Hallo
Nein! Du sagtest, eine Krankheit ruft einen besonderen
Kündigungsschutz hervor!
Ich zitiere: „Eine personenbedingte Kündigung wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit, sollte problematisch werden. Dies stellt eine Erkrankung dar, bei der der AN besonderen Kündigungsschutz genießt.“ Steht da also etwas von Unkündbarkeit?
Aha! Zuerst waren wir bei einer Erkrankung, jetzt schon bei
einer Schwerbehinderung?
Ich denke eben weiter… 
Nur mal so zur Anmerkung: Wenn die Schwerbehinderung erst nach
der Kündigung erkannt werden sollte: Was juckt es den
Arbeitgeber?
Dann solltest Du Deine Kenntnisse zu der Thematik schleunigst auffrischen!
Dem steht zwar eine mögliche personenbedingte Kündigung wegen
psychischer Leiden entgegen aber der Ausgang vor einem
Arbeitsgericht dürfte interessant sein…
Im hier beschriebenen Fall steht eine personenbedingte
Kündigung wegen Schlechtleistung zur Debatte! Nicht mehr und
nicht weniger.
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich zitiere „Bei Diskussionen ergibt sich ein unglaubliches Bild über den AN,
so daß ernsthaft nach seiner geistigen Verfassung zu fragen ist.“ Im Ausgangspost konnte ich nichts von Schlechtleistung erkennen. Da wurde lediglich am gesunden Menschenverstand gezweifelt und gedacht, dass die Einstellung die Urteilskraft trübt!
Von einem Tarifvertrag (von denen wir in Deutschland ja nur
ein paar haben, die sich auch gar nicht unterscheiden) war
hier nicht die Rede.
Das ein solcher nicht erwähnt wurde, bedeudet ja wohl nicht, dass keiner existiert. Somit kann ein vorbeugender Hinweis ja kaum schädlich sein.
Dea hat es ja sehr schön geschildert, welche Faktoren alle
zutreffen müssen, bis eine Krankheitsbedingte Kündigung
möglich ist. Aus diesem Grund definiere ich dies (wenn auch
juristisch wohl nicht einwandfrei) als besonderen
Kündigungsschutz.
Es ist nicht nur juristisch nicht einwandfrei - es ist
schlicht FALSCH!
Ok, dann formuliere ich es für Dich juristisch richtig: Durch Krankheit des AN wird eine Kündigung erschwert. Zufrieden?
Du brauchst mir keine Urteile zu nennen! Abgesehen davon, dass
es sich hier in diesem Fall wohl kaum um eine
krankheitsbedingte Kündigung handeln wird, belegen diese
Urteile nur, dass eine Kündigung wegen Krankheit zwar
erschwert möglich ist, aber nicht ausgeschlossen ist.
Habe ich etwas anderes behauptet`?
Und jetzt das Wesentliche:
Unabhängig davon schützt eine Erkrankung kaum vor einer
personenbedingten Kündigung wegen Unfähigkeit…
Falsch! Da informiere Dich bitte zuerst einmal über Krankheit als Ursache für Schlechtleistung.
Ich denke eher, Du solltet Dich auf das beschränken, was dort
steht und nicht Dinge dazudichten!
Ich zitiere:
" Ab welchem Grade aber kann ich den AN entlassen,
wenn ich denke, daß sein religiöser Eifer eindeutig seine Urteilskraft
beeinträchtigt bzw. ich generell aufgrund seiner religiösen
Vorstellungen an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln muß?"
„Bei Diskussionen ergibt sich ein unglaubliches Bild über den AN,
so daß ernsthaft nach seiner geistigen Verfassung zu fragen ist.“
„Und es besteht
durchaus die Gefahr, daß das Klima über kurz oder lang laut
und frostig wird.“
Ziehe einfach einmal in Betracht, dass man bei diesen Aussagen wohl nicht einmal zwischen den Zeilen lesen muss um zu meinen Schlußfolgerungen zu kommen.
Gruß Steffen B.