wo finde ich gesetzlichen Regelungen zum Rücktrittsrecht von Seminarreihen aus dem esoterischen Bereich, die mindestens 1 Jahr dauern?
Ist ein Rücktritt nach reiner E-Mail-Anmeldung und vorheriger Nichtkenntnis der Bestimmung, man habe auch bei Abbruch die volle Gebühr zu zahlen, noch möglich?
Ist es erlaubt, dass ein Ausbilder nach Beginn der Seminarreihe noch eine Unterschrift diesbezüglich (Kosten bei Abbruch und Nichterscheinen, auch für teure Unterkunftskosten) verlangt?
und vorheriger
Nichtkenntnis der Bestimmung, man habe auch bei Abbruch die
volle Gebühr zu zahlen, noch möglich?
Wenn nichts anderes vereinbart wurde (und kein gesetzlkiches Rücktrittsrecht besteht), muss man seinen Teil des Vertrages erfüllen, also die volle Gebühr bezahlen.
wo finde ich gesetzlichen Regelungen zum Rücktrittsrecht von
Seminarreihen aus dem esoterischen Bereich, die mindestens 1
Jahr dauern?
Da frage ich mich, ob es sich nicht vielleicht um einen sittenwidrigen Vertrag handelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Kommt natürlich auf den Inhalt der Seminarreihe an. Und wie der Anbieter den Kunden zur Unterschrift gebracht hat.
Ist ein Rücktritt nach reiner E-Mail-Anmeldung und vorheriger
Nichtkenntnis der Bestimmung, man habe auch bei Abbruch die
volle Gebühr zu zahlen, noch möglich?
Ist es erlaubt, dass ein Ausbilder nach Beginn der
Seminarreihe noch eine Unterschrift diesbezüglich (Kosten bei
Abbruch und Nichterscheinen, auch für teure Unterkunftskosten)
verlangt?
Verlangen kann er das, aber Anspruch hat er ausschließlich auf das, was bei Abschluss des Vertrags abgemacht war.
Gruß
loderunner (ianal)