Reklamation - wer zahlt Porto?

Hallo!

Es wurde ein defekter UND teilw. falsch verpackter Artikel verschickt; nachdem der Händler per Mail informiert wurde, bot dieser einen Umtausch an, der abgelehnt wurde, ebenso eine Rücknahme („Kaufpreis plus Rückversandkosten“ - hier keine Rede von Hinporto).

Nach Rücksendung wurden lediglich Hinporto und Warenwert zurückerstattet, nicht die Rücksendekosten - mit der Begründung, ein kostenfreier Umtausch wäre angeboten, aber abgelehnt worden.

Ist es richtig, dass die Portokosten für den Rückversand in diesem Fall nicht erstattet werden müssen?

Vielen Dank, mfG

Hallo,

Nach Rücksendung wurden lediglich Hinporto und Warenwert
zurückerstattet, nicht die Rücksendekosten - mit der
Begründung, ein kostenfreier Umtausch wäre angeboten, aber
abgelehnt worden.

ist eine Sache mangelhaft, hat der Käufer grundsätzlich zunächst nur den Anspruch auf Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Tausch in eine mangelfreie Sache. Diese hat er aber nicht gefordert, sondern vielmehr auf Rücktritt bestanden. Hierauf besteht aber, zumindest im Rahmen der Sachmängelhaftung, kein Anspruch. Sendet der Käufer die Ware nun also zurück und besteht auf Rückerstattung des Kaufpreises, so kann er das nur im Rahmen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen. Hierbei kann der Verkäufer dem Käufer einzelvertraglich oder per AGB die Rücksendekosten auferlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. In dem Fall wäre das nicht zu beanstanden.

Gruß

S.J.