Religionsfreiheit am Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

Religionsfreiheit gemäß GG ist klar und wird geachtet. Solange
mir mein AN keinen Grund gibt an seiner Arbeitskraft zu zweifeln,
kann er/sie glauben was er/sie will. Sofern dabei niemand zu
schaden kommt. Ab welchem Grade aber kann ich den AN entlassen,
wenn ich denke, daß sein religiöser Eifer eindeutig seine Urteilskraft
beeinträchtigt bzw. ich generell aufgrund seiner religiösen
Vorstellungen an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln muß?

Bei Diskussionen ergibt sich ein unglaubliches Bild über den AN,
so daß ernsthaft nach seiner geistigen Verfassung zu fragen ist.

Grüße, René

Hallo

wenn ich denke, daß sein religiöser Eifer eindeutig seine
Urteilskraft beeinträchtigt

Beeinträchtigt es denn seine Arbeitsleistung oder das Betriebsklima? Inwieweit?

Grundsätzlich rechtfertigt die Religionszugehörigkeit eines AN nicht dessen Kündigung (Tendenzbetriebe mal außen vor gelassen). Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn es zu schwerwiegenden betrieblichen Störungen kommt und der AN nicht (nach vorheriger Abmahnung) zum Beispiel eine religiöse Betätigung im Betrieb einstellt.

Gruß,
LeoLo

Moin moin,

Beeinträchtigt es denn seine Arbeitsleistung oder das
Betriebsklima? Inwieweit?

Ein Ingenieur der lieber betet, daß ein Experiment gelingt
statt alle notwendigen Untersuchungen und ggfs. das Experiment
100x durchzuführen, bis daß er belastbares, reproduzierbares
Datenmaterial hat. Die Kunden erwarten eine gewisse Seriosität,
wenn ihnen dann ein entscheidender Meßingenieur Bibelgeschichten
erzählt, fällt mitunter der Kinnladen sehr tief - meiner
Meinung nach klar geschäftsschädigend.

Vom Projekt abziehen geht natürlich, nur zahlen müssen wir ihn
dann trotzdem noch.

Es steht außerdem zu befürchten, daß für zukünftige Projekte
ethische Zweifel angebracht werden. Aber nur von diesem
besagten Ingenieur.

Zu Beginn war das religiöse Umfeld für die Arbeit völlig irrelevant,
und mir war egal ob jemand zu Hause Bäume anbetet oder an 100
verschiedene Götter glaubt, für jeden Fall einen. Wobei es
zu Beginn für niemanden klar war, daß sich das so entwickeln wird.
Aber spätestens im Labor muß der Spaß ein Ende haben. Und es besteht
durchaus die Gefahr, daß das Klima über kurz oder lang laut
und frostig wird.

Grüße, René

Hallo René, wie lange ist er denn schon bei euch tätig? Befristet? Unbefristet? Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?

MfG

Hallo,

das hat mit Religionsfreiheit grundsätzlich wenig zu tun. Wenn die Arbeitsleistung schlecht ist, der AN seine Aufgaben also nicht erfüllen kann, bzw. geistig nicht zurechnungsfähig ist, so kommt völlig unabhängig von der Religion eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Dabei ist nur dazulegen, dass der AN nicht im Stande ist, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Aus welchem Grund er das macht, ist hierbei irrelevant.
Die Religionsfreiheit nach Art. 4 I GG hilft ihm hierbei auch zunächst wenig, denn diese schützt ihn primär nur vor Eingriffen in das Grundrecht durch den Staat. Bürger sind an die Grundrechte anderer nicht gebunden. Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen, da Grundrechte als Wertungen teilweise auch in das Zivilrecht Einkehr finden. So kann man einen AN nicht einfach aus dem Grunde entlassen, dass einem seine Religion nicht gefällt (außer, man ist selbst ein bestimmter religiöser AG, etwa katholische Krankenhäuser, etc.). Da es hier aber an der Arbeitsleistung selbst mangelt, ist das völlig problemlos und ein rein arbeitsrechtliches Problem.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ein Ingenieur der lieber betet, daß ein Experiment gelingt
statt alle notwendigen Untersuchungen und ggfs. das Experiment
100x durchzuführen, bis daß er belastbares, reproduzierbares
Datenmaterial hat.

Daß die Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, kann man doch abmahen. Ebenso gehört beten nicht zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wäre also in die Freitzeit zu legen. Habt Ihr schon mal abgemahnt?

Auf jeden Fall empfehle ich dringend von dem Trichter „Kündigen wegen der religiösen Einstellung“ runte zu kommen. Damit gibt es eine Bauchlandung vor Gericht. Konzentriert euch auf alle arbeitsrechtlich relevanten Dinge.

Gruß,
LeoLo

Moin moin,

Beeinträchtigt es denn seine Arbeitsleistung oder das
Betriebsklima? Inwieweit?

Ein Ingenieur der lieber betet, daß ein Experiment gelingt
statt alle notwendigen Untersuchungen und ggfs. das Experiment
100x durchzuführen, bis daß er belastbares, reproduzierbares
Datenmaterial hat. Die Kunden erwarten eine gewisse
Seriosität,
wenn ihnen dann ein entscheidender Meßingenieur
Bibelgeschichten
erzählt, fällt mitunter der Kinnladen sehr tief - meiner
Meinung nach klar geschäftsschädigend.

Vom Projekt abziehen geht natürlich, nur zahlen müssen wir ihn
dann trotzdem noch.

Es steht außerdem zu befürchten, daß für zukünftige Projekte
ethische Zweifel angebracht werden. Aber nur von diesem
besagten Ingenieur.

Zu Beginn war das religiöse Umfeld für die Arbeit völlig
irrelevant,
und mir war egal ob jemand zu Hause Bäume anbetet oder an 100
verschiedene Götter glaubt, für jeden Fall einen. Wobei es
zu Beginn für niemanden klar war, daß sich das so entwickeln
wird.
Aber spätestens im Labor muß der Spaß ein Ende haben. Und es

Hallo
ich glaube es ist die beste Variante, Ihm ein Flugticket in die Heimat zu schenken :wink:
Spass beiseite, mit allen arbeitsrechtlich relevanten Mitteln so schnell wie möglich loswerden und ja nichts vergessen, vor allen die 3 schriftlichen Abmahnungen damit beim Arbeitsgericht nicht schiefgeht

besteht
durchaus die Gefahr, daß das Klima über kurz oder lang laut
und frostig wird.

Grüße, René

LG
Mikesch

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Hallo,

als ehemaliger BR eine kurze Anmerkung.

das hat mit Religionsfreiheit grundsätzlich wenig zu tun. Wenn
die Arbeitsleistung schlecht ist, der AN seine Aufgaben also
nicht erfüllen kann, bzw. geistig nicht zurechnungsfähig ist,
so kommt völlig unabhängig von der Religion eine
personenbedingte Kündigung in Betracht.

Eine personenbedingte Kündigung wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit, sollte problematisch werden. Dies stellt eine Erkrankung dar, bei der der AN besonderen Kündigungsschutz genießt.

Dabei ist nur
dazulegen, dass der AN nicht im Stande ist, die ihm
übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Aus welchem Grund er das
macht, ist hierbei irrelevant.

Dies ist so nicht ganz zutreffen. Siehe Thematik Krankheit.

Gruß Steffen B.

Moin moin,

ich glaube es ist die beste Variante, Ihm ein Flugticket in
die Heimat zu schenken :wink:

Ich weiß ja nicht welche Vorstellungen hier aufkommen. Aber
es handelt sich um einen christlichen Bibelanhänger, aus
Deutschland. Den Rest werde ich beherzigen.

Grüße, René

Ok,
danke an alle für die ersten Tips. Wir werden in den nächsten
Tagen beim Anwalt aufschlagen.

Grüße, René

Weshalb so kompliziert?
Hi,
Ich lese da von dir weiter unten:

Ein Ingenieur der lieber betet, daß ein Experiment gelingt
statt alle notwendigen Untersuchungen und ggfs. das Experiment
100x durchzuführen, bis daß er belastbares, reproduzierbares
Datenmaterial hat. Die Kunden erwarten eine gewisse Seriosität,
wenn ihnen dann ein entscheidender Meßingenieur Bibelgeschichten
erzählt, fällt mitunter der Kinnladen sehr tief - meiner
Meinung nach klar geschäftsschädigend.

Mensch Rene, der Fall ist doch einfach.
Abmahnung wegen Nicht-Anwendung allgemein anerkannter Ingenieurspraktiken = „Nichtstun“. Darlegung, wie einzelne Faelle auf Kunden gewirkt haben und Kuendigungsandrohung.
Mit Religion hat das wenig zu tun.

Gruss,

???
Hi!

Eine personenbedingte Kündigung wegen geistiger
Unzurechnungsfähigkeit, sollte problematisch werden. Dies
stellt eine Erkrankung dar, bei der der AN besonderen
Kündigungsschutz genießt.

a) Seit wann existiert ein besonderer Kündigungsschutz bei einer Erkrankung?
b) Man kann sehr wohl wegen der Erkrankung eine personenbedingte Kündigung aussprechen!

Dabei ist nur
dazulegen, dass der AN nicht im Stande ist, die ihm
übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Aus welchem Grund er das
macht, ist hierbei irrelevant.

Dies ist so nicht ganz zutreffen. Siehe Thematik Krankheit.

Gerade dieses (nicht im Stande sein, die Arbeiten zu verrichten) ist eine Grundvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung wegen einer Krankheit!

Irritierte Grüße
Guido

Hallo,

Man kann sehr wohl der Erkrankung eine
personenbedingte Kündigung aussprechen!

Das stimmt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann. Das ist möglich, wenn

  • die Krankheit lange andauert
  • langfristig keine Besserung in Sicht ist und
  • dem AG eine Weiterbeschäftigung dadurch nicht zuzumuten ist.

Aber:
Hier handelt es sich zwar um eine personenbedingte, nicht aber wirklich um eine krankheitsbedingte Kündigung (meines Erachtens). Denn nach dem dargelegten Sachverhalt ist der AN nicht wirklich krank (m.E.), sondern einfach nicht gewillt oder nach seinen Fähigkeiten nicht in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben zu lösen. Von einer geistigen Krankheit mag ich nach den Informationen (noch) nicht ausgehen. Daher ist hier die Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung für die Aufgaben möglich.
Gruß,
Dea

Völlig Deiner Meinung!
Hi!

Hier handelt es sich zwar um eine personenbedingte, nicht aber
wirklich um eine krankheitsbedingte Kündigung (meines
Erachtens). Denn nach dem dargelegten Sachverhalt ist der AN
nicht wirklich krank (m.E.), sondern einfach nicht gewillt
oder nach seinen Fähigkeiten nicht in der Lage, die ihm
übertragenen Aufgaben zu lösen. Von einer geistigen Krankheit
mag ich nach den Informationen (noch) nicht ausgehen. Daher
ist hier die Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung
für die Aufgaben möglich.

Ob ich das so interpretieren will, lasse ich mal dahingestellt…

Auch ich würde abmahnen und dann (bei Bedarf) kündigen!

Ich wollte lediglich den faux pas mit der Krankheit (ist ja eigentlich off topic) nicht so stehen lassen!

LG
Guido

Manchmal ist weniger mehr!
Hi!

Spass beiseite, mit allen arbeitsrechtlich relevanten Mitteln
so schnell wie möglich loswerden und ja nichts vergessen, vor
allen die 3 schriftlichen Abmahnungen damit beim
Arbeitsgericht nicht schiefgeht

Wie kommst Du auf drei Abmahnungen?

Gerade in diesem Fall halte ich derer drei für kontraproduktiv!
Ein Gericht könnte an der Ernsthaftigkeit der Abmahnungen zweifeln, wenn sie in zu großer Menge ausgesprochen werden.

Mehr als zwei (wenn icht sogar nur eine!) würde ich nicht riskieren.

LG
Guido

Hallo,

offensichtlich habe ich meine Aussage wohl missverständlich formuliert. Ich habe nie behauptet, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht möglich ist. Ich habe lediglich auf die entsprechenden Schwierigkeiten verwiesen!

dauerhafte Unzurechnungsfähigkeit: bei dieser Definition liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine schwere psychologische Erkrankung handelt. Dies kann ohne weiteres eine Einstufung als Schwerbinderter zur Folge haben…

Dem steht zwar eine mögliche personenbedingte Kündigung wegen psychischer Leiden entgegen aber der Ausgang vor einem Arbeitsgericht dürfte interessant sein…

Unabhängig davon kann durchaus ein vorhandener Tarifvertrag die Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers extrem erschweren.

Dea hat es ja sehr schön geschildert, welche Faktoren alle zutreffen müssen, bis eine Krankheitsbedingte Kündigung möglich ist. Aus diesem Grund definiere ich dies (wenn auch juristisch wohl nicht einwandfrei) als besonderen Kündigungsschutz.

Ansonsten u.a: Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 5.8.1976
Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 26.9.1991
Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit

Gruß Steffen B.

PS: Es kann natürlich sein, dass ich den ganzen fiktiven Vorgang als ehemaliger BR aus anderen (subjektiven) Augen sehe. Ist es nicht eher so, dass gegen die Arbeitsleistung des AN nicht genügend einzuwenden ist (wird durch die Fragestellung stark impliziert), sondern der AG und evt. andere Kollegen einfach von den Ansichten des AN genervt sind. Eben der typische Betriebsspinner den man loswerden will…

Findet der AG wirklich Kunden, die bei einer juristischen Auseinandersetzung dessen Darstellung (Geschäftsschädigung) bestätigen?

1 „Gefällt mir“

Hi!

Wir ja immer besser :wink:

offensichtlich habe ich meine Aussage wohl missverständlich
formuliert. Ich habe nie behauptet, dass eine Kündigung wegen
Krankheit nicht möglich ist. Ich habe lediglich auf die
entsprechenden Schwierigkeiten verwiesen!

Nein! Du sagtest, eine Krankheit ruft einen besonderen Kündigungsschutz hervor!

dauerhafte Unzurechnungsfähigkeit: bei dieser Definition liegt
der Verdacht nahe, dass es sich um eine schwere psychologische
Erkrankung handelt. Dies kann ohne weiteres eine Einstufung
als Schwerbinderter zur Folge haben…

Aha! Zuerst waren wir bei einer Erkrankung, jetzt schon bei einer Schwerbehinderung?
Nur mal so zur Anmerkung: Wenn die Schwerbehinderung erst nach der Kündigung erkannt werden sollte: Was juckt es den Arbeitgeber?

Dem steht zwar eine mögliche personenbedingte Kündigung wegen
psychischer Leiden entgegen aber der Ausgang vor einem
Arbeitsgericht dürfte interessant sein…

Im hier beschriebenen Fall steht eine personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung zur Debatte! Nicht mehr und nicht weniger.

Unabhängig davon kann durchaus ein vorhandener Tarifvertrag
die Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers extrem
erschweren.

Von einem Tarifvertrag (von denen wir in Deutschland ja nur ein paar haben, die sich auch gar nicht unterscheiden) war hier nicht die Rede.0

Dea hat es ja sehr schön geschildert, welche Faktoren alle
zutreffen müssen, bis eine Krankheitsbedingte Kündigung
möglich ist. Aus diesem Grund definiere ich dies (wenn auch
juristisch wohl nicht einwandfrei) als besonderen
Kündigungsschutz.

Es ist nicht nur juristisch nicht einwandfrei - es ist schlicht FALSCH!

Ansonsten u.a: Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 5.8.1976
Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 26.9.1991
Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit

Du brauchst mir keine Urteile zu nennen! Abgesehen davon, dass es sich hier in diesem Fall wohl kaum um eine krankheitsbedingte Kündigung handeln wird, belegen diese Urteile nur, dass eine Kündigung wegen Krankheit zwar erschwert möglich ist, aber nicht ausgeschlossen ist.

Und jetzt das Wesentliche:
Unabhängig davon schützt eine Erkrankung kaum vor einer personenbedingten Kündigung wegen Unfähigkeit…

PS: Es kann natürlich sein, dass ich den ganzen fiktiven
Vorgang als ehemaliger BR aus anderen (subjektiven) Augen
sehe. Ist es nicht eher so, dass gegen die Arbeitsleistung des
AN nicht genügend einzuwenden ist (wird durch die
Fragestellung stark impliziert), sondern der AG und evt.
andere Kollegen einfach von den Ansichten des AN genervt sind.
Eben der typische Betriebsspinner den man loswerden will…

Ich denke eher, Du solltet Dich auf das beschränken, was dort steht und nicht Dinge dazudichten!

Gruß
Guido

Hallo

Nein! Du sagtest, eine Krankheit ruft einen besonderen
Kündigungsschutz hervor!

Ich zitiere: „Eine personenbedingte Kündigung wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit, sollte problematisch werden. Dies stellt eine Erkrankung dar, bei der der AN besonderen Kündigungsschutz genießt.“ Steht da also etwas von Unkündbarkeit?

Aha! Zuerst waren wir bei einer Erkrankung, jetzt schon bei
einer Schwerbehinderung?

Ich denke eben weiter… :smile:

Nur mal so zur Anmerkung: Wenn die Schwerbehinderung erst nach
der Kündigung erkannt werden sollte: Was juckt es den
Arbeitgeber?

Dann solltest Du Deine Kenntnisse zu der Thematik schleunigst auffrischen!

Dem steht zwar eine mögliche personenbedingte Kündigung wegen
psychischer Leiden entgegen aber der Ausgang vor einem
Arbeitsgericht dürfte interessant sein…

Im hier beschriebenen Fall steht eine personenbedingte
Kündigung wegen Schlechtleistung zur Debatte! Nicht mehr und
nicht weniger.

Das ist so nicht ganz korrekt. Ich zitiere „Bei Diskussionen ergibt sich ein unglaubliches Bild über den AN,
so daß ernsthaft nach seiner geistigen Verfassung zu fragen ist.“ Im Ausgangspost konnte ich nichts von Schlechtleistung erkennen. Da wurde lediglich am gesunden Menschenverstand gezweifelt und gedacht, dass die Einstellung die Urteilskraft trübt!

Von einem Tarifvertrag (von denen wir in Deutschland ja nur
ein paar haben, die sich auch gar nicht unterscheiden) war
hier nicht die Rede.

Das ein solcher nicht erwähnt wurde, bedeudet ja wohl nicht, dass keiner existiert. Somit kann ein vorbeugender Hinweis ja kaum schädlich sein.

Dea hat es ja sehr schön geschildert, welche Faktoren alle
zutreffen müssen, bis eine Krankheitsbedingte Kündigung
möglich ist. Aus diesem Grund definiere ich dies (wenn auch
juristisch wohl nicht einwandfrei) als besonderen
Kündigungsschutz.

Es ist nicht nur juristisch nicht einwandfrei - es ist
schlicht FALSCH!

Ok, dann formuliere ich es für Dich juristisch richtig: Durch Krankheit des AN wird eine Kündigung erschwert. Zufrieden?

Du brauchst mir keine Urteile zu nennen! Abgesehen davon, dass
es sich hier in diesem Fall wohl kaum um eine
krankheitsbedingte Kündigung handeln wird, belegen diese
Urteile nur, dass eine Kündigung wegen Krankheit zwar
erschwert möglich ist, aber nicht ausgeschlossen ist.

Habe ich etwas anderes behauptet`?

Und jetzt das Wesentliche:
Unabhängig davon schützt eine Erkrankung kaum vor einer
personenbedingten Kündigung wegen Unfähigkeit…

Falsch! Da informiere Dich bitte zuerst einmal über Krankheit als Ursache für Schlechtleistung.

Ich denke eher, Du solltet Dich auf das beschränken, was dort
steht und nicht Dinge dazudichten!

Ich zitiere:
" Ab welchem Grade aber kann ich den AN entlassen,
wenn ich denke, daß sein religiöser Eifer eindeutig seine Urteilskraft
beeinträchtigt bzw. ich generell aufgrund seiner religiösen
Vorstellungen an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln muß?"
„Bei Diskussionen ergibt sich ein unglaubliches Bild über den AN,
so daß ernsthaft nach seiner geistigen Verfassung zu fragen ist.“
„Und es besteht
durchaus die Gefahr, daß das Klima über kurz oder lang laut
und frostig wird.“

Ziehe einfach einmal in Betracht, dass man bei diesen Aussagen wohl nicht einmal zwischen den Zeilen lesen muss um zu meinen Schlußfolgerungen zu kommen.

