Reklamation Nebenkosten

Hallo,

wie geht man am besten bei Reklamationen zu Beträgen in der NK-Abrechnung vor und wie erhält man hier am besten Recht und von wem? Würde z.b, ein einfaches Schreiben an den VM reichen, in dem man seine Gründe darlegt und würde es reichen wenn der VM diese Reklamation anerkennt? Wie würde die Erstattung dann ablaufen? gutschrift aufs Mieterkonto und Verrechnung mit der Miete?

Beispiel:

Ein Mieter A zahlt über die Nebenkosten für einen Posten „Pflege der Außenanlagen“ für eine Grundstücksfläche von 2500 m². Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 10.000 EUR / Jahr die auf die Mieter umglegt werden. Nun stellt der Mieter fest, dass insbesondere auf Grund der zuletzt andauernden Hitze der Rasen, der ja eigentlich gepflegt werden sollte, seine Farbe von Grün zu Gelb gewechselt hat :smile:

Der Mieter schließt daraus, dass der Vermieter zwar Kosten für die Pflege der Außenanlagen berechnet, dieser Pflege aber offensichtlich nicht - ausreichen - nachkommt, da der Mieter der Ansicht ist, dass zur Pflege auch ein bewässern an heißen Tagen gehört und nicht nur das Rasen mähen alle 4 Wochen.

Wie könnte der Mieter hier am besten vorgehen, wenn ein Schreiben an den Vermieter unbeantwortet geblieben ist und auch keine Änderung des Zustands eingetreten ist?

Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Stefan

Hallo,

ein nicht ausreichendes Bewässern der Anlage würde kaum ausreichen, um die angefallenen Kosten nicht zahlen zu müssen. Wichtig für einen Anspruch des Vermieters ist es, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und dass tatsächlich Gartenpflege betrieben wurde. Wie oft und wie intensiv liegt nicht in der Entscheidungsgewalt des Mieters. Ansonsten könnte sich jeder Mieter seiner Zahlungsverpflichtung entziehen, indem er z. B. darlegt, dass montags das Treppenhaus immer geputzt wird, am Dienstag das Treppenhaus aber erneut schmutzig war und der Vermieter jeden Tag putzen hätte müssen, damit das Treppenhaus jeden Tag geputzt aussieht. Ob ein vermehrter Aufwand des Vermieters dem Mieter „entgegenkommen“ würde, darf bezweifelt werden … letztlich müsste der Mieter die Mehrkosten tragen.

Hallo,

ein nicht ausreichendes Bewässern der Anlage würde kaum
ausreichen, um die angefallenen Kosten nicht zahlen zu müssen.
Wichtig für einen Anspruch des Vermieters ist es, dass die
Kosten tatsächlich entstanden sind und dass tatsächlich
Gartenpflege betrieben wurde.

Die Frage ist ja dann, wie definiert sich „Gartenpflege“.

Kann man Rasen mähen alle 4 Wochen als Gartenpflege ansehen? Wenn ja wo werden dem Vermieter dann die Grenzen gesetzt was die Kosten anbelangt?

Einmal im Monat Rasenmähen, macht 12 mal im Jahr. Bei Kosten von 10.000 EUR im Jahr macht das umgerechnet 833 EUR / Rasenmähersession. Da der gute Mann das allerdings mit einem fahrbaren Untersatz erledigt, ist er mit der „Gartenpflege“ nach gut einer Stunde fertig. Das wäre für mich dann schon wieder ein deutlich zu hoher Stundenlohn von 833,00 EUR. Wäre das nicht irgendwie Sittenwidrig?

Wie oft und wie intensiv liegt
nicht in der Entscheidungsgewalt des Mieters. Ansonsten könnte
sich jeder Mieter seiner Zahlungsverpflichtung entziehen,
indem er z. B. darlegt, dass montags das Treppenhaus immer
geputzt wird, am Dienstag das Treppenhaus aber erneut
schmutzig war und der Vermieter jeden Tag putzen hätte müssen,
damit das Treppenhaus jeden Tag geputzt aussieht.

In diesem Beispiel wird ja aber eine Leistung erbracht - das Treppenhaus wird geputzt - einmal die Woche. In meinem Beispiel wird aber anscheinend nur alle 4 Wochen mal der Rasen gemäht und dann erscheinen mir Kosten von 10000 EUR doch zu hoch.

Gruß
Stefan

1 „Gefällt mir“

Man müsste den Vermieter um Aufklärung bitten, welche Tätigkeiten dieser Betrag umfasst und Einsicht in die Belege fordern. Für nur 1-maliges Rasenmähen im Monat dürften die Kosten in der Tat zu hoch angesetzt sein.

Hallo,
wieso so umständlich, man geht zum Vermieter und bittet um Einsichtnahme der Rechnungen für diesen Nebenkostenpukt.
Da muss ja drinstehen, was gemacht wird und was es kostet :wink:
hth

Hallo,
wieso so umständlich, man geht zum Vermieter und bittet um
Einsichtnahme der Rechnungen für diesen Nebenkostenpukt.
Da muss ja drinstehen, was gemacht wird und was es kostet :wink:
hth

es wurde ja schon schriftlich einsicht in die belege beantragt, allerdings bisher ohne reaktion vom VM

kann der Mieter einfach in die Geschäftsstelle und vor Ort einsicht verlangen? Darf der VM das verwehren?

Der Vermieter ist verpflichtet, einsichtnahme in die Belege zu ermöglichen, vgl. § 259 BGB.
Ausführlich kannst du das unter http://www.mietrb.de/0414131009%281%29.pdf mal nachlesen.

Es gibt viele Urteil zu dem Thema, im Zweifel ab zum Anwalt
hth

Hi

wie geht man am besten bei Reklamationen zu Beträgen in der
NK-Abrechnung vor

Die - Reklamation zu Beträgen - prüfen.

und wie erhält man hier am besten Recht

…recht haben und bekommen kann recht schwer sein…

und
von wem?

vom Richter?

Würde z.b, ein einfaches Schreiben an den VM reichen,

vielleicht, oft aber nicht

in dem man seine Gründe darlegt

Unbegründet würde wohl auch keine aussagekräftige Antwort kommen können.

und würde es reichen wenn der
VM diese Reklamation anerkennt?

Ja, kommt aber nicht immer vor.

Wie würde die Erstattung dann
ablaufen?

-Dann- (bei Anerkennung) im Einvernehmen.

gutschrift aufs Mieterkonto und Verrechnung mit der
Miete?

Je nach Abmachung.

Schön, das hier mal das Wunschdenken die Oberhand hatte, wo es in der Realität doch so selten zum Zuge kommt. :wink:

Beispiel:

Ein Mieter A zahlt über die Nebenkosten für einen Posten
„Pflege der Außenanlagen“ für eine Grundstücksfläche von 2500
m². Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 10.000 EUR / Jahr die
auf die Mieter umglegt werden. Nun stellt der Mieter fest,
dass insbesondere auf Grund der zuletzt andauernden Hitze

Hier sollte mal beachtet werden, das die NK vom vergangenen Jahr herrühren.

der
Rasen, der ja eigentlich gepflegt werden sollte, seine Farbe
von Grün zu Gelb gewechselt hat :smile:

Hmm, wenn eine Bewässerungsanlage mit umgelegt wird, kann dies bei den Wasserpreisen recht teuer werden.

Der Mieter schließt daraus, dass der Vermieter zwar Kosten für
die Pflege der Außenanlagen berechnet, dieser Pflege aber
offensichtlich nicht - ausreichen - nachkommt,

Nur weil nicht bewäsert wurde, entfällt die übliche Pflege? Eine abenteuerliche Meinung.

da der Mieter
der Ansicht ist, dass zur Pflege auch ein bewässern an heißen
Tagen gehört und nicht nur das Rasen mähen alle 4 Wochen.

Es gehört auch noch mehr dazu, zB Pflanzenerneuerung, Bäume fällen, Vorhaltekosten und/oder Gerätemieten, entwässern etc.

Wie könnte der Mieter hier am besten vorgehen,

sich beraten lassen

wenn ein
Schreiben an den Vermieter unbeantwortet geblieben ist und
auch keine Änderung des Zustands eingetreten ist?

Es geht doch um die NK des letzten Jahres und nicht um eine Beanstandung des derzeitigen Gartenpflege, oder?

Eine Mitsprache des M in der Gartenpflege gibt es (hier in der BRD) nicht.
Der M möchte ja auch nicht, das der VM dem M vorschreibt, was der M in seinen Blumenkasten zu tun gedenkt.

Vielen Dank im Vorraus

Merci

Gruß
Stefan