Reklamation - keine Reaktion

Hallo zusammen!

Wenn man z.B. schriftlich wegen irgendeiner Sache reklamiert, und man bekommt einmal die Nachricht, dass diese Reklamation unter einer bestimmten Bearbeitungsnummer erfasst wurde und geprüft werde, ob der Anspruch zu Recht besteht, und dann hört man nie, nie, nie wieder etwas, obwohl man - beginnend nach 2 Monaten - ein halbes Jahr lang um eine Stellungnahme bittet - was hat man für Möglichkeiten? Hätte der Brief eines Rechtsanwaltes mehr Gewicht und stiege die Chance, eine Antwort zu bekommen? Fällt so etwas überhaupt in den Aufgabenbereich eines Rechtsanwaltes oder würde man da ausgelacht, wenn man sich mit einem solchen Ansinnen an einen wenden würde?

Vielen Dank!
lg, Ira

Hallo !

Wenn man zumindest grob wüsste,um was es in dem fiktiven Fall ginge und ob eine Firma,Behörde oder Versicherung der Ansprechpartner ist,könnte man besser etwas sagen.

Ein Anwalt verdient auch mit scheinbar kleinen Anliegen sein Geld und wird sicherlich den Klienten weder auslachen noch wegschicken.
Er kann zwar etwas raten,was man machen könnte,aber zaubern kann er auch nicht.
Beschleunigen kann man so etwas nur,wenn man auch ein Druckmittel hat,also was nach erneuter Fristsetzung passieren soll.

Also wenn man etwa von etwas zurücktreten könnte,Schadenersatz verlangen kann usw.

Wenn man meint,es stünde einem etwas zu,dann kann man das ja nach anwaltlichem Rat hin auch einklagen.
Schneller geht das nicht unbedingt.

Manchmal hilft auch das direkte Wenden an vorgesetzte Stellen,Aufsichtsorgane,Ombudsmann o.ä. um eine Sache zu beschleunigen oder überhaupt mal neu einzuleiten.

MfG
duck313

Hallo duck,
danke für den groben Wegweiser. Das würde schon sehr helfen.
Ich dachte da an den fiktiven Fall, dass ein sehr großes, mächtiges Unternehmen, wie z.B. eine Fluglinie mehr Geld eingezogen hat als ihr zusteht und sich tot stellt, wenn man versucht, die Sache zu klären. Blöd ist ja nur, dass man sich in so einem Fall gar nicht auseinandersetzen kann und klären, was eigentlich Sache ist.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, käme bei so einem Fall die Variante „einklagen“ in Frage.
Also, danke noch einmal und lg, Ira