Renovieren bei Auszug

Hallo, liebe Wissende,

angenommen, ein Mieter zieht nach 3 Jahren Mietzeit aus. Er hat seinerzeit die Wohnung in Absprache mit dem Vormieter unrenoviert übernommen; der Vermieter war damit einverstanden. Im Mietvertrag steht, die Wohnung ist renoviert (weiß gestrichene Wände) zu übergeben. Nun will der Nachmieter die farbigen Anstriche des Vormieters (von einem jahr neu gemacht) genauso übernehmen und hat an geweißelten Wänden überhaupt kein Interesse. Dies wurde dem Vermieter auch so mitgeteilt. Der Vermieter besteht nun aber darauf, dass der derzietige Mieter weißelt. Ganz klar, lt. Mietvertrag hat er ein Recht darauf. Aber da sich derzeitiger Mieter und Nachmieter einig sind, die vorhandenen Anstriche so gut wie neu sind und es bereits einen Präzedenzfall (derzeitiger Mieter hat Wohnung ja auch unrenoviert übernommen und Vermieter war einverstanden) gibt, kann man da was machen?

Vielen Dabk für eure Hilfe

Teddy

Hallo,

hat der Nachmieter denn schon den MV unterschrieben?

Wenn ja, mit diesem ein Protokoll erstellen, indem der Nachmieter die gestrichen Wände vom Vormieter übernimmt, eine Ausfertigung dovon bekommt der Vermieter. Mal gucken, was er dann sagt?

Gruß Stiefel

angenommen, ein Mieter zieht nach 3 Jahren Mietzeit aus. Er
hat seinerzeit die Wohnung in Absprache mit dem Vormieter
unrenoviert übernommen; der Vermieter war damit einverstanden.
Im Mietvertrag steht, die Wohnung ist renoviert (weiß
gestrichene Wände) zu übergeben. Nun will der Nachmieter die
farbigen Anstriche des Vormieters (von einem jahr neu gemacht)
genauso übernehmen und hat an geweißelten Wänden überhaupt
kein Interesse. Dies wurde dem Vermieter auch so mitgeteilt.
Der Vermieter besteht nun aber darauf, dass der derzietige
Mieter weißelt. Ganz klar, lt. Mietvertrag hat er ein Recht
darauf. Aber da sich derzeitiger Mieter und Nachmieter einig
sind, die vorhandenen Anstriche so gut wie neu sind und es
bereits einen Präzedenzfall (derzeitiger Mieter hat Wohnung ja
auch unrenoviert übernommen und Vermieter war einverstanden)
gibt, kann man da was machen?

Vielen Dabk für eure Hilfe

Teddy

Hallo

wenn eine Vereinbarung besteht ist diese gültig. Der VM hat grundsätzlich einen Anspruch, sei es notfalls nur auf Abnutzung. Farbige Wände muss der VM nicht akzeptieren.

Wer eine nicht renovierte Wohnung übernimmt und vereinbart, dass bei Auszug weiß gestrichen sein muss, dem war doch wohl auch klar, dass er die Verpflichtung des früheren Mieters übernommen hat.

Mieter und Nachmieter können grundsätzlich ohne Zustimmung des VM nicht in Vertragsfragen eine Regelung schaffen, also auch nicht bestimmen, wie die Wohnung übergeben wird.

Gruss Günter

angenommen, ein Mieter zieht nach 3 Jahren Mietzeit aus. Er
hat seinerzeit die Wohnung in Absprache mit dem Vormieter
unrenoviert übernommen; der Vermieter war damit einverstanden.
Im Mietvertrag steht, die Wohnung ist renoviert (weiß
gestrichene Wände) zu übergeben. Nun will der Nachