Reklamationsrecht

jemand kauft ein paar marken wanderschuhe einem händler. ein paar wochen später während eines urlaubes merkt er , dass diese fehlerhaft verarbeitet sind.

er bring sie zum händler zurück und dieser verweigert die betragserstattung und schickte die schuhe zur reparatur zum hersteller.

der käufer bekommt die schuhe vom hersteller repariert über den händler zurück. dabei stellt sich heraus, dass der hersteller die schuhe nur repariert hat, da der Händler dem käufer ein modell aus dem jahre 2005 verkauft hat zu einem höheren preis als ein vergleichbares modell aus dem jahre 2010. der käufer fordert daraufhin erneut die rückerstattung des kaufbetrag gegen rückgabe der schuhe.
der händler verweigert dies weiterhin.

welche möglichkeiten hat der käufer in dieser situation sein geld zurückerstattet zu bekommen?

vielen dank im voraus
nicole

Guten Tag,

wenn ich das Ganze recht verstehe wurde der Mangel doch behoben ? Der Händler ist doch damit seiner Verpflichtung nachgekommen. Warum sollte er die Schuhe denn jetzt noch zurücknehmen sollen ?

nun, da der käufer unwissend vom händler einen 5 jahre alten überteuerten, fehlerhaften schuh angedreht bekommen hat.
der käufer ging aber davon aus, dass es sich um ein modell von 2010 handelt.
normalerweise bekommt man binnen 6 monaten den preis bei mangelhafter ware zurück, und der händler kann diesen beim hersteller ersetzt bekommen.
da der schuh aber 5 jahre alt war hat der hersteller den schuh ledeglich „geflickt“ und der käufer hatte für sein geld einen alten, geflickten überteuerten schuh.

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Hallo,

nun, da der käufer unwissend vom händler einen 5 jahre alten

das ist nicht einmal bei Autoreifen ein Hindernis:
http://www.geizkragen.de/magazin/urlaub/achtung-auch…

überteuerten,

das ist das Problem des Käufers, wenn er sich nicht informiert und dem Händler vertraut, freie Marktwirtschaft

fehlerhaften schuh angedreht bekommen hat.
der käufer ging aber davon aus, dass es sich um ein modell von
2010 handelt.

Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 Abs. 2 BGB) geht nur unverzüglich nach Kenntnis des Fehlens einer verkehrswesentlichen Eigenschaft, wobei man darüber streiten kann, ob das Alter eines Wanderschuhs eine solche ist und ob dies überhaupt über Sachmängelgewährleistung hinaus möglich sein kann.

normalerweise bekommt man binnen 6 monaten den preis bei
mangelhafter ware zurück,

Oder man lässt sich auf eine Nachbesserung ein…

und der händler kann diesen beim
hersteller ersetzt bekommen.

Wenn der Ladenhüter seit 5 Jahren beim Händler verstaubt wohl kaum

da der schuh aber 5 jahre alt war hat der hersteller den schuh
ledeglich „geflickt“ und der käufer hatte für sein geld einen
alten, geflickten überteuerten schuh.

Klingt nach Silberhochzeit :smile:

VG
EK

Hallo,

normalerweise bekommt man binnen 6 monaten den preis bei
mangelhafter ware zurück

normalerweise wohl eher nicht, denn ein rechtliche Verpflichtung besteht dazu nicht.

Gruß

S.J.