Reklamation ohne Kassenbon aber mit Preisschild

Guten Tag,
Person A kauft ein 1000-Teile-Puzzle.
Ca. 5 Wochen nach dem Kauf öffnet Person A die Verpackung, um das Puzzle zusammenzusetzen. Beim Zusammensetzen des Puzzles stellt Person A fest, dass mehrere Teile fehlen.
Den Kassenbon besitzt A nicht mehr, aber auf der Verpackung klebt noch das Preisschild mit Namen und Adresse des Geschäftes, in dem das Puzzle gekauft wurde sowie dem Datum, an dem das Preisschild gedruckt wurde.
Wie gut stehen die Chancen, dass Person A bei Reklamation im Geschäft ein neues Puzzle bekommt?

Hallo,

aus juristischer Sicht besteht ein Anspruch darauf dass die Ware der versprochenen Leistung (also in diesem Fall den Puzzleteilen) entspricht. Da keine unmittelbare Prüfung im Ladengeschäft möglich und zumutbar war (Packung eingeschweißt, Puzzleteile an Ort und Stelle nicht abzählbar), kann der Händler sich also bei einer späteren Reklamation stäuben.

In mehreren Rechtsprechungen wurde bestätigt, dass für eine Reklamation der Kassenbon nicht zwingend ist. Ersatzweise kann der Kauf durch einen Zeugen oder z.B. durch einen Kontoauszug bei Kartenzahlung nachgewiesen werden. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Einzelhändler diese Verpflichtung oft missachten…
Ein Umtausch wegen nichtgefallen ist hiervon zu unterscheiden, denn auf einen Umtausch besteht kein Anspruch!

Nicht einlassen sollte sich der Reklamierende auf die häufige Aussage des Händlers, dass er die Ware zunächst an den Hersteller übergeben will. Da es sich um eine Reklamation und keine Garantieansprüche handelt, bleibt der Einzelhändler der Vertragspartner und somit muss er sich um einen Ersatz bemühen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Viele Grüße

Sorry ich meinte natürlich, dass der Händler sich nicht bei einer späteren Reklamation sträuben kann.

Hallo,

In mehreren Rechtsprechungen wurde bestätigt, dass für eine
Reklamation der Kassenbon nicht zwingend ist. Ersatzweise kann
der Kauf durch einen Zeugen oder z.B. durch einen Kontoauszug
bei Kartenzahlung nachgewiesen werden. Allerdings zeigt die
Erfahrung, dass Einzelhändler diese Verpflichtung oft
missachten…

nein, so verkürzt kann man das nicht darstellen. Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass er das Teil bei genau diesem Verkäufer gekauft hat. Das kann er durch Vorlage des Kassenbons, einen Zeugen oder sonstwie versuchen. Wie ein Beweis zu werten ist, entscheidet aber im Zweifelsfall ein Richter. Wenn nun jemand etwas ohne Kassenbon reklamieren will und Onkel Willi als Zeugen mitbringt, ist der Verkäufer noch lange nicht verpflichtet zu leisten. Er kann natürlich die Aussage des Zeugen oder jeden anderen Beweis anzweifeln und den Anspruch gerichtlich klären lassen. Insbesondere dein letzter Satz vermittelt jedoch den Eindruck, dass der Verkäufer jeden vorgelegten Beweis akzeptieren müsste.

Gruß

S.J.

Vielen Dank für Euere schnellen Antworten.
Und ich muss gleich noch einmal nachfragen:
Wenn man keinen Kassenbon mehr hat,und wg. Barzahlung auch keinen EC- oder Kreditkartenbeleg hat, genügt dann auch das Preisschild als Beweis, wenn wie in diesem Fall Name und Anschrift des Geschäfts sowie Datum draufstehen?

Hallo,

Wenn man keinen Kassenbon mehr hat,und wg. Barzahlung auch
keinen EC- oder Kreditkartenbeleg hat, genügt dann auch das
Preisschild als Beweis, wenn wie in diesem Fall Name und
Anschrift des Geschäfts sowie Datum draufstehen?

wie gesagt: Die abschließende Würdingung eines Beweises kann nur der Richter vornehmen.

