Reklammation Tunesienurlaub

Wir haben 2012 2 Wochen Tunesienurlaub Gebucht
Am Flughafen haben wir erfahren ,dass unser Hotel überbucht ist und ein Ersatzhotel nehmen müssen.
Wir waren im Urlaub unser eigentliches Hotel anschauen und haben festgestellt das Die Hotels nicht vergleichbar sind.
Als Entschädigung bietet man 250 ,- €
das uns aber als zu wenig erscheint

Es bestanden auch erhebliche mängel im Hotel

Frage: kann uns da jemand beraten

gebuchtes Hotel:

Vime Lido in Nabeul

-Frisch Renoviert
-Angenehmes Hotel

ersatz Hotel:

PrimaSol Miramar Hammamet (Muvie Gate)

-Veraltet
-Zum teil sehr unfreuntlich
-Nacht Ruchestörung
-3 mal Zimmerwechsel…

Die Summe ist nach der Schilderung sicher viel zu gering, aber dafür sollte man einen Anwalt nehmen.
Viel Erfolg, P. P.

Moin,
sie haben ja schon reklamiert und eine Entschädigung angeboten bekommen. Die Summe der Entschädigung muß Zusammenhang mit dem Reisepreis gesehen werden. Wenn die Höhe der Entschädigung nicht ausreicht würde ich nochmals den Veranstalter anschreiben. Letztes Mittel wäre eine Klage über einen Rechtsanwalt (lohnt sich der Aufwand?).
Viel Erfolg -boboitze

Hallo Waldemar,

ob etwas angemessen ist oder nicht kann wahrscheinlich nur ein Richter in Abwägung aller Gegebenheiten beurteilen. Ob das Hotel, dass Ihnen ersatzweise angeboten wurde, bei anderen Anbietern mit weniger Sternen bewertet wird, ist hierbei nicht relevant.
Wichtig ist, die Unterschiede zu dokumentieren (Foto, Video, Bestätigung anderer Urlauber sowie des Reiseleiters), um dann erfolgreich bei der rechtlichen Auseinandersetzung zu sein.
Am besten die Rechtschutzversicherung sowie einen Anwalt bemühen, wenn Ihnen die 250,-- zu wenig sind.

Beste Grüße
B.Reinhardt

Bei Reisen in solche Länder muss man auf alles gefasst sein, hier große Rückerstattungen zu bekommen kann ich mir nicht vor stellen. Das Reisebüro müßte hier wohl einspringen.

Hi, da wendest du dich am besten an einen Anwalt. Da gibt es genau Auflistungen wann man was bekommt. LG

Nimm die 250 Euro und lass es gut sein.

Ein Anwalt würde vielleicht 300 Euro rausschlagen und ihr müßtet dem dann 250 Euro Honorar zahlen.


Hallo! Entschädigung für die Mängel vor Ort gibt es nur, wenn diese bei der Reiseleitung vor Ort schon reklamiert wurden. Wenn das der Fall ist würde ich mit dem Reiseveranstalter so verhandeln, dass die 250,00 Euro für´s Umbuchen OK sind. Die weiteren Mängel, die dann im Hotel waren, sollten einzeln und zusätzlich entschädigt werden. Haupt Kritikpunkt dürfte dann allerdings die Ruhestörung sein. Unhöflichkeit ist subjektiv und der Zimmerwechsel ist ja immer als Entgegenkommen anzusehen. Ich fürchte aber, dass mehr als 10% vom Reisepreis insgesamt nicht drinn sein werden. Persönliche Anmerkung, die vielleicht mal im Schriftverkehr mit angesprochen werden sollte: Nächstes mal bucht doch einfach zwei Zimmer und dann entschuldigt es einfach damit, dass ihr einfach „überbucht“ habt…! Uns ausserdem: Die Reise hat euch nicht nur den Reisepreis, sondern auch die Urlaubstage von der Arbeit gekostet! Es ist ja nicht so, dass man drei Wochen später wieder los kann und dann die Erholung nachholt! Ich könnt mich ärgern, wie die Reisebüros die Gäste verarschen!
Viele Grüße!
Volker

Hallo und guten Tag Waldemar Düsseldorf,
ich hoffe, dass Ihr nur unter Protest die Zuweisung des 2. Hotels angenommen habt und dieses und auch die festgestellten Mängel der örtlichen Reiseleitung schriftlich mitgeteilt habt.Hilfreich ist auch immer eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters. Vielleicht habt Ihr auch Fotos von den augenscheinlichen Mängeln gefertigt.
Evtl. könnt Ihr auch bei Euch von örtlichen Verbraucherberatungsstellen (Düsseldorf?) zweckdienliche Auskünfte erhalten.
Inwieweit die angebotene Entschädigung angemessen ist, vermag ich nicht zu sagen. Sicherlich spielen dabei der Gesamtreisepreis, die gebuchte Kategorie u.a. eine Rolle.
Wenn Ihr ggf. den Rechtsweg beschreiten solltet, achtet darauf, dass ein kompetenter Rechtsanwalt die Sache übernimmt, denn nicht jeder kennt sich mit dem Reiserecht aus.
Vielleicht habe Ihr auch eine Rechtsschutzversicherung?
Das würde die Sache einfacher machen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg und eine zufriedenstellende Entschädigung.
Freundl. Grüsse aus Hildeheim,
Wilfried

Sorry,
da kann nur ein Rechtsanwalt helfen.
Gruß
E.

Da kann ich nicht helfen. Ich bin Wohnmobilurlauber, Hotels kenne ich nur geschäftlich.
ULI

Da müßte man den Gesamtpreis wissen.
Ansonsten mal recherchieren, wieviel man abziehen darf, da gibts Vergleichsseiten. Einfach mal googeln.
Chanti

Hallo! Leider kenne ich keines der Hotels. Denke aber, das Reklamationen ect. nur im Jahre 2012 hätten stattfinden können. Bzw. 4-8 Wo. nach Ankunft in Deutschland. Hoffe andere können genauere Antworten geben. Viel Glück…:smile: