Reklamationsfrist

Hallo,

noch eine kurze Frage:
Wielange kann man als Mieter Mängel, die bei Einzug bestanden, Reklamieren?(Übergabeprotokoll(keine Mängel) wurde angefertigt)

Danke und Grüße

Sven

Hallo Sven,

wenn was nicht okay ist, kann man immer reklamieren. Da gibt es in dem Sinne natürlich auch keine Frist.
Es kann schlimmstenfalls sein, dass man einen Mißstand schon jahrelang akzeptiert hat und dann evtl. mit der Beschwerde aufläuft.

Gruß!

Horst

Auch jahrelanges hinnehmen schützt den VM nicht mehr, das war mal so.
Wenn es kein Üb Protokoll gibt dann muss bei Mängeln der VM ran.
Zeugen mit der Aussage das war so reichen aus.

Aber, man fängt keinen Streit an, in einem neuen Mietverhältnis also immer
auf dem Teppich bleiben.
WP

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