Angenommen jemand kauft sich einen Relaxsessel für sein Büro.
Nachdem das Arbeitszimmer für normale Arbeitnehmer nicht mehr abzusetzen ist, läßt sich dann eine solche „Investition“ ähnlich einem Computer steuerlich geltend machen und wenn ja wie wird er abgeschrieben (anteilig jährlich oder auf einmal)?
Servus,
wenn der Sessel Arbeitsmittel ist und seine Anschaffung und Nutzung nicht privat mit veranlasst ist, steht einem Ansatz als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nichts entgegen außer der ggf. notwendigen Beweisführung.
Es gab in den 1990er Jahren ein berühmtes höchstrichterliches Urteil, in dem ein Steuerpflichtiger die rein beruflich veranlasste Ausstattung seines „Arbeitszimmers“ mit einer Bettcouch erfolgreich damit begründet hat, dass seine Tätigkeit bisweilen Gedankengänge erfordere, die so komplex sind, dass er sich nur in entspanntem Liegen darauf angemessen konzentrieren könne.
Der Mann war Richter.
Die Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer hängt von deren Höhe ab.
Schöne Grüße
MM
Es gab in den 1990er Jahren ein berühmtes höchstrichterliches
Urteil, in dem ein Steuerpflichtiger die rein beruflich
veranlasste Ausstattung seines „Arbeitszimmers“ mit einer
Bettcouch erfolgreich damit begründet hat, dass seine
Tätigkeit bisweilen Gedankengänge erfordere, die so komplex
sind, dass er sich nur in entspanntem Liegen darauf angemessen
konzentrieren könne.Der Mann war Richter.
Hallo MM,
das erinnert mich an das Urteil, bei dem festgestellt wurde, dass auch ein Richter mit geschlossenen Augen bei einer Gerichtsverhandlung zu keinem Verfahrensmangel führt. (Solange er nicht offensichtlich schläft)
Sonnige Grüße von Soni