Guten Tag,
wäre für einen guten Tipp sehr dankbar.
Was für Rechte hat man/ kann man für sich nützlich machen, wenn nach Möbelkauf zwei verschiedene Paneelfarben angeliefert werden. Lt. Verkäufer kann man nichts für die Struktur, allerdings ist zu sehen, daß Paneele aus zwei verschiedenen Produktionen sind, da einmal dunkel und einmal hell. Für den Fall, daß es auf keinen Fall getauscht wird, was für Möglichkeiten hat man, um aus dem Kaufvertrag auszutreten?
Vielen Dank.
R.
Von der Produktion her ist es korrekt: Man kann nicht sehr viel Einfluss auf die Verläufe der Maserung nehmen.
Beim Zusammenbau kann man aber erwarten, dass extreme Farbunterschiede nicht auftreten.
Bei der Produktion der Möbel werden vorher genormte Bauteile verwendet.
Eine optische Angleichung stellt also kein Problem dar.
Aus dieser Sicht gesehen, ist es dem Möbelhaus auch möglich eine Farbähnlichkeit durch Komponententausch herzustellen.
Das Recht auf eine Nachbesserung würde ich persönlich deshalb ausüben wollen. Natürlich würde ich dazu eine übliche Frist setzen… innerhalb 14 Tagen sollte ja wohl alles erledigt sein.
Mit der Fristsetzung würde ich aber darauf hinweisen, dass ich nach erfolgloser Fristverstreichung vom Vertrag zurücktreten würde.
Und ich bin ja immer so schlau, dass ich so etwas schriftlich mit Einschreiben mache und nicht nur mündlich. Dann habe ich wenigstens etwas „in der Hand“ als Beweis.
Da es extreme Farbunterschiede sind, würde ich „das Ding“ nicht stehen lassen und um eine Preisminderung verhandeln wollen. Nach Jahren sieht man nur noch den „Schandfleck“ aber nicht mehr das eingesparte Geld.
Hallo,
Was für Rechte hat man/ kann man für sich nützlich machen,
wenn nach Möbelkauf zwei verschiedene Paneelfarben angeliefert
werden. Lt. Verkäufer kann man nichts für die Struktur,
allerdings ist zu sehen, daß Paneele aus zwei verschiedenen
Produktionen sind, da einmal dunkel und einmal hell.
mir kommen da spontan Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Mangel im Sinne des §434 BGB handelt (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html).
Der Verkäufer scheint das ähnlich zu sehen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Beim Zusammenbau kann man aber erwarten, dass extreme
Farbunterschiede nicht auftreten.
da frage ich mich, warum für solche Sachen Sachverständigengutachten vom Gericht als nötig erachtet werden, wenn du ohne Kenntnis der Sachlage sofort glasklar beurteilen kannst, dass es sich um einen Sachmangel handelt und der Käufer im Recht ist…
Gruß
S.J.
Richtig. Ich habe selber als Referendar solche Fälle vor Gericht verhandelt und an den Entscheidungen mitgearbeitet, und es muss dann ein Sachverständiger beurteilen, ob die gelieferte Sache noch eine solche „mittlerer Art und Güte“ ist. Letztlich dürften also sehr starke Farbabweichungen ein Mangel sein, mittlere vielleicht, leichte Abweichungen sicher nicht.
Wobei juristisch auch nach der Schuldrechtsreform sehr umstritten ist, ob es sich bei der aliud-Lieferung um einen Mangel i.S.d. § 434 BGB handelt, oder ob nicht vielmehr der Vertrag noch nicht erfüllt ist und der Käufer weiter Lieferung der richtigen Platte verlangen kann (vorausgesetzt, die Abweichung ist stark genug).
Ah so?
Den Streit kenne ich nicht. Der wäre angesichts der klaren Regelung des § 434 Abs. 3 Var. 1 BGB auch ziemlich überflüssig. Es ist ganz klar, dass ein aliud ein Sachmangel ist.
Die Frage, die du vielleicht meinst, ist kein rechtswissenschaftlicher Streit, sondern eine Frage des Einzelfalls: Wann ist nämlich von fehlerhafter Erfüllung und wann von Nichterfüllung auszugehen? Das hängt davon ab, ob die Sache ALS Erfüllung geliefert und angenommen wurde oder nicht.
Levay