Reklamieren beim Erfüllungsgehilfen?

Hallo ihr lieben Wissenden,

meine Mutter ist in einem privaten Pflegeheim, das die Küche an eine Fremdfirma
vergeben hat. Der Vertrag besteht zwischen meinen Eltern und dem Pflegeheim, mit
der Cateringfirma sind wir in keiner direkten Geschäftsbeziehung.

Nun gab es in jüngster Zeit einige gravierende Pannen bei der
Nahrungszubereitung. Das Essen war z.T. so, dass die pflegebedürftigen Personen
es nicht kauen konnten, es war nicht gar und nur angwärmt etc. Reklamationen an
Küche und Pflegedienstleitung blieben zunächst ohne Erfolg. Das Heim erklärt sich
für nicht zuständig, da die Küche outgesourct wurde. „Was die treiben, geht uns
nix an, da haben wir gar nix zu sagen!“ Die kochende Fremdfirma ignorierte die
Reklamationen. Die Heimbewohner sind nicht ihre Vertragspartner und entscheiden
nicht über Vertragsvergabe- und verlängerung, was die sagen, geht der Küche am
Gesäß vorbei.

Nach langem Hin und Her hängt nun ein Plakat im Heim, in dem die Heimleitung sich
für die Küche nicht zuständig erklärt. Man müsse sich bei Problemen direkt an
eine Firma XY in ZZ wenden.

Wer unter den „Insassen“ noch halbwegs fit ist oder ständig fürsorgliche
Angehörige um sich herumschwirren hat, kriegt das sicher hin. Aber für die
schwerst behinderten und/oder dementen Personen ist das ja echt eine Zumutung.
Wenn die zum Pflegepersonal sagen: „Igitt, ungenießbar, roh!“, oder einfach nix
mehr essen, passiert da gar nix, weil sich das Heim in Sachen Verköstigung
angeblich nicht einmischen darf.

Ist denn das überhaupt rechtlich okay so, dass die sich so raushalten? IMHO ist
die Küche ein Erfüllungsgehilfe unseres Vertragspartners, des Pflegeheims. Wenn
da was nicht funktioniert, hat doch *das Heim* für Abhilfe zu sorgen. Und nicht
die Schultern zu zucken und es den Heimbewohnern und ihren Angehörigen zu
überlassen, sich mit Firma XY in ZZ herumzuärgern. (Als Nichtvertragspartner
haben wir auch gar kein Druckmittel. Die hätte nur das Heim: "Freunde, entweder
die Qualtät bessert sich, oder wir suchen uns eine neue Cateringfirma!)

Wie schaut denn das rechtlich aus?

Für jeden Tipp dankbar!
LG
Edith

Hallo Edith!

Rechtlich kann ich Dir leider kein Tipp geben, weil ich mich auf diese Ebene nicht auskenne.

Ich denke aber, so wie du den Fall schilderst, war das eine einmalige Gelegenheit. Wenn es so ist, würde ich es so lassen, denn Ihr habt ja die Heimleitung darüber informiert. Sollte sich das ändern und öfters vorkommen, dann ein „Verein“ gründen mit angehörigen der Patienten (übrigens das Wort „Insassen“ hier irritiert mich. Ich sage das, weil es auch anderen so vorkommen könnte). Und dann, gemeinsam, evtl. einen Anwalt aufsuchen, der eure Interessen vertritt.

Eine andere Möglichkeit wäre, (auch viele Angehörigen zusammen und erst wenn der Fall sich mehrmals wiederholt) die für Essenqualität zuständige Behörde (sorry, fällt mir jetzt im mom der Name nicht ein) auf den Zustand aufmerksam machen. Sie haben sehr strenge Richtlinien, was in einer nicht private Küche geschehen darf und was nicht. Wenn das Problem aber „nur“ daran liegt, daß das Essen nicht gar gekocht wird, oder zu salzig,o.Ä. wird Ihr kaum weiter kommen. Solche Beschwerden kenne ich aus dem Krankenhaus und werden eher mit Spott von den Verantwortlichen dokumentiert. Mehr passiert nicht. Scheint aber auch nciht euren Fall zu sein.

Ich hoffe ich habe dir ein bißchen weiter geholfen.

Alles Gute und schönen Gruß,
Helena

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Vielen Dank, Helena,

das mit den „Insassen“ war vielleicht fehlgeleitete Ironie. Ich hab’s nur
geschrieben, weil man sich so behandelt vorkommt.

Meine Mutter ist seit über einem Jahr in dem Heim, und es kam immer mal wieder zu
Zubereitungsmängeln in der Küche. Das ging so weit, dass wir sie rund drei Monate
lang selbst verpflegen mussten, weil die nicht imstande waren, püriertes Essen zu
servieren, das eine Person mit Schluckstörungen zu sich nehmen konnte. Da rennt
dann also drei- bis viermal am Tag einer von der Familie hin, bringt Essen mit
und füttert die Mutter. Und die Larrys kassieren 6000 Mark im Monat. Es ist also
nícht nur ein Genörgel von wegen „das Essen schmeckt nicht“, sondern es ist
zeitweise in so einem Zustand, dass kranke Personen es nicht essen *können*.

Der Wirtschaftskontrolldienst - den meintet du doch? - ist da IMHO nicht die
zuständige Stelle. Hygienisch ist es wahrscheinlich schon okay. Es ist nur
phasenweise mangelhaft zubereitet und in nicht-behindertengerechter Form. Und da,
denke ich, ist das Heim verantwortlich. Der ganze diätische Bereich fällt IMHO
auch unter Pflegeleistung. Wie können die da hergehen und sagen: „Nicht unser
Bier, das geht uns nix an.“?

LG
Edith

Hi Edith!

Vielen Dank, Helena,

Gerne geschehen!

das mit den „Insassen“ war vielleicht fehlgeleitete Ironie.
Ich hab’s nur
geschrieben, weil man sich so behandelt vorkommt.

Sorry! Ich habe die Ironie nicht bemerkt. Wenn man Deiner (verständlicher) Wut nachvollzieht, ist schon klar, was du sagst. Aber als Krakenschwester wollte ich Dir sagen, daß Du nur arg aufpassen sollst, wo, in welchen Kreisen Du das sagst, weil Du damit evtl ins Teufel Küche kommen könntest!

Meine Mutter ist seit über einem Jahr in dem Heim, und es kam
immer mal wieder zu
Zubereitungsmängeln in der Küche. Das ging so weit, dass wir
sie rund drei Monate
lang selbst verpflegen mussten, weil die nicht imstande waren,
püriertes Essen zu
servieren, das eine Person mit Schluckstörungen zu sich nehmen
konnte.

Wie wäre es, den Arzt zu fragen in wie fern Deine Mutter auf pürierte Kost angewiesen ist und somit zur PDL gehen?

Da rennt dann also drei- bis viermal am Tag einer von der Familie hin,
bringt Essen mit
und füttert die Mutter. Und die Larrys kassieren 6000 Mark im
Monat. Es ist also
nícht nur ein Genörgel von wegen „das Essen schmeckt nicht“,
sondern es ist
zeitweise in so einem Zustand, dass kranke Personen es nicht
essen *können*.

Was du beschreibst ist, in der Tat, himmelsschreiend! So was ist nicht weiter zu dulden, finde ich. Wie ich im vorigen Posting sagte, würde ich mich bei anderen Angehörigen erkündigen ob sie das tatsächlich auch so erleben (was mir sehr nahe liegend erscheint) und ggbflls. einen Verein gründen, der das Ziel hat, mittels Anwalt (oder was auch immer) diesen Zustand zu ändern. Denn aus ERfahrung weiß ich, daß Deine Mutter von Glück reden kann, daß ihre Angehörige imstande sind für sie zu sorgen. Bei den meistens ist es leider nicht der Fall. Und vermutlich, wenn ich mich nicht allzu sehr irre, wenn du dich im Heim umschaust, wirst Du das doch bestätigen können.

Der Wirtschaftskontrolldienst - den meintet du doch? - ist da
IMHO nicht die
zuständige Stelle. Hygienisch ist es wahrscheinlich schon
okay. Es ist nur
phasenweise mangelhaft zubereitet und in
nicht-behindertengerechter Form. Und da,
denke ich, ist das Heim verantwortlich. Der ganze diätische
Bereich fällt IMHO
auch unter Pflegeleistung. Wie können die da hergehen und
sagen: „Nicht unser
Bier, das geht uns nix an.“?

Und wie wäre es bei dem Krankenpflege - Verband? Ich denke nämlich, daß dies (diätenbereich) nicht unbedingt im Arbeitsbereich der Pflegeleitung fällt, aber doch zu entscheiden ob ein Unternehmen in ihrem Hause (also in Pflegeheim) gut arbeitet.

LG
Edith

Dir auch, liebe Grüße
Helena

Hi,

sicherlich hat die Pflegeleitung keine Einfluß, was diese Großküche kocht, aber:

Sie hat eine Sorgfaltspflicht gegen ihre Heimbewohner/Schutzbefohlenen.

also hat sie a) zwar das Recht Leistungen (Küche) außer haus zu geben, aber b) dann die Pflicht Qualität und alles andere ständig zu prüfen und im Sinne der Bewohner einzufordern.

gruss

Hi Edith,
nun stellt sich die Frage, was ist in dm Vertrag zwischen Euch und dem Pflegeheim geregelt. Dort ist doch sicherlich verankert, das eine angemessene Betreuung und Verpflegung geboten wird. Nun sehe ich so eine Art Verpflegung als nicht angemessen. D.h. im Klartext, das Pflegeheim erfüllt nicht die vertraglichen Pflichten. Ob die Küche nun vom Pflegeheim selbst oder jemand anderem geführt wird, hat Euch nicht zu interessieren. Ihr habt laut Vertrag Anspruch auf angemessene Unterbringung, Betreuung und Verpflegung. Also nagelt das Pflegeheim fest. Es ist nicht Eure Sache, Euch mit der Küche auseinanderzusetzen, denn Ihr habt keinen Vertrag mit der Küche.
Um das etwas transparenter zu machen:
Du gibst nach einem Unfall Dein Auto in die Werkstatt und bekommst es schlampig lackiert zurück. Da kann sich die Werkstatt auch nicht rausreden, dass sie das Auto zum Lackieren an eine Fremdfirma weitergegeben hat. Den Auftag hat die Werkstatt erhalten. Und die hat sich dann mit dem Lackierer auseinanderzusetzen. Denn sie erteilte dem Lackierer den Auftrag.
Wenn das alles nämlich so einfach wäre, bräuchte man nur alle Dienstleistungen an Subunternehmer vergeben und wäre überall bei Streitigkeiten fein raus.
Gruss Sebastian