Rendite Versicherung - welchen Steuersatz wählen?

Liebe Community,

ich stelle mir die folgende Frage:

  • ich möchte eine fondsgebundene (Basis)Rentenversicherung steuerlich beurteilen
  • 2010 sind 70% der Zahlungen in eine solche Versicherung steuerlich absetzbar
  • Bei € 100,- Beitrag entspricht dies € 70,-.
  • Um diese € 70,- vermindert sich mein zu versteuerndes Einkommen, und ich erhalte die auf dieses Einkommen gezahlten Einkommensteuern zurück

–> Berechne ich die Einkommensteuererstattung mit meinem Spitzensteuerrsatz oder meinem effektiven Steuersatz? Ich fände effektiv richtig, finde aber im WWW beide Varianten

–> Weiterführend: vermindert dies auch meine Sozialversicherungsbeiträge? Oder nur Einkommensteuer, Solidarbeitrag und ggf. Kirchensteuer?

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung,

Rudolf

Hallo Rudolf,

es vermindert sich der Spitzensteuersatz, da sich das Einkommen verringert.
http://www.jako-o.de/uploads/pics/s53_textbild_300x2…
Auf dieser Grafik verschiebt sich das Einkommen nach links um 70% (nächstets Jahr 72%).
Sozialversicheurngsbeiträge verringern sich dadurch nicht, dies ist nur bei einer betrieblichen Altersvorsorge möglich. Das würde ich als erstes empfehlen, hierzu ist der AG sogar verpflichtet.
LG Felix

Hallo,
Das ist Eigentlich was für Steuerberater!
Mit der Einzahlung in so einen vertrag mindert sich das zu versteuernde Einkommen. z.B.100€*12*70%=840€
Mit dem um 840€ reduzierten Bruttoeinkommen muss jetzt die Steuerberechnung durchgeführt werden. Also weder der Spitzensteuer noch den Effektivsteuersatz führen zu richtigen Ergebnissen.
Mfg febud

Guten Tag,

a) zugrundegelegt wirdselbtvesändlich der individuelle (tatsächliche) Steuersatz.

Beispiel: (fiktiv)

Beitrag 100,-- €
Steuersatz 20%
Anrechenbarer Beitrag (70%): 70,-- €
steuerliche Rückführung: 35,-- €

b)keine sozialversicherungsrechtlichen Vorteile !

Grüße

Esser

Tut mir leid, aber diese Frage betrifft das deutsche Steuerrecht. Ich kann dir keine Auskunft geben. Ich würde aber zu diesem Thema deinen Steuerberater befragen.

Gerhard

Hallo Rudi,

meines Wissens nach ist das der effektive Steuersatz. Die Sozialvericherung (Rente) wird damit natürlich auch beeinflusst.

VG S

Hallo,

bitte diese Frage an einen Steuerfachmann weiterleiten.

Gruß
Josch

Eine verbindliche Auskunft kann nur ein Steuerberater geben, der Ihre individuelle Situation kennt.

Hallo rudolf,

berechnugn der EKSt-erstattung erfolgt mit dem effektiven/individuellen steuersatz.
Sozialversicherungsbeiträge werden hierdurch nicht gemindert, nur die steuerliche berücksichtigung in der EKSt-erlärung.

Gruß

Michael

Sorry da kann ich dir nicht helfen…

Hallo Rudolf,

Spitzensteuersatz macht keinen Sinn, da er lediglich den höchsten Steuersatz auf den letzten Euro betrifft. Nimm den effekitven bzw. persönlichen bzw. Durchschnitts-Steuersatz.

Gruß
Ralph Kurz