Für die Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruches ist aber nicht nur erforderlich, dass die Sache dort gekauft wurde, sondern auch wann und von wem. Abgesehen davon, dass ich noch nie ein Preisschild gesehen habe, auf dem das Kaufdatum vermerkt war, sagt ein solches Schild bestenfalls, dass die Sache am Tag X gekauft wurde, aber nicht wer der Vertragspartner ist. Zudem kann die Sache ja auch gestohlen worden sein.

Gruß

S.J.

Hallo,

natürlich kann alles angezweifelt und vor Gericht geklärt werden, dies ist der Grundsatz des Rechtsstaates, so dass dies eigentlich nicht extra betont werden muss.

Jedoch gelten die Grundsatzentscheide, nach denen ein Zeuge oder ein anders gearteter qualifizierter Nachweis dem Kassenbeleg gleichzustellen ist. Der Zweifel und Rechtsweg bleibt hiervon unberührt.

Jedoch muss hier auch festgestellt werden, dass der Kunde eine Reklamation hat und vom Verkäufer somit eine Kooperation zu erwarten ist.

aus juristischer Sicht besteht ein Anspruch darauf dass die
Ware der versprochenen Leistung (also in diesem Fall den
Puzzleteilen) entspricht.

Der Händler könnte einwenden, dass das Puzzle bei Lieferung vollständig war und die Puzzleteile nach dem Öffnen der Verpackung verloren gegangen sind. So ganz an den Haaren herbeigezogen ist diese Argumentation ja nicht. Wie würde das juristisch bewertet ?

Ich denke mal, dass du hier den Teufel an die Wand mals.
Wer Vertragspartner ist, ist m.E. nicht relevant, da er im Kaufvertrag nicht benannt ist. Verschenkt derjenige das Puzzle so ist dies nicht notwendigerweise ein Hinderungsgrund für eine Reklamation.

Hi,

Wenn man keinen Kassenbon mehr hat,und wg. Barzahlung auch
keinen EC- oder Kreditkartenbeleg hat, genügt dann auch das
Preisschild als Beweis, wenn wie in diesem Fall Name und
Anschrift des Geschäfts sowie Datum draufstehen?

Was mir hier fehlt: Hast Du es denn schon probiert mit der Reklamation? Unabhängig von der Rechtslage gibt es im Geschäftsleben auch den Begriff der Kulanz, der hier - Beleg hin oder her - greifen könnte.

Gruß,

Anja

1 Like

Nein, habe ich nicht, weil ich es erst heute bemerkt habe, werde aber morgen gleich ins Geschäft gehen und dann hier Bericht erstatten, könnte ja auch für andere von Interesse sein.

@ all: Nochmals vielen, vielen Dank für Euere vielen schnellen Antworten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wer Vertragspartner ist, ist m.E. nicht relevant, da er im
Kaufvertrag nicht benannt ist. Verschenkt derjenige das Puzzle
so ist dies nicht notwendigerweise ein Hinderungsgrund für
eine Reklamation.

In der Realität mag es häufig so sein. Grundsätzlich hat aber zunächst einmal nur der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer. Und darauf kann sich der Verkäufer berufen, wenn jemand aufgrund eines Preisschildes Gewährleistungsansprüche erhebt.

Aus rein rechtlicher Sicht ist deine Aussage aber alles andere als korrekt.

Gruß

S.J.

Jo, und wenn so was vor Gericht ein Problem würde, würde man kurzerhand die Abtretung erklären. Also doch kein Problem. :wink:

Levay

Der Käufer müsste hier Beweis erbringen.

Levay

Deine Darstellung kann man so aber auch nicht stehen lassen.

Die Leistungspflicht (das „Müssen“) hängt ja von Beweisen gerade nicht ab. Der Verkäufer muss im Gewährleistungspflicht nacherfüllen, egal ob der Beweis dafür erbracht werden kann oder nicht. Das Müssen ist nicht Folge der Beweisbarkeit, sondern es ist gleichsam das, was bewiesen muss (genauer: Beweisen werden müssen die Tatsachen, die zum Müssen führen).

Wer leisten muss und es nicht tut, geht ein doppeltes Kostenrisiko ein: Zum einen gerät er in Verzug und muss insbesondere die Beauftragung eines Rechtsanwalts bezahlen (§§ 280 I, II, 286 BGB). Zum anderen kann er im Prozess unterliegen und zur Tragung der Kosten verurteilt werden (§ 91 ZPO).

