Angenommen A kauft im Januar 2012 in einem Möbelhaus einen Schwebetüren-Kleiderschrank mit motorbetriebener Türöffnung für rund 4.000.-€.Dieser wird im April geliefert und aufgebaut vom Fachpersonal des Möbelhauses.
ca. 6 Wochen später fängt der Schrank beim öffnen an ungewöhnliche Kratzgeräusche zu machen. Wird dann von A umgehend reklamiert, einer kommt und richtet das.
ca. 6 Wochen später, bemerkt A, einen tiefen Kratzer im Milchglas. Bei genaueren Betrachten bemerkt A, dass beim Zusammenfahren der Türen, die eine einen Bauch macht und an einer Schraube im Inneneren der 2. Türe streift und einen etwa 50cm. langen und ca. 4mm breiten Kratzer hinterlassen hat. in der Zwischenzeit ist das Kratzen auch wieder da.
wieder wurde schriftlich Reklamiert (somit Reklamation Nr. 3) kurz darauf kommt ein Gutachter des Möbelhauses und veranlasst, dass die Türe ausgetauscht werden soll. Nun waren gestern die Monteure da, nach längerem versuchen, haben diese von einem Tausch der Türe abgesehen, weil in kürzester Zeit das Probelm wieder auftauchen wird. Beim genauen begutachten ist diesen dann auch aufgefallen, dass die andere Türe auch langsam einen Bauch bekommt. Alles wurde von den Monteuren dokumentiert etc.
Zumindest das Kratzen wurde behoben, allerdings nur kurzfristig…heute ist es wieder da.
Kann A das Geld des Schrankes nun zurückverlagen, wie ist es mit dem Urlaub, A musste ingesamt 3 Tage Urlaub nehmen,ohne dass die Schäden dauerhaft behoben wurden, kann A hier zusätzlich Schadensersatz fordern?
Welche Rechte hat A?
Sollte A das Kratzen erneut schriftlich reklamieren?