Religionsunterricht, Pflicht oder nicht?

Hallo allersamt,

mal ganz kurz und bündig meine derzeitige Position und meine Frage.

Ich bin Schüler an einem beruflichen Gymnasium, wo ich derzeit nach normaler Arbeit in einer Computerfirma mein Abi nachhole. Ich bin mittlerweile (ja leider schon) 22.

Gelinde gesagt haben wir eine sehr schlechte, strikte und uns alle überfordernde Religionslehrerin.

Ich habe noch nie großartig Interesse am Religionsunterricht gehabt.

Unsere Schule bietet aber als Ersatzfach kein Ethik an.

Nach §11 ASchO (allg. Schulordnung) - Befreiung, steht in Absatz 3 geschrieben :

Von der Teilnahme am Religionsunterricht ist ein Schüler aufgrund der Erklärung der Erziehungsberechtigten oder des religionsmündigen Schülers selbst befreit. Die Erklärung ist dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Erziehungsberechtigten sind über die Befreiung zu informieren.

Irgendwann am Schulanfang erzählte mir unser Stammkursleiter, es gäbe keine Möglichkeit dem Religionsunterricht wegzubleiben, für mich erscheint es aber nach diesem Paragraph aber als eindeutig, dass ich nicht zur Teilnahme gezwungen bin, okay, an anderen Gymnasien gibt es ja das Ausweichfach „Ethik“, an unserer Schule wird es nicht angeboten, das ist doch aber nicht mein Problem, oder?

Klärt mich mal auf!

Gruss
Mathias

[…]

Gelinde gesagt haben wir eine sehr schlechte, strikte und uns
alle überfordernde Religionslehrerin.

Wie kann denn so ein Fach überfordern? Ich würde mir da mal eine Gegenstrategie ausdenken und umgekehrt die Lehrerin mit gezielten, kniffligen Gegenfragen so weit überfordern, bis sie ein Einsehen hat. Schliesslich kann sie ja kaum die fundierte Beantwortung religionsbezogener Fragen ablehnen, ist ihr Job.

Ich habe noch nie großartig Interesse am Religionsunterricht
gehabt.

Das kann ich nachvollziehen.

Manchmal muss man einfach durch. Eine Chance drumherumzukommen hättest Du, wenn es sich um einen konfessionellen Religionsunterricht handelte. Wenn also die übereifrige Lehrerin katholischen, evangelischen, muslimischen, schintoistischen oder sonstwie auf eine Religion abgestimmten Unterricht erteilen würde. Dann musst Du nur einfach sagen, Du gehörtest zur Konkurrenz.

Gruß

Fritze

Hallo Matthias,

dein Zitat ist völlig zutreffend.Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, wie die Äußerung des Stammkursleiters zu verstehen ist:

Entweder es handelt sich in deinem Fall um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Dann hast du keine Chance, der Religionsunterricht ist Pflicht.

Oder der Stammkursleiter hat euch bewusst falsch informiert. Es könnte sein, dass aus schulorganisatorischen Gründen oder weil es eben die Politik der SChule ist eine Befreiung vom Religionsunterricht so schwer wie möglich gemacht werden soll. (Der Fall ist aber unwahrscheinlich, so etwas habe ich noch nie gehört. Auch übrigens noch nicht von einem nicht-konfessionellen Religionsunterricht, es sei denn, die Schule befände sich in Brandenburg.) Dann kannst du dich natürlich vom Religionsunterricht abmelden, bringst aber die Schule gegen dich auf, was du vielleicht nicht möchtest.

Mein RAt: der Lehrerin in höflicher Form und jeweils konkret die Punkte signalisieren, an denen die Überforderung zutage tritt. Auf Widersprüche hinweisen. Evangelische Religionslehrer sind in der Oberstufe nach den Richtlinien verpflichtet, auch „konkurrierende ANschauungen“ zu thematisieren.

Alles Gute,
Juliane

Nein!
Hallo Matthias.
Du bist seit deinem 14.Lebensjahr religionsmündig.
„Religionsmündigkeit ist die Fähigkeit, über religiöses Bekenntnis frei und ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu entscheiden. Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung bestimmt, daß ein Kind, sofern es das 10. Lebensjahr vollendet hat, das Recht hat, gehört zu werden, wenn es um die Angelegenheiten der religiösen Erziehung geht. Ab der Vollendung des 12. Lebensjahrs darf es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden; mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist ein Mensch dann religionsmündig und hat die alleinige Entscheidung darüber, zu welchem religiösen Bekenntnis er sich halten will.“ ( http://www.jugendserver-sachsen.de/statisch/schule_b…)
Streng genommen kannst du dann wählen, welcher Glaubensgemeinschaft du angehören willst. D.H., wenn du nicht am RU teilnehmen willst, müsstest du aus der Kirche austreten. Das ist dann deine Wahl. Bei uns wurde das immer so gehandhabt, wie in u.g. Link. Die Eltern oder der Schüler haben schriftlich mitgeteilt, dass ihr Kind oder der Schüler am RU nicht teilnimmt. Damit war das erledigt.
http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsmuendig… § 5

Keiner kann dich zum Religionsunterricht zwingen. Nur, wie streng die Schule die Rechtslage auslegt und dich eventuell zum Austritt aus der Kirche zwingt, nur um diesem Unterricht zuentgehen, kann man nicht sagen. Vielleicht forschst du selbst nochmal unter dem Stichwort Religionsmündigkeit in den diversen Homepages.
Viel Erfolg und Grüße
Rabchen
P.S. Ich bin übrigens auch Religionslehrerin und trauere um jeden Schüler, der nicht mehr kommt, weil man im RU viele zwischenmenschliche und soziale Probleme einbringen kann und wo kann man das sonst noch unter dem Leistungsdruck unserer Zeit. Deswegen kann ich es nicht verstehen, wenn man den RU so gestaltet, dass die Schüler wegbleiben.