Levay

Reklamation könnte schwierig werden, der Hersteller kann meist nachweisen, dass das Puzzle produktionsbedingt vollständig eingeschweisst wurde und wird nicht akzeptieren, dass Teile fehlen. Der Händler wird sich darauf berufen.

Es gitb jedoch bei einigen Markenherstellern, z.B. Ravensburger, die Möglichkeit, auch einzelne Teile nachzubestellen.

Ich würde mit dem Händler sprechen. Wenn es ein Fachhändler am Ort war, wird der im Normalfall auf seinen Kunden eingehen und versuchen, die Teile möglichst kostengünstig zu besorgen.

Grüße

Holygrail

einige hersteller sind sehr großzügig in solchen fällen.

ich habe mal ein tischfussballspiel gekauft, in dem die benötigten bälle fehlten. ein anruf beim hersteller - damals noch kein callcenter!! -, in dem ich freundlich die situation erklärt habe, hat mir nicht nur zwei statt einem satz bälle, sondern auch je mannschaft einen satz ersatzspielfiguren beschert. das spiel war übrigens von MB.

und ich hatte es auf dem trödel gebraucht gekauft, was ich der netten mitarbeiterin am telefon auch gesagt habe.

Zu den Puzzles meint Ravensburger:
http://www.ravensburger.de/web/Puzzleteil-verloren__…

Ravensburger habe ich als sehr großzügig erlebt, solange man nicht mehr oder weniger 3/4 eines Spieles ersetzt haben will.

Für Lotti Karotti bat ich um Zusatzkarten weil die beiliegenden doch etwas wenig sind - kamen umgehend - hab mich dann per Mail dafür bedankt und schwups kamen noch mal welche. :smiley:
Haben wohl mein Dank nicht wirklich gelesen.

lg
Bröselchen

Nochmals vielen, vielen Dank an Euch alle für Eure Antworten!!!

Ich war heute morgen gleich im Geschäft und der Umtausch lief völlig problemlos.
Habe das Problem mit den fehlenden Teilen höflich geschildert, dabei auch genau beschrieben, wo sie fehlen, in dem Fall ein ganzes Stück am Rand.
Die feundliche Dame meinte dann, ja, das Puzzle wäre defekt, so was könne schon mal vorkommen und dann müsse man es eben umtauschen. Ob ich denn den Kassenzettel noch hätte?
Nein, den hatte ich nicht, aber eben die Folie, in die das Puzzle eingschweißt war mit den Preisschildern drauf. Auf dem einen Schild standen Name und Adresse des Geschäftes sowie ein Datum, vermutlich das, an dem das Preisschild gedruckt wurde.
Und das hat gereicht, ich habe mein neues (hoffentlich) komplettes Puzzle bekommen und die Dame meinte dann auch noch, man könne ja nicht damit rechnen, dass da Teile fehlen und dann könne es schon mal vorkommen, wenn man den Bon nicht aufhebt.

Ist vielleicht auch ein Tipp, wenn man mal defekte Ware zu reklamieren hat und keinen Kassenbon mehr besitzt:
Einfach sagen, man habe aufgrund von früheren guten Erfahrungen in dem Geschäft nicht damit gerechnet, dass etwas defekt sein könnte und deshalb den Bon weggeworfen.
Dann fühlen sich die Leute geschmeichelt und sind vielleicht doch eher zu einem Umtausch bereit, man will ja schließlich keinen bis dahin zufriedenen Kunden verprellen…

Hi!

Ravensburger habe ich als sehr großzügig erlebt, solange man
nicht mehr oder weniger 3/4 eines Spieles ersetzt haben will.

Ravensburger ist in dieser Hinsicht vorbildlich - wie auch z.B. Playmobil - hier zahlt man eben mit dem Preis noch den Service mit …

Für Lotti Karotti bat ich um Zusatzkarten weil die
beiliegenden doch etwas wenig sind - kamen umgehend - hab mich
dann per Mail dafür bedankt und schwups kamen noch mal welche.
:smiley:
Haben wohl mein Dank nicht wirklich gelesen.

Uns ist es so ähnlich mit einem Farbwürfel ergangen: Wir wollten eigentlich nur wissen, ob man den nachbestellen kann und wieviel das kosten würde - 3 Tage später war der Würfel da -> Dank per E-Mail und 3 Tage später nochmals ein Würfel.

Grüße,
Tomh