Hallo Zusammen!
Und zwar war schon mal vor ca. 2 Wochen die selbe Frage schon gestellt worden.
Es geht darum, dass die Schuhe Ende März 2004 für 120€ gekauft wurden.Die Schuhe sind jetzt innen an der Ferse kaputt bzw. Stoff ist gerissen. Die Schuhe wurden zur Reklamation gebracht und der Händler (Kämpgen)sagte, dass sie die Schuhe nicht eintauschen. Grundsätzlich machen sie sowas nicht. Es
steht in der FAQ, dass Waren (ob Schuhe oder Klamotten)eine Garantie von 6 Monaten haben. Man hat es auch dem Händler gesagt…aber sie haben es abglehnt, was nícht so sein kann oder??? Was kann man denn jetzt machen, damit man die Schuhe umtauschen kann bzw. Geld zurückbekommt? Auf jeden ist bekannt das ANSON Herrengeschäft, sowas macht, und zwar auch bei Schuhe und Klamotten die älter als 1 Jahr.
Gibt es bei Kämpgen auch ein Beschwerdemanagement oder soll man sich direkt an den Hersteller (Puma) wenden??
Hallo,
ich hatte mal das Problem mit einem Herd. Der Verkäufer fühlte sich nicht zuständig und ist auf den Mangel nicht eingegangen (leider konnte ich Den nicht mal so vorbeibringen).
Nachdem auch auf Fixtermine reagiert wurden, hab ich direkt an den Hersteller geschrieben auch mit dem Hinweis, daß ich vom Vertrag zurücktrete und so eine SCh… Ware nicht mehr wieder kaufen werden und das ihre Händler daß letzte sind.
Kurze Zeit später rief mich der Verkäufer an, was ich den für ein Problem hätte. Meine neuer Herd würde doch schon seit 4 Wochen bei Ihnen stehen und müßte nur abgeholt werden (wurde nach weiterer Beschwerde geliefert).
Vielleicht hilft es ja tatsächlich, wenn Du den Hersteller direkt anschreibst.
Hast Du es sonst schon mit dem Geschäftsführer versucht?
Viel Glück.
Gruß Ina
Hallo Zusammen!
Es geht darum, dass die Schuhe Ende März 2004 für 120€ gekauft
wurden.Die Schuhe sind jetzt innen an der Ferse kaputt bzw.
Stoff ist gerissen.
Wie sind sie kaputt gegangen. Sich äußerlich starke Abnutzungserscheinugen zu erkennen. Könnte es auf rücksichtslosen Umgang zurückzuführen sein?
Die Schuhe wurden zur Reklamation gebracht
und der Händler (Kämpgen)sagte, dass sie die Schuhe nicht
eintauschen. Grundsätzlich machen sie sowas nicht.
Der Käufer muß zunächst die so genannte „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Neulieferung, verlangen und eine Frist hierfür setzen. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Käufer weitergehende Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz geltend machen. Es liegt somit beim Verkäufer, durch Nachbesserung oder Neulieferung einer Auflösung des Vertrags zuvorzukommen.
In diesem Fall forderst Du vom Händler diesen Mangel zu beheben. Am besten unter Zeugen.
Es steht in der FAQ, dass Waren (ob Schuhe oder Klamotten)eine
Garantie von 6 Monaten haben. Man hat es auch dem Händler
gesagt…aber sie haben es abglehnt, was nícht so sein kann
oder??? Was kann man denn jetzt machen, damit man die Schuhe
umtauschen kann bzw. Geld zurückbekommt? Auf jeden ist bekannt
das ANSON Herrengeschäft, sowas macht, und zwar auch bei
Schuhe und Klamotten die älter als 1 Jahr.
Die meisten Händler versuchen durch das Verursachen von Umständen den Käufer so lang zu verärgern bis er schließlich aufgibt. Geh also mit einem Zeugen dorthin und verlange die Gewährleistung. Sollte er wiederholt verweigern, kannst Du weiter Schritte verlangen. Es bringt meistens schon viel, wenn man signalisiert, daß man rechtsschutzversichert ist und keine Probleme hat weitere Schritte einzuleiten.
Eine Beschwerde beim Hersteller bringt auch oft sehr schnell Besserung.
Gibt es bei Kämpgen auch ein Beschwerdemanagement oder soll
man sich direkt an den Hersteller (Puma) wenden??
Der Chef des Verkäufers interessiert sich dafür. Puma interssiert sich sicher dafür auch. Imageschäden will heute jeder vermeiden.
Gruß Grüne
Hi,
als Tipp: Am besten immer an die Zentrale des Unternehmens wenden. Die wickeln so ein Problem eher professionel ab, als der kleine Fuzi-Verkäufer im Laden um die Ecke.
Gruß
Falke
hi,
aber nur der „fuzi-verkäufer“ ist der vertragspartner und somit ansprechpartner für gewährleistungsrechte. wenn man sich an den hersteller wendet muss man auf kulanz hoffen.
mfg vom
showbee
Hallo,
Es
steht in der FAQ, dass Waren (ob Schuhe oder Klamotten)eine
Garantie von 6 Monaten haben. Man hat es auch dem Händler
gesagt…aber sie haben es abglehnt, was nícht so sein kann
oder???
