Reklamationsfall?!?

Huhu!

Ich habe eine Carrerarennbahn verkauft. Der Käufer war auch erst begeistert
(pos. Bewertung), hat aber heute eine Mail geschrieben, dass etwas nicht in
Ordnung wäre.
‚Der Ding mit dem man Gas gibt, hat bereits beim zweiten benutzen seinen Geist
aufgegeben. Das finde ich nicht in Ordnung, da ein einwandfreier Zustand von Dir
bestätigt wurde.
Ich bitte dich, zu prüfen, wie wir das regeln können. Ich bin nicht auf Streit
aus, sondern auf Einigung‘

Was tun? Okay, positive Bewertung habe ich schon, aber trotzdem mag ich an sich
nicht jemanden unzufrieden lassen …

Mein Verkaufstext war folgender:
Einmal Weihnachten bespielt, danach stand die Bahn verpackt nur rum.
Länge: 3,20 m, Massstab1:40
Deshalb also wie neu!
im Originalkarton verpackt
Sie bieten im Rahmen eines Privatverkaufs auf einen gebrauchten Artikel ohne
Garantiezusage. Der Artikel befindet sich im oben genannten Zustand und kann
nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.

Rechtlich bin ich doch au der sicheren Seite, oder? Garantiert habe ich nichts
und wenn das Ding erst beim 2. Benutzen kaputt gegangen ist, war das Teil ja in
Ordnung, als ich es verschickt habe, oder?!?!?!

Wa würdet ihr machen?
Gekostet hat ihn die Bahn auch bloss ca. 13 € …

Bye, Vanessa

Hallo,

Sie bieten im Rahmen eines Privatverkaufs auf einen
gebrauchten Artikel ohne
Garantiezusage. Der Artikel befindet sich im oben genannten
Zustand und kann
nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.

Wenn, hättest Du die Gewährleistung ausschließen müssen, nicht die Garantie (die gibt es bei sowas sowieso nicht). Auf der anderen Seite wurde in solchen Fällen schon so entschieden, daß auch ein formaljuristisch falscher Gewährleistungsausschluß bei Privatleuten gültig ist, solange klar wird, was gemeint ist (die Urteile gehe ich aber jetzt nicht im Netz suchen). Ob das in dem Fall auch so ist, muß immer der Richter entscheiden.

Nach meiner persönlichen Meinung hätte dem Käufer klar sein müssen, worauf er sich einläßt: dass er bei diesem Kauf im Fall von Mängeln keine Chance auf Regulierung hat.

Wa würdet ihr machen?
Gekostet hat ihn die Bahn auch bloss ca. 13 € …

In dem Fall? Würde ich nichts machen (das ist aber bitte nicht als Empfehlung zu verstehen).

Bewerten kann er nicht mehr.
Und Klagen bei 13 EUR und einem Privatverkauf mit (vermutlich) gültigem Gewährleistungsausschluß? *lol*
Meldung an eBay? Damit drohen viele und manche machen es auch; erfährungsgemäß werden aber 99% aller Beschwerden von eBay noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt.
Käuferschutz greift hier auch nicht.

so what …

viele Grüße,

Ralf

Huhu!

Wenn, hättest Du die Gewährleistung ausschließen müssen, nicht
die Garantie (die gibt es bei sowas sowieso nicht).

Aha, siehste weder was gelernt!

Wie würdest du das denn formulieren?

Bewerten kann er nicht mehr.
Und Klagen bei 13 EUR und einem Privatverkauf mit (vermutlich)
gültigem Gewährleistungsausschluß? *lol*
Meldung an eBay? Damit drohen viele und manche machen es auch;
erfährungsgemäß werden aber 99% aller Beschwerden von eBay
noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt.
Käuferschutz greift hier auch nicht.
so what …

Klar, aber irgendwie ist es ja doch sehr dumm … und ärgerlich …
Hmmh, ich meditiere nochmal!

Danke, Vanessa

Hallo,

Aha, siehste weder was gelernt!

Wie würdest du das denn formulieren?

Ich denke mal ein Spruch wie:

„Es handelt sich hierbei um ein Angebot von Privat. Ich schließe die gesetzliche Gewährleistung gemäß BGB für diesen Artikel aus.“

sollte reichen (das natürlich ohne Gewährleistung meinerseits :wink:).

viele Grüße,

Ralf

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Huhu!

sollte reichen (das natürlich ohne Gewährleistung meinerseits
:wink:).

*g* Danke!

Bye, Vanessa

Hallo,

scheint bei den Carrerabahnen üblich zu sien, dsa die kurz nach Verkauf kaputt gehen. Ich hab auch nach kurzer Zeit ne Mail bekommen, Tenor: „geht zwar, wecselt aber die Spuren selbsttätig, nicht zu gebrauchen, ich will Preisnachlass…“.

Schon komisch…
ich hab eine neutrale Bewertung seitdem - aber ich wusste, das die bahn bei mir ging und bei ebay gibts nun einmal für jeden ein Restrisiko. Ich würde an Deiner Stelle schreiben, das die bahn in Ordnung war und fertig. Was weisst Du denn, wie der den Regler behandelt?

Gruß,
Micha

Hallo!

Ich habe ihm geschrieben, das sich auch nicht recht weiß, was ich jetzt machen
soll und dass das Gerät hier noch funktionierte, dann weggepackt und verschickt
wurde. Bei ihm ist es ja auch erst beim 2. Gebrauch kaputtgegangen - so hat er
ja etwas einwandfreies bekommen.
Und hellsehen kann leider niemand, wann etwas kaputt geht…

Er hat’s dann auch gleich eingesehen! :smile:

Bye, Vanessa