?
Fällt dir auch nur ein einziger Grund ein, warum das nicht möglich sein sollte?
Wer
übernimmt dann diese Kosten, irgendeine
Rechtschutzversicherung?
IRGENDEINE? Du schreibst einfach alle Versicherungen an, und die werden sich daraum reißen, bezahlen zu dürfen? Entweder BIST du rechtsschutzversichert - dann meldest du den Fall bei der Versicherung -, oder du bist es nicht, dann kann es sein, nämlich wenn du im Recht bist, dass die Gegenseitige deinen Anwalt bezahlen wird.
Levay