Reklamation

Wenn bei einem Schuh nach ca. 3 Wochen Abnutzungen an der Sohle festzustellen sind, habe ich dann einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises? Oder muß ich mich mit Nachbesserung zufriedengeben? Der Schuh wurde übrigens sehr beantsprucht.
Danke, Jule

Könnte es sein daß du dir das falsche Schuhwerk für deine Zwecke gekauft hast ?

Im übrigen sind Abnutzungen an Schuhsohlen schon nach dem ersten Tag unabdingbar; Sohlen sind nun mal Verschleißteile.

Ein Wandlungsrecht wäre nur gegeben wenn die Schuhe fehlerhaft gearbeitet wären oder wenn der Zweck, für den du die Dinger gekauft hast nicht erfüllt werden kann. D.h. wenn du ausdrücklich darauf hingewiesen hast daß du Schuhe zum Bergsteigen willst und der Käufer dir Tennisschuhe verkauft hätte.

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