Gruß Steffen B.

Hi!

Ich zitiere: „Eine personenbedingte Kündigung wegen geistiger
Unzurechnungsfähigkeit, sollte problematisch werden. Dies
stellt eine Erkrankung dar, bei der der AN besonderen
Kündigungsschutz genießt.“ Steht da also etwas von
Unkündbarkeit?

Sorry - my fault!
Ich habe statt „wegen“ das Wort „bei“ interpretiert.
Dafür ein „Asche auf mein Haupt“ und eine Entschuldigung!

Aha! Zuerst waren wir bei einer Erkrankung, jetzt schon bei
einer Schwerbehinderung?

Ich denke eben weiter… :smile:

Dann denke doch am besten bis zum Tod und die ganze Problematik erübrigt sich von selbst :wink:

Nur mal so zur Anmerkung: Wenn die Schwerbehinderung erst nach
der Kündigung erkannt werden sollte: Was juckt es den
Arbeitgeber?

Dann solltest Du Deine Kenntnisse zu der Thematik schleunigst
auffrischen!

Siehst Du? So einfach ist das mit dem falschen Lesen *g*
Ich habe geschrieben „erkannt“ - nicht „bekannt“!
Da sollte es verdammt eng werden mit der Klagefrist…

Das ist so nicht ganz korrekt. Ich zitiere „Bei Diskussionen
ergibt sich ein unglaubliches Bild über den AN,
so daß ernsthaft nach seiner geistigen Verfassung zu fragen
ist.“ Im Ausgangspost konnte ich nichts von Schlechtleistung
erkennen. Da wurde lediglich am gesunden Menschenverstand
gezweifelt und gedacht, dass die Einstellung die Urteilskraft
trübt!

Naja - im Zusammenhang mit religiösem Fanatismus! Der zählt kaum zu einer Erkrankung, sondern einfach nur zum Thema Blödheit…

Von einem Tarifvertrag (von denen wir in Deutschland ja nur
ein paar haben, die sich auch gar nicht unterscheiden) war
hier nicht die Rede.

Das ein solcher nicht erwähnt wurde, bedeudet ja wohl nicht,
dass keiner existiert. Somit kann ein vorbeugender Hinweis ja
kaum schädlich sein.

OK!

Ok, dann formuliere ich es für Dich juristisch richtig: Durch
Krankheit des AN wird eine Kündigung erschwert. Zufrieden?

Nö!
Würde da stehen " Wegen Krankheit…", wäre ich zufrieden - so bin ich es nicht.

Und jetzt das Wesentliche:
Unabhängig davon schützt eine Erkrankung kaum vor einer
personenbedingten Kündigung wegen Unfähigkeit…

Falsch! Da informiere Dich bitte zuerst einmal über Krankheit
als Ursache für Schlechtleistung.

Wie gesagt: Religiöser Fanatismus zählt kaum als Erkrankung!
Und wenn der Arbeitgeber nichts über eine Krankheit als Ursache weiß (und der Arbeitnehmer vermutlich auch nicht), halte ich Deinen Ansatz für enorm gewagt!

Ziehe einfach einmal in Betracht, dass man bei diesen Aussagen
wohl nicht einmal zwischen den Zeilen lesen muss um zu meinen
Schlußfolgerungen zu kommen.

Ich halte auch viele unserer Politiker für irrsinnig! Das heißt noch lange nicht, dass sie es sind!

So, und jetzt buddel ich den Klappstuhl wieder ein, hole die Friedenspfeife raus und wünsche Dir ein schönes Wochenende!

LG
Guido

Friedenspfeife angenommen! owt

So, und jetzt buddel ich den Klappstuhl wieder ein, hole die
Friedenspfeife raus und wünsche Dir ein schönes Wochenende!

LG
Guido