Religionsbevorzugung

Hallo,

angeregt von der Minaretts-Debatte habe ich eine Frage (und hoffe, ich bin im richtigen Brett):

GG §3
(3) Niemand darf wegen … seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wenn ich als überzeugte Atheistin einem Tier den Hals aufschneide, so werde ich verhaftet, wenn ich die Glocke schlage wegen Ruhestörung angezeigt. Demzufolge werden also Muslime beim Schächten bevorzugt und Christen beim Geläut.

Wie wird das gerechtfertigt? Wie muß §3(3) verstanden werden, damit diese Rechtsprechung erklärbar ist?

Gruß Eva

Hallo,

angeregt von der Minaretts-Debatte habe ich eine Frage (und
hoffe, ich bin im richtigen Brett):

GG §3
(3) Niemand darf wegen … seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.

genau so sieht das übrigens auch die EU, und somit ist das urteil in der schweiz verfassungswidrig auch nach eu-recht.

Wenn ich als überzeugte Atheistin einem Tier den Hals
aufschneide, so werde ich verhaftet, wenn ich die Glocke
schlage wegen Ruhestörung angezeigt. Demzufolge werden also
Muslime beim Schächten bevorzugt und Christen beim Geläut.

anders formuliert: du kannst natürlich einem tier,das zum verzehr gedacht ist, den hals durchschneiden, aber keiner katze beispielsweise.Nun ja, das hat etwas mit kulturverständnis tun,einerseits.in asien essen sie katzen.
andererseits, stelle ich auch schon seit langem fest, dass die katholische und protestantische kirche verfassungswidrig bevorzugt wird.das könnte sich aus unserem kulturverständnis erklären.aus nicht stichhaltigen gründen hat sich die christliche glaubenslehre gegenüber dem islam beispielsweise durchgesetzt und hat sich größtenteils in unserem werteverständnis verhakt.daher glaube ich,erklärt sich die stillschweigende ignorierung des grundgesetzlichen gebots der religionsgleichheit/freiheit.es ist eine schande für unsere freiheitliche staatsordnung, auch der schweiz.
nebenbei- ich gehöre keiner glaubensrichtung an!

Wie wird das gerechtfertigt? Wie muß §3(3) verstanden werden,
damit diese Rechtsprechung erklärbar ist?

eigentlich fehlt es an information über die weiteren religionen,seitens der bevölkerung.die straff organisierte missionsarbeit der christlichen Lehre schafft es, den freien fluss der informationen zu unterbinden.
der bürger,weil unterinformiert bzw. fehlinformiert sieht daher keinen
anlass den artikel 3 GG einzufordern.

daran erkennt man, dass eine verfassung( stimmt eigentlich nicht,wir, das volk, haben noch nicht abgestimmt!vielleicht liegt auch daran der lasche umgang mit den paragraphen?) muss natürlich auch mit leben erfüllt werden.

herzliche grüße einer treuen kämpferin für freiheitsrechte

der kanzlerin

Gruß Eva

Tach,

genau so sieht das übrigens auch die EU, und somit ist das
urteil in der schweiz verfassungswidrig auch nach eu-recht.

Ab hier braucht man nicht weiter zu lesen, seit wann ist die Schweiz bitte in der EU? Geballte Kompetenz hier…

Gruss
Paul

GG §3
(3) Niemand darf wegen … seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.

Wenn ich als überzeugte Atheistin einem Tier den Hals
aufschneide, so werde ich verhaftet, wenn ich die Glocke
schlage wegen Ruhestörung angezeigt. Demzufolge werden also
Muslime beim Schächten bevorzugt und Christen beim Geläut.

Wie wird das gerechtfertigt? Wie muß §3(3) verstanden werden,
damit diese Rechtsprechung erklärbar ist?

Art. 3 Abs. 3 steht - ebenso wie alle anderen Grundrechte - in Wechselwirkung mit den übrigen Grundrechten, hier der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG. Zwischen verschiedenen Rechten mit gegenläufigen Zielrichtungen muß im Einzelfall durch Abwägung ein Ausgleich gefunden werden (sog. praktische Konkordanz). Was das Schächten von Tieren und das Läuten von Glocken zum Gottesdienst angeht, so hat die Abwägung wohl ergeben, dass in diesem Fall die ungehinderte Religionsausübung Vorrang vor der Gleichbehandlung hat.

genau so sieht das übrigens auch die EU, und somit ist das
urteil in der schweiz verfassungswidrig auch nach eu-recht.

Daß das Nonsens ist, wurde ja schon von Paul erklärt.

anders formuliert: du kannst natürlich einem tier,das zum
verzehr gedacht ist, den hals durchschneiden,

Nein, darf sie genauso wenig wie Du.

bevorzugt wird.das könnte sich aus unserem kulturverständnis
erklären.aus nicht stichhaltigen gründen hat sich die
christliche glaubenslehre gegenüber dem islam beispielsweise
durchgesetzt

Dafür braucht es keine Gründe, sondern Erklärungen und die findet man, wenn man mal ein Geschichtsbuch zur Hand nimmt. Das Christentum war rund 600 Jahre eher da und wurde aufgrund des Römischen Reiches in Mittel- und Westeuropa verbreitet.

Wie wird das gerechtfertigt? Wie muß §3(3) verstanden werden,
damit diese Rechtsprechung erklärbar ist?

eigentlich fehlt es an information über die weiteren
religionen,seitens der bevölkerung.die straff organisierte
missionsarbeit der christlichen Lehre schafft es, den freien
fluss der informationen zu unterbinden.

Hm, in den letzten gut 20 Jahren haben weder die Katholiken noch die Evangelen versucht, bei mir zu missionieren. Wohnst Du in einer Kirche?

daran erkennt man, dass eine verfassung( stimmt eigentlich
nicht,

Stimmt eigentlich doch.

C.

Hi atn,

und besten Dank auch. Ich habe doch glatt Art. 4 GG vergessen:
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet

Und deswegen darf der Christ die Glocke läuten und ich halt nicht

Gruß Eva

Hossa :smile:

Ich denke, das ist eine Abwägungsfrage. So ähnlich wie mit dem Grundrecht auf körperliche Unversertheit. Auch hier werde ich als Nichtraucher dazu verdonnert, den Giftqualm von Rauchern einatmen zu müssen.

Vor Gott sind alle Menschen gleich, auf dem Weg dahin jedoch nicht!

Viele Grüße