Haben in einem Möbelhaus ca. 100 km vom Wohnort entfernt eine Stehlampe gekauft. Zuhause beim auspacken mussten wir leider feststellen, dass einer der drei Porzellanschirme gebrochen war. Das Möbelhaus fordert uns auf die Lampe innerhalb 14 Tagen ins Möbelhaus persönlich zum Umtausch zurück zubringen, ansonsten hätten wir kein Recht mehr auf Umtausch, Reparatur oder sonstiges.
Ist das mit den 14 Tagen rechtens?
Müssen wir den Artikel wirklich persönlich zurückbringen?
leider kann ich nichts zu der Frage beitragen. Ich weiss nicht, warum ich hier als Experte genannt werde?Sorry, aber es ist nicht mein Wissensbereich…ich wünsche trotzdem Glück dabei, dass sich jemand meldet!
Hallo,
bevor ich antworte, möchte ich darauf hinweisen, das ich kein Anwalt bin und somit meine Aussage ohne Gewähr ist.
Zu Deinem Problem können meines Wissens nach 2 Punkte in Frage kommen, wozu ich Dir gerne zwei links von der Seite Finanztips.de empfehlen möchte, die Dein Problem behandeln.