Hi,
meines Wissens nach ist Remonstration ein Begriff im Beamtenrecht (und nicht einer, den jeder als Beschwerdemittel anwenden kann).
Gilt dieses Recht, das eigentlich eine Pflicht darstellt, nur für den Beamten selbst, wenn der Vorgesetzte ihm Dinge anweist oder auch wenn der Beamte von Dingen Kenntnis hat, die vorschriftswidrig sind ?
Geltendes Recht, gegen das verstossen würde, sei in diesem theoretischen Falle eben die Dienstvorschriften und Dienstanweisungen des Bundesministeriums und landeseigenen Verwaltungsvorschriften etc…
Gruss und Dank
living free
ok, danke Merger,
erste Frage beantwortet.
Was aber eben, wenn der Beamte KEnntnis von Dingen bekommt, die nicht den Vorgaben entsprechen und er/sie etwas dagegen tun will/muss(?)
Einfach darauf „hoffen“, dass AUfsichtsbehörde oder der Bundesrechnungshof dies zufällig irgendwann mal feststellt?
Servus, living free,
Remonstrationsrecht und -pflicht gilt gegenüber allen Vorgesetzten und in Bezug auf alle Vorschriften und Gesetze.
Aber sei versichert, derjenige, der es ausübt, hat nachher kein gutes Leben mehr.
[MOD: Satz wg. FAQ:1129 gelöscht]
Gruß Manu
Hi Manu.
ich bin nicht sicher, ob wir uns richtig verstanden haben.
Du meinst also definitiv, dass Beamter A auch reonstrieren muss, wenn er der Ansicht ist, dass der Beamte V Dinge entscheidet, die gegen die Vorschriftenlage sind.
Zu deinem lieb gemeinten Hinweis:
Es gibt Menschen, die gegen alle Widerstände richtige Dinge zu ihrem Recht bringen wollen, ohne Rücksicht auf Verluste…würden wir von mir reden ,dann hätt ich keines von den von dir genannten beiden „Hilfen“.
Jeder, der gegen den Strom schwimmt, hat es nicht leicht.
PS: Worauf basierst Du deine Auskunft? Bist du beruflich kundig o.ä.,
denn ich finde nirgendwo was Konkretes zu meiner Frage.
Jedenfalls Danke.
l.f.
Servus, Living Free,
sorry, daß ich so spät antworte. War gestern beim Baden.
Ja, man hat die Pflicht zur Remonstration, wenn ein Vorgesetzter das Recht beugt. Und ja, ich habe das selbst mal durchgezogen und mich mit meinem Chef angelegt.
Und ich hatte richtig viel Ärger, der mit der Ursprungssache gar nichts mehr zu tun hatte, und war und bin froh über meinen gewerkschaftlichen und privaten Rechtsschutz.
Aber nach wie vor stehe ich dazu!
Gruß manu
Hi Manu.
untersteh dich, dich nochmals zu entschuldigen, weil du so schnell antwortest! 
ich bin dankbar für deine meinung.
behördliche vorschriften, die ja für die bediensteten dienstanweisungen darstellen, würdest du demnach ja auch schon als recht bezeichnen, an das man sich zu halten hat!? oder gibt es da einschränkungen bzgl. der begrifflichkeiten?
bspw. fordern diese wirtschaftlichkeit und wettbewerb im sinne des steuerzahlers etc. .
nachfrage: die sache, dass die remonstration nicht nur den betreffenden selbst, sondern auch für diese person bzgl. des zu rügenden verhaltens ANDERER gilt, wo steht denn sowas genau? finde nix.
DANKE!
living free
Servus, Living free,
Remonstration bedeutet, daß ein Beamter das Recht und die Pflicht hat, einen Vorgesetzten darauf hinzuweisen, daß eine Anweisung, die er ihm erteilt hat, gegen Recht und Gesetz verstößt. Dazu gehören auch Vorschriften und Dienstanweisungen (z.B. wenn er verlangen würde, für einen Vorgang kein Aktenzeichen zu vergeben, so daß kein amtlicher Nachweis existiert, oder z.B. eine Buchung nicht wie vorgeschrieben vorzunehmen etc.).
Falls die Anweisung andere betrifft, haben diese eine Pflicht zur Remonstration.
Eine Beschwerde beim Chef, weil ein gleichrangiger Kollege eine rechtswidrige Anweisung von diesem erhalten hat, fällt nicht unbedingt unter die persönliche Remonstrationspflicht, da ja der Kollege diese Pflicht hätte.
Ansonsten gibts da natürlich sehr viele Feinheiten, die dir nur ein Jurist beantworten kann.
LG manu
hm,
danke Manu0907,
ja genau das dachte ich mir eben, dass es sich leider „nur“ um einen selbst handelt.
D A N K E !
living free