Die Sache ist nicht so einfach, wie Du sie Dir vorstellst. Zum einen steht nirgends etwas von einer sechsmonatigen Garantie. Es wird nur geregelt, daß die Sache mängelfrei übergeben werden muß. Das BGB sagt aber (bei Verbraucherverträgen wie hier), daß beim Auftreten eines Mangels innerhalb von 6 Monaten nach Kauf vermutet wird, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand. In den FAQ fehlt aber leider ein kleiner Hinweis (was mir auch erst in diesem Zusammenhang deutlich wurde - sollte man das nicht ergänzen, Christian?): diese Vermutung gilt nur, wenn sie nicht mit der Art des Mangels unvereinbar ist ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__476.html ).
Und da fangen in Deinem Fall die Diskussionen an. Daß die Ferse von Anfang an ausgerissen war, wirst Du wohl kaum behaupten wollen, also greift hier erst mal der erwähnte §476 (denn die Art dieses Mangels ist mit der Vermutung, daß er bereits bei Übergabe bestand, unvereinbar).
Der Käufer muss sich also darauf berufen, daß man von einem Schuh dieser Preisklasse allgemein eine gewisse Haltbarkeit erwartet. Zum einen wird man aber keine Aussage von Hersteller oder Verkäufer finden „unsere Schuhe halten mindestens X Monate“. Zum anderen kann man auch den besten Schuh innerhalb kurzer Zeit durch falsches Verhalten (daß ich Dir nicht unterstelle) ruinieren.
Ich möchte hier jetzt keine Diskussion darüber entfachen was ein Pumaschuh aushalten muß, dies wäre auch völlig sinnlos. Ich möchte Dir lediglich klar machen, daß die Rechtslage nicht so eindeutig ist wie Du sie Dir vorstellst. Meiner Meinung nach wirst Du auf der rechtlichen Schiene eher eine Bauchlandung hinlegen, eine Klage wäre zu risikoreich (wenn die Kosten nicht von einer RV übernommen werden).
Was kann man denn jetzt machen, damit man die Schuhe
umtauschen kann bzw. Geld zurückbekommt? Auf jeden ist bekannt
das ANSON Herrengeschäft, sowas macht, und zwar auch bei
Schuhe und Klamotten die älter als 1 Jahr.
Gibt es bei Kämpgen auch ein Beschwerdemanagement oder soll
man sich direkt an den Hersteller (Puma) wenden??
Die Idee mit dem Hersteller könnte erfolgreich sein, wenn man es richtig anfängt (also nicht die juristische Keule schwingt, sondern den Hersteller an seine eigenen Ansprüche erinnert).
Gruß Stefan
Die Sache ist nicht so einfach, wie Du sie Dir vorstellst. Zum
einen steht nirgends etwas von einer sechsmonatigen Garantie.
Es wird nur geregelt, daß die Sache mängelfrei übergeben
werden muß. Das BGB sagt aber (bei Verbraucherverträgen wie
hier), daß beim Auftreten eines Mangels innerhalb von 6
Monaten nach Kauf vermutet wird, daß der Mangel schon bei
Übergabe bestand. In den FAQ fehlt aber leider ein kleiner
Hinweis (was mir auch erst in diesem Zusammenhang deutlich
wurde - sollte man das nicht ergänzen, Christian?): diese
Vermutung gilt nur, wenn sie nicht mit der Art des Mangels
unvereinbar ist (
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__476.html ).
Und da fangen in Deinem Fall die Diskussionen an. Daß die
Ferse von Anfang an ausgerissen war, wirst Du wohl kaum
behaupten wollen, also greift hier erst mal der erwähnte §476
(denn die Art dieses Mangels ist mit der Vermutung, daß er
bereits bei Übergabe bestand, unvereinbar).
Das ist zwar richtig, jedoch ist auch ein versteckter Mangel möglich. Bei sachgemäßer Nutzung kann erwartet werden, dass ein Stoff/Ferse so gut verarbeitet ist, das dieser auch eine bestimmte Zeit hält.
Ich weiß, daß ist alles sehr schwammig aber die Reklamation eines verdeckten Mangels wäre möglich (Stoff war schon fehlerhaft beim Erwerb, jedoch nicht sichtbar fehlerhaft).
Ich möchte hier jetzt keine Diskussion darüber entfachen was
ein Pumaschuh aushalten muß, dies wäre auch völlig sinnlos.
Ich möchte Dir lediglich klar machen, daß die Rechtslage nicht
so eindeutig ist wie Du sie Dir vorstellst. Meiner Meinung
nach wirst Du auf der rechtlichen Schiene eher eine
Bauchlandung hinlegen, eine Klage wäre zu risikoreich (wenn
die Kosten nicht von einer RV übernommen werden).
Ja, klagen nur mit Rechtsschutz, das sehe ich auch so. Jedoch sehe ich da bessere Chance als Du, da:
- Puma es soweit wohl nicht kommen läßt (das wahrscheinlichste)
- sachgemäßer und nicht übermäßiger Benutzung hier ein Verarbeitungfehler vor lag und dies ein Mangel ist oder
Puma wohl öffentlich nicht zugeben wird, daß die Schuhe standardmäßig nur ein halbes Jahr halten sollen.
In solchen Fällen gibt die Rechtssprechung hier eher dem Verbraucher Recht
meine Meinung
Gruß Grüne