Reklamation von filzenden Echthaartressen

darf der Lieferant die Garantie für die Haartressen vom Kauf ausschliesslich seiner Pflegeprodukte abhängig machen?

Ich habe die Haare mit den richtigen Produkten nur von einem anderen Hersteller gepflegt! Schin nach wrnigen Tagen begannen die Tressen so extrem zu filzen, dass sie entfernt werden mussten und nicht mehr zu gebrauchen sind!

Ich will meinen Kaufpreis zurückerstattet haben oder Ersatz der eine normal brauchbare Qualität wie der Lieferant verspricht aufweist!

Wie sind die rechtlichen Gegebenheiten in diesem Fall ? In wecher Frist muss mein Geld zurückerstattet werden?

Wir sind davon überzeugt, dass Sie diese Garantie nicht in Anspruch nehmen müssen, denn Xtend-your-Hair bietet hochwertige Haarverlängerungen zum erschwinglichen Preis.

Wir wissen was unsere Extensions „können“ und geben deshalb 6 Monate Garantie auf die Haarstruktur. Das bedeutet, sollte eines unserer Produkte innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf verfilzen oder verknoten sodass Sie diese nicht mehr tragen können, erhalten Sie uneingeschränkt Ersatz. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie unsere original Xtend-your-Hair Markenpflegeserie verwenden. (Dies muss durch eine auf Sie ausgestellte Rechnung nachgewiesen werden)

Den Nachweis dazu erbringen Sie indem Sie die Pflegeserie innerhalb der 6 Monate ab Kaufdatum der Extensions nachweislich 2x erworben haben und diese ausschließlich für die Pflege unserer Extensions verwenden.

Die Garantie erlischt wenn Sie die Extensions einem Farbwechsel unterziehen. Ein Farbwechsel ist zwar möglich, kann jedoch bei unsachgemäßer Andwendung erheblichen Schaden verursachen für den wir keine Garantie übernehmen können.

Unsere Xtend-your-Hair Marken-Pflegeserie besteht aus

Xtend-your-Hair Pflege-Shampoo
Xtend-your-Hair Conditioner
Xtend-your-Hair Pflege Balsam

Diese Artikel gibt es einzeln oder als Spar-Set in unserem Shop.

Zum Artikel gehts hier lang

Wichtige Hinweise:

Bei berechtigter Inanspruchnahme der Garantieleistung erhalten Sie die Ware von uns ersetzt welche den Mangel aufweist. Die Garantie beinhaltet nicht die Übernahme von anderen Kosten wie z.B. das Einarbeiten oder Entfernen der Extensions oder Leistungen die mit den Extensions in Verbindung stehen. Diese zusätzliche Garantie stellt eine freiwillige Leistung von uns dar welche wir lediglich nach Prüfung der mangelhaften Ware gewähren. Wir behalten uns das Recht vor bei unsachgemäßer Behandlung oder mutwilliger Beschädigung der Extensions das Recht auf die Garantie zu verwehren.

Die Garantie gilt lediglich auf die Haarstruktur bzw. auf das Verfilzen und Verknoten der Extensions, sodass sie nicht mehr tragbar sind. Sie gilt nicht wenn das Haar lediglich normale „Verschleisserscheinungen“ aufweist wie z.B.

Spliss
Trockenheit
Farbverblassung
Haarbruch
Ausdünnung
o.ä.

Bei gewellten Extensions ist zu beachten, dass die Wellen sich mit der Zeit verlieren. Auch hier gilt die Garantie nicht.

Die Garantie gilt ausschließlich auF Echthaarprodukte von Xtend-your-Hair. Sie besteht nicht auf Kunsthaarteile oder auf Produkte anderer Hersteller.

Diese Garantie entkräftet nicht die gesetzlichen Garantieansprüche.

Es ist durchaus legal die Garantiebedingungen in dieser Form zu gestalten und von der Verwendung der angegebenen Produkte abhängig zu machen.

