Religionsverbot durch Arbeitgeber?

Darf ein Arbeitgeber dem künftigen Arbeitnehmer eine bestimmte Religion verbieten?

Im folgenden Fall musste X ein Blatt unterschrieben welches besagte dass X kein Scientology Mitglied ist und auch keiner Gruppe angehört welche die Ansichten von Ron Hubbard vertritt.
Hätte X diese Erklärung nicht unterschrieben hätte man keinen Arbeitsvertrag angeboten.

Der Arbeitgeber ist hier eine kreisfreie Stadt.

danke schon mal,
peppy

Grundgesetz
Hallo,

Darf ein Arbeitgeber dem künftigen Arbeitnehmer eine bestimmte
Religion verbieten?

GG Artikel 3, Abs. 3:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens , seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Gruß
Jonny

Hallo

Vor Inkrafttreten des AGG war die Frage bislang zulässig. Seitdem ist es meines Wissens noch nicht wieder entschieden worden. Also schwebt die Antwort noch im Rechtsraum irrend umher…

Gruß,
LeoLo

Nein, aber …

Im folgenden Fall musste X ein Blatt unterschrieben welches
besagte dass X kein Scientology Mitglied ist und auch keiner
Gruppe angehört welche die Ansichten von Ron Hubbard vertritt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scientology#Religionsch…

Derzeit ist in diesem konkreten Fall die Lage unklar und da derzeit S. in DE nicht offiziell als Großsekte akzeptiert ist, dürfte so ein Vorgehen derzeit OK sein. Abgesehen davon, dass ich von AN-Seite aus auch eine solche Klausel drin haben möchte.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich dachte, es sei in Deutschland noch nicht raus, ob es sich bei Scientology tatsächlich um einen Glauben handelt.

Gruß
Elke

Hallo,

ob der angemerkte Artikel auf diese Gruppierung anwendbar ist, kann ich nicht sagen. Jedoch schien mir die Frage zweiteilig zu sein. Den ersten Teil der Frage wollte ich daher schonmal beantworten.

Gruß
Jonny

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, muß gewährleisten, daß er keiner verfassungsfeindlichen Organisation angehört und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt. Eine Mitgliedschaft bei Scientoloogy ist damit nicht vereinbar. Hat also mit Glaubensfragen nichts zu tun.

1 Like

Hallo,

entsprechende Klauseln sind vollkommen üblich, und werden z.B. auch bei öffentlichen Ausschreibungen verwendet. Mit Religion oder Glaube hat das nichts zu tun, da der Laden nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt ist.

Wer häufiger mit Auftragsvergaben zu tun hat, kennt das Spiel. Und wenn man regelmäßig bei potentiellen Auftraggebern hierauf stößt, dann sieht man natürlich zu, eine entsprechende Erklärung von den eigenen Mitarbeitern und angeworbenen Freiberuflern, … zu bekommen. Man kann ja nichts versprechen, was die eigenen Leute dann nicht halten.

Gruß vom Wiz

hm…danke erstmal,
aber da hab ich gleich noch ne Frage:

kann X entlasen werden wenn er nun doch noch einer dieser Glaubensgemeinschaften beitritt?

peppy

  1. Steht X im Angestellten- oder Beamtenverhältnis?
  2. Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?

Hallo peppy,
vielleicht sieht der Chef die Scientology als kriminelle Vereinigung an?
Dafür gäbe es auch gute Gründe. Immerhin beschäftigen sich auch Geheimdienste mit diesem Verein.
Gruß Michael

Hallo,

Dafür gäbe es auch gute Gründe.

Ah ja? Wenn man dem Themenabend neulich im ARD glauben darf, sind die Caritas und Schlecker schlimmer.

Immerhin beschäftigen sich
auch Geheimdienste mit diesem Verein.

Das tat Lidl auch.

Ich will den Verein wirklich nicht schönreden, aber man sollte doch mal die Kirche im Dorf lassen.

Frohe Ostern wünscht (völlig unscientologisch)
Wil

X ist angestellt im Zeitvertrag mit aussicht auf Festeinstellung.

Bei Abschluß eines neuen Vertrages gibt es in diesem Fall diesen Fragebogen nochmals auszufüllen inklusive einer Regelanfrage an den Verfassungsschutz.