Z.B bei einer vor 8 Monaten gekauften Lederjacke, geht jetzt neben dem Reißverschluß der Stoff kaputt, gibt es da noch die Möglichkeit der Reklamation?
hallo,
die möglichkeit der reklamation gibt’s immer. soweit mit „garantie“ die gesetzliche gewährleistung gemeint war
müsste nach ablauf des ersten halben jahres der verbraucher beweisen (!!!) dass der mangel schon zum kaufzeitpunkt vorhanden war. da er das in der regel nicht kann, wird er auf die kulanz des verkäufers angewiesen sein.
unabhängig von der gesetzlichen gewährleistung, die der händler zu gewähren hat, bieten manche hersteller aber auch eine garantie, deren bedingungen sie - da freiwillige leistung - aber selbst bestimmen können.
lg dev
Hallo,
ich schliesse mich meinem Vorredner an.
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, diese begriffen sollte man nicht verwechseln:
Garantie ist eine freiwillige LEistung des Herstellers, damit hat der Händler NICHTS zu tun.
Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Händlers und diese dauert in Deutschland 2 Jahre. In den ersten 6 Monate ist es dem Endverbraucher noch leicht gemacht. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Nach 6 Monate musst der Endverbraucher den Nachweis führen (über Gutachter zum Beispiel), dass der Mangel von Anfang an Bestand. Dies ist in der Praxis sehr schwierig bis ausgeschlossen.
Ergo: Geh zum Händler, schilder Dein Problem und frag ihn was man machen kann. Prüfe vorher die Herstellergarantie oder frag Sie beim Händler an. in der Regel gilt: Was den Händler nix kostet wird er aus Kulanz machen, heisst wenn er vom Hersteller einen Austausch oder eine Reparatur bekommt wird er das für Dich erledigen.
Viel Erfolg!
Und nicht auf den Putz hauen sondern freundlich sein. Gesetzlich liegt der Händler am längeren Hebel!
Gesetzlich liegt der Händler am längeren Hebel!
warum denn dieses ?
Garantie ist eine freiwillige LEistung des Herstellers
Nein:
http://levay.wordpress.com/2009/07/24/garantie/
Nach 6 Monate musst der Endverbraucher den Nachweis führen
(über Gutachter zum Beispiel), dass der Mangel von Anfang an
Bestand. Dies ist in der Praxis sehr schwierig bis
ausgeschlossen.
Wieso sollte es sehr schwierig bis ausgeschlossen sein? Ist das nicht vielmehr eine Frage des Einzelfalls? Was ist etwa, wenn der Kaufsache eine bestimmte Eigenschaft fehlt, die nur von Anfang an fehlen konnte - wo sollte hier das Problem für den Käufer liegen?
Gesetzlich liegt der Händler am längeren Hebel!
Weil?
Levay
Gesetzlich liegt der Händler am längeren Hebel!
warum denn dieses ?
Ich denke, dass damit der Wegfall der Beweislastumkehr nach 6 Monaten gemeint ist. Und da stimme ich zu, dass es im Allgemeinen sehr schwierig sein wird, das Vorhandensein eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach sagen wir mal 18 Monaten zu beweisen.
das würde ich so nicht sagen, da ich den kaufgegenstand nicht kenne.
Hallo,
Ich denke, dass damit der Wegfall der Beweislastumkehr nach 6
Monaten gemeint ist. Und da stimme ich zu, dass es im
Allgemeinen sehr schwierig sein wird, das Vorhandensein eines
Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach sagen wir mal
18 Monaten zu beweisen.
richtig. Man könnte auch meinen, dass eine Sache, die 18 Monate mangelfrei war auch bei Gefahrübergang mangelfrei war. Zumindest entspräche das dem gesunden Menschenverstand.
Was das mit „längerem Hebel“ zu tun haben soll erschließt sich mir nur dann, wenn man irrtümlich meint, die Sache müsste per Gesetz 2 Jahre halten, was aber definitiv nicht der Fall ist.
Gruß
S.J.