Hallo. Der Hersteller kann die Garantie vom zusätzlichen Produkt abhängig machen. Denn nur mit diesem Zusatzprodukt wurde vorher im Labor getestet, sodass sie die Garantie mit dem Zusatzprodukt geben können. Wenn der Hersteller auch auf andere Zusatzprodukte eine sichere Garantie geben will, so müsste er alle andere (fremde) Zusatzprodukte testen. Und das ist in der Marktwirtschaft zu teuer/unwirtschaftlich. Anderes Beispiel: Wenn ein Autohersteller nur Superplus für die korrekte Fahrleistung garantiert und Sie tanken etwas anderes (weil der Mineralölhersteller die gleiche Eigenschaft garantiert) haftet nicht der Autohersteller, wenn durch das falsche Benzin der Motor kaputt geht.
Die Alternative ist, den Hersteller des Zusatzproduktes auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Garantieleistung (wenn vorhanden) zu verklagen. Dann müsste der Zusatzprodukthersteller für etwaige Korrekturen aufkommen.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Guten Abend petra Maria spannbauer,

ich würde an Ihrer Stelle sofort reklamieren, falls natürlich die 6 Monate noch nicht rum sind, ich hoffe Sie haben nicht so lange gewartet. Die Tresse ist aber nicht wirklich entfern worden? Sie sollte mit der Reklamation zurückgeschickt werden.
Ich denke schon, dass der Hersteller/Lieferant für die Haartresse bestimmte Pflege mitanbietet, möchte auch mehr Umsatz erreichen, Garantie für 6 Monate gibt er auch. Für die anderen Pflegemitteln kann er nicht garantieren.

Er bietete hochwertige Qualität an und mit der richtigen Pflege auch von anderen Herstellern/Lieferant sollte es gehen, man ist nicht gebunden nur an einen Hersteller/Lieferant.

Versuchen Sie zu reklamieren, oft geht es gut und man kann sich einigen: Neue Haartresse oder Geld zurück. Mit der zweiten Haartresse haben Sie bestimmt mehr Glück. Trauen Sie sich und argumentieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Leider bin ich auf dem Gebiet nicht bewandert, sorry , wenn ich nicht weiterhelfen konnte.
mr.timer

Hei, Deine Erklärungen zeigen, wie komplex dieses Thema ist. Vereinfachen wir also:
Wenn Dein Vertrag mit dem Lieferanten die Klausel beinhaltet, dass Du nur seine Pflegeprodukte verwenden darfst, dann habt Ihr Euch darauf geeinigt - Bestandteil des Kaufvertrages. Tust Du`s nicht, musst Du beweisen, dass dieser „Schaden“ auch mit seinen Pflegeprodukten entstanden wäre. Die Beweislast liegt nämlich in diesem Fall wohl bei Dir. Dass dieses Unterfangen mit Sachverständigen pp unendlich lang und teuer werden wird ist klar. Deshalb: Versucht eine Einigung!

Gruß Grebnell

Pech - aber diese Garantiebedingungen müssen unbedingt eingehalten werden. So etwas testet der Hersteller und kann auch nur dann Garantie geben.
Also beim nächsten mal an die Regeln halten !!!
dann gibts auch Geld zurück.

Hallo Petra,

es wird wohl zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden.

In deinem Fall scheint es sich um eine Garantieleistung zu handeln, nicht aber um das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Garantieleistungen können an Bedingungen geknüpft sein, so also die Verwendung der entsprechenden Pflegeprodukte nur von dieser Firma. Beim Gewährleistungsrecht kann eine Haftung nicht ausgeschlossen werden.

Ich habe hierzu folgenden Link gefunden: http://mobil.stern.de/wirtschaft/versicherung/verbra…

Leider kenne ich mich hiermit nicht allzu genau aus, deshalb würde ich diese Sache vielleicht lieber von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Beste Grüße
Antigone

da kann ich leider nicht weiterrhelfen
MfG

Hallo,

da dies ein sehr spezieller Fall ist, kann ich keine konkrete Auskunft geben. Grundsätzlich darf ein Hersteller die Gewährleistung (gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt es nicht) weder aussschließen, noch an den Kauf und die Verwendung weiterer Produkte von ihm abhängig machen. Gewährleistung ist Deutschland sind zwei Jahre!

Sofern aber ein Sachmangel aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs erfolgt, unterliegt das nicht der Gewährleistung. Einfach ausgedrückt: Wenn der Hersteller behauptet und beweisen kann, dass das Produkt falsch ‚behandelt‘ wurde bzw. der Schaden wegen falschem Gebrauchs entstanden ist, muss er dafür nicht grade stehen.

Soweit die allgemeinen Ausführungen; da ich von der Materie Extensions etc. keine Ahnung habe, kann ich nicht beurteilen, ob hier ein Sachmangel oder ein Gebrauchs- / Pflegefehler vorliegt. In ersterem Fall muss der Hersteller / Verkäufer entweder nachbessern, Ersatz liefern oder das Geld zurück erstatten, in zweiterem Fall hat der Hersteller damit nichts zu tun.

Viel Erfolg
nch

Hallo,

ich bin hier keine Experte, was die Haare angeht, aber ich versuche trotzdem ein paar Hinweise zu geben.

Die Pflegeprodukte des Alternativ-Hersteller haben bestimmt eine andere Zusammensetzung (und wenn auch nur im Makro-Bereich), was sich möglicherweise nicht mit den Kunsthaaren verträgt. Auch gehe ich davon aus, das der Kunsthaarhersteller Testreihe mit den unterschiedlichsten Pflegeprodukten durchgeführt hat. Daher kommt möglicherweise auch die Beschränkung der Garantie für 6 Monate unter Nachweis der richtigen (?!) Pflegeprodukte.

Ich denke es wird sehr schwierig sein hier, aber ich würde mal in einem Frisörmeister nachfragen, was er meint.

Gruß Svalroph

Hallo Maria,
ich kann mir vorstellen, dass dies sehr ärgerlich ist.
Fakt ist: Garantie nur mit dem von der Pflegeserie behandeln, von der auch die Extensions sind.
Ich denke kaum, dass ein Anpruch besteht.
Ich weiss ja nicht, wie hoch der Wert der Extensions waren und ob es ratsam ist überhaupt einen rechtlichen Rat beim Anwalt ein zuholen, der kostet ja auch Geld.
Sie könnten eigentlich nur Anfragen starten im Internet und andere Personen suchen, die auch die gleichen Extensions der Firma haben und Ihre Erfahrungen mitteilen lassen.
Danach können Sie ja noch immer entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte einleiten.
Liebe Grüße Hanna

Sehr geehrte Frau Spannbauer,

grundsätzlich verstehe ich nicht viel von Haaren und Haarverlängerung bzw. Veredelungen, um die es sich hier zu handeln scheint. Daher und weil ich mit Kaufrecht in letzter Zeit nicht wirklich viel zu tun hatte, möchte ich Ihnen hiermit meine Meinung unter Vorbehalt der Richtigkeit mitteilen.

In Ihrem Fall sind die Tressen offenbar schon deshalb mangelhaft, weil sie schon nach unüblich kurzer Zeit nicht mehr verwendet werden können. Sie sind somit mangelhaft, ganz gleich mit welchem geeigneten Produkt sie sie gepflegt haben.

Hier handelt es sich anscheinend um ein Produkt, bei dem der Hersteller versucht, auch Geld mit den Pflegemitteln zu verdienen und sich daher entschlossen hat, eine Garantie abzugeben.

Zudem gibt er an, dass „gesetzliche Garantieansprüche“ nicht „entkräftet“ würden.

Dies kann ein juristischer Laie dahingehend auffassen, dass hiermit die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen werden sollen. Diese Verständnismöglichkeit muss der Verwender, also das Unternehmen gegen sich gelten lassen. Außerdem kann sich ein Unternehmen nicht darauf berufen, dass Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, wenn eine Garantie abgegeben wurde.

Letztlich scheinen mir diese „Garantiebedingungen“ bis auf die Pflicht der Pflege mit eigenen Produkten aber ohnehin nur die gesetzlichen Gewährleistungsgrundlagen wiederzugeben.

In der Regel wird zudem vermutet, dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war, wenn sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate zeigt. Dies wird man bei Haaren wohl anders sehen können, wobei es dem Unternehmen insoweit gelingen könnte, diese Vermutung zu entkräften, indem es vorträgt, das von Ihnen gewählte Produkt sei nicht zur Pflege der Tressen geeignet. Es könnte insoweit nachweisen, dass sein eigenes Pflegeprodukt so auf die Tressen abgestimmt ist, dass die von ihnen beschriebenen Mängel nicht aufgetreten wären.

Ob dem Unternehmen dies gelingt, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Sollte ihm dies nicht gelingen, können Sie meiner Ansicht nach Ihr Geld gegen Rückerstattung der Ware zurückverlangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

MfG

HK

sorry, nicht mein Gebiet.

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