Hi!
Schöner Propaganda-Artikel. Viele Behauptungen, was angeblich
irgendwo im Islam vorkommt, aber keine Belege.
Folgender Text stammt von Muhammad Abu Bakr Müller, geschrieben am 8.Dhu-l-Hidschah 1423 (für die Ungläubigen hierzulande ist das der 10.Februar 2003):
Zitat:
Kann man aus dem Islam „austreten“, wie z.B. aus der kath.Kirche?
Nein, da Islam keine Kirche, sondern eine von Kirchen unabhängige Wahrheit ist, die keine Priester oder amtliche Seelsorger oder eine Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den murdad (Islamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der murdad ja duch seinen Schritt - den Islam zu verlassen- bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen…
Ein Muslim kann seinen Imaan (Glaubenszustand) verlieren, indem er in einen der vielen, den Islam leugnenden Glaubneszustände gerät; er ist dann automatisch kein Muslim, ganz unabhängig seines Wissens, seiner Herkunft oder Eintragungen in Dokumenten. Seine ursprüngliche Schahaadah (Bezeugung des Islam), als Wahrheit und inneren Zustand des Herzens, wird durch seinen neuen Glaubenszustand widerrufen. Es ist aber wahrscheinlich, dass derjenige, welcher den Islam (durch Äußerungen oder andere islamleugnende Handlungen) verlässt, selbst davon nichts weiss; solange auch andere Muslime sein Verlassen des Islam nicht bemerken, oder sich darin nicht sicher sind, gilt er unter Muslimen weiterhin als Muslim obwohl er ein Munafiq (Heuchler) ist; wird sein Verlassen des Islam aber öffentlich und manifest, dann gilt er unter Muslimen fortan als Nichtmuslim, bis er sein Verlassen des Islam sich selbst eingestanden hat und den Islam vor Zeugen erneut annimmt. Soweit die geistige Ebene.
Ein formeller Austritt aus dem Islam ist paradox, da er ja den Eintritt in das ewige Feuer (Hölle) nach dem Tod und einen Hochverrat in diesem Leben (Islam ist kein säkulares Gedankengut) beurkunden würde. Es gibt vielleicht „muslimische Säkularisten“, welche „Islamaustritte“ registrieren, sofern sie sich als „islamische, säkulare Kirche“ definieren bzw. missbrauchen lassen, also im Auftrag eines säkularen Staates handeln. Wer sich nach eimem Islambekenntnis ohne unmittelbare Lebensgefahr als „Austreter“ oder „ohne Bekenntnis“ registrieren lässt, der ist aus dem Islam ausgetreten, da er ja mit dieser Handlung, seinen inneren Zustatnd des Islamverlassens manifestiert, allein deshalb, da die muslimische Gemeinschaft ein Anrecht hat, sich auf ein Bekenntnis verlassen zu dürfen und dieses Recht ein Bestandteil von Imaan (Glaubenszustand vor Allah) ist.
Wer den Islam nicht als Wahrheit hat, der kann nicht Muslim sein. Wer den Islam als Wahrheit hat, der verlässt ihn nicht.
Allah sieht in jedes Herz und weiss genau, wer den Islam angenommen bzw. verlassen hat.
Zitat Ende.
Nachzulesen unter
http://www.islam.at
Menüpunkt „Islam verlassen“,
Text 204.
Ansonsten verweise ich auf Sure 4, Verse 88 und 89 des Koran, wo ziemlich eindeutig beschrieben ist, wie mit „munafiq“ umzugehen ist: „Ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet“.
Grüße
Heinrich