Reklamationen

Hallo,
bei Reklamationen hat man die Möglichkeit der Wandelung oder Minderung.
Was wird bei Wandelung erstattet? Kaufpreis und die entstandenen Rücksendegebühren (es gibt um Privat zu Privat-Handel)?
Gruß
gewo

Hallo,
normalerweise werden beim Privathandel ja alle Gewährleistungen im voraus ausgeschlossen. Es sei denn, der Verkäufer hat in der Beschreibung falsche Angaben gemacht.
Beim gewerblichen Handel ist es ja so, daß der Verkäufer erst ab einem Warenwert von 40,-Euro die Rücksendekosten übernimmt.
Deine Frage ist deshalb etwas schwierig zu beantworten; man weiß ja nicht, was mit dem Artikel ist.
Liebe Grüße
Wolly

hallo,

danke für deine Antwort.
Der Anzug, um den es geht, hat ein winziges Loch am Rücken, das mir entgangen war (Katzen?). Nun hab ich das Problem, den Käufer nicht zu prellen, aber auch meine Verluste in Grenzen zu halten. Der Käufer möchte die Ware nicht behalten.
Gruß
rakete

Hallo rakete,

ich kann nur mal sagen, wie ich es machen würde.
Wenn der Käufer den Artikel nun gar nicht behalten will, auch nicht mit einem evt. zu verhandelnden Preisnachlaß, würde ich ihn zurücknehmen und auch die Rücksendekosten tragen. Mir ist das selbst schon passiert. In dem Fall lag der Preis des Artikels bei 3,- Euro plus Versandkosten.Um mir die Rücksendekosten zu sparen, habe ich dem Käufer allerdings sein Geld inclusive der Portokosten überwiesen und gut wars.
Nun kommt es natürlich auf den Preis an und den Nutzen, den Du von einer Rücksendung hast.Wenn der Käufer den Artikel mit Hermes für 3,90 zurückschickt, geht es ja noch. Aber würdest Du bei einer Neueinstellung, mit Angabe des kleinen Loches, den Preis bekommen, der das alles lohnt?
Das mußt Du Dir genau überlegen.
Liebe Grüße
Wolly

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