Reklamation Winterjacke

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 1.11. eine neue WInterjacke gekauft (Wert 160 €). Diese ist nun an drei Stellen im Stoff gerissen. Ich war mit der Jacke im Shop und die Dame hat sie behalten, um sie dem Chef zu zeigen. Nun bekam ich einen Anruf, dass die Jacke an den Hersteller geschickt wird und der sie sich nochmal ansieht. Diese Prozedur dauert zwei bis vier Wochen. Muss ich dass akzeptieren?! Es handelt sich um eine Winterjacke!!! Ich müsste mir also erstmal eine neue kaufen. Zudem gibt es laut der Dame, wenn überhaupt nur eine neue Jacke oder einen Gutschein. Ich finde aber einen Gutschein über 170 € eine Frechheit, denn sie haben eigentlich keine Winterjacken mehr im Angebot.
Weiß jemand, welche Rechte ich hier als Verbraucher habe?!?

Ja, m.W. ist das von dem Laden Rechtens.
Leider!
Und Kundenorientiert ist das auch nicht, dass ist klar.

ABER: Der Händler hat das Recht eine defekte Ware anzunehmen und wieder zu reparieren! Erst wenn diese zweite Jacke wieder defekt ist, haben Sie als Kunde das Recht, dass Geld zurück zu fordern.

Das ändert nichts daran, dass die Jacke eine Saisonware ist.

Die Geld-zurück-Garantie ist eine reine Kulanzgeschichte und nur im Online-Handel m.W. innerhalb der ersten 14 Tage Kundenrecht. Nicht aber im Einzelhandel.

Hallo,

bei diesem offensichtlichen Mangel sollte das Geschäft sofort handeln. Sicherlich wird man versuchen Ihnen ein Verschulden nach zu weisen. Leider schreiben Sie nicht ob die Jacke bereits gewaschen oder gereinigt wurde. Wenn alles seinen geregelten Gang geht und die Kassenquittungen vorhanden sind dürfte es keine Probleme mit dem Umtausch oder Erstattung geben.

Grüße
Milan

Hallo,
mal den Laden daraufhinweisen, dass nicht der Produzent sondern der Verkäufer für Sachmängel nach dem BGB haftet !!
Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten :

  • Minderung (Preisnachlass)
  • Nachbesserung (Max. 2 mal)
  • Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufs)
    Und nie von „Garantie“, sondern von „Gewährleistung“ sprechen, dann wissen die, dass man Ahnung hat

Viel Glück
Wolfkamp

Hallo Josifine,
ich bin kein Jurist und kann auch keine Rechtsauskunft hier geben.
Grundsätzlich ist es so wie Du geschrieben hast. Der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung bzw. „Gutschein“. Kulanz kann man nicht erzwingen aber erwirken. Er ist sicher nicht gut beraten, keinen Ersatz für die Jacke zu liefern. Es gibt da so einen Händlerspruch: Wenn Sie zufrieden sind, erzählen Sie es Ihren Freunden, wenn Sie nicht zufrieden sind, sagen Sie es mir!" Denn ein vergrätzter Kunde erzählt es mindestens 10 weiteren potentiellen Kunden und schlechter kann man keine Werbung GEGEN sich machen.
Eine Autowerkstatt gewährt dem Kunden auch einen Leihwagen (meistens eine Klasse besser als der abgegebene Wagen) so lange daran gewerkelt wird. Nun kann man schlecht eine Leih-Winterjacke vergeben - aber vor dem Hintergrund der o.g. Händlerweisheit, soll sich der Händler mal etwas einfallen lassen :wink:
Warum gibt es denn keine andere Jacke? Irgenwie nicht geschäftstüchtig ^^

viel ERfolg
Nils

Hallo Josifine,

das Problem ist, dass du diese Schäden nicht schon beim Kauf bemerkt hast. Deshalb muss man nun dem Hersteller eine angemessene Frist einräumen, innerhalb derer er prüfen kann, ob diese Beschädigungen evtl. auf Fremdeinwirkung zurückgehen oder ob es ein (bekannter) Materialfehler in der Herstellung ist. Wenn sie dir nun eine neue Winterjacke anbieten, ist das prinzipiell gut, nur können die dich nicht etwa 14 Tage darauf warten lassen. Ein Gutschein würde ich auf keinen Fall akzeptieren. Du hast ein Recht auf Ersatz, und wenn der nicht sofort (ich denke innerhalb von 24 Stunden) beschafft werden kann, hast du ein Recht auf dein Geld. Und wenn der Geschäftsführer was auf sich hält, wird er das auch tun.
Fazit: Druck machen, du willst sofort eine neue Jacke, oder dein Geld zurück.
Viel Glück!
Ajala