Reklamation ohne Kassenbon aber mit Preisschild

Streng genommen gilt das erst nach 6 Monaten. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Verkäufer beweisen, daß seine Ware einwandfrei übergeben wurde. In der Regel geschieht das aber mit einem Prüfbeleg des Herstellers (Verpackers), der die Vollständigkeit des Verpackungsinhalts dokumentiert.

Der Käufer ist nicht verpflichtet zu beweisen oder nachzuweisen.
Er muß den Kauf nur glaubhaft machen. Mit dem beschrieben Preisschild sollte das dann auch ohne Rechnung kein Problem mehr sein.

Der Käufer ist nicht verpflichtet zu beweisen oder
nachzuweisen.

Selbstverständlich muss er das. Behaupten alleine reicht nicht.

Er muß den Kauf nur glaubhaft machen. Mit dem beschrieben
Preisschild sollte das dann auch ohne Rechnung kein Problem
mehr sein.

Kannst Du mir den Unterschied zwischen glaubhaft machen und beweisen erklären? Letztendlich entscheidet ein Richter, was er als Beweis zulässt. Wenn man dem Richter einen Sachverhalt glaubhaft darlegt, wird er ihn als Beweis werten. Oder auch nicht.

Gruß

S.J.

Streng genommen gilt das erst nach 6 Monaten.

Nö, das wird ja wohl locker unter „mit dem Mangel nicht vereinbar“ fallen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Levay

Kannst Du mir den Unterschied zwischen glaubhaft machen und

beweisen erklären?

Also, ich könnte das :smile: Glaubhaftmachung ist ein geringerer Maßstab, er gilt im einstweiligen Rechtsschutz.

Levay