Hallo!
Familie Mustermann hat im Januar 2010 eine Kinderwagenkombination eines deutschen Markenherstellers, nennen wir ihn huck GmbH, erworben. Nach etwa 2 Monaten Dauereinsatzes (wie´s bei Kinderwagen nunmal üblich ist) zeigten sich erste Verschleisserscheinungen (Druckstellen im Gewebe der Wanne, Risse in demselben, Mossgummigriff löst sich auf, Räder klappern, Bremse klemmt [lässt sich nur sehr schwer aktivieren]) u Fahrgestell u Wanne wurden über den Händler beim Hersteller reklamiert. Nach nunmehr 3 Wochen beim Hersteller kommt das Fahrgestell samt Wanne zurück u zum Erstaunen aller wurde augenscheinlich nichts gemacht. Sowohl der Griff, als auch die anderen Mängel (Bremse - nich ganz ohne^^) sind noch genauso wie vorher. Der „Ersatzwagen“, welcher lt Händler vom Hersteller zur Verfügung gestellt wurde, hatte weder eine Aufnahme für die Babyschale, noch passt er ohne weiteres in den Kleinwagen der Familie. Das war auch einer der Gründe, warum man sich seinerzeit für exakt dieses Modell entschieden hat (Platz u Fahrgestell für Babyschale).
Was hat die Familie nun für rechtliche Möglichkeiten? Weitere Nachbesserungen dauern vermutlich so lange, dass zumindest die Wanne überflüssig wird u das Kind aus der Babyschale rausgewachsen ist…
Besteht aufgrund der in den Augen der Mustermanns extrem langen Bearbeitungszeit einer augenscheinlich nicht erfolgten Reklamationsbearbeitung bereits jtzt ein Grund auf Rückerstattung des Kaufpreises? Der Hersteller wiegelt ab u verweist auf den Händler, welcher selber leider auch mehr als unkooperativ ist.
Gruss
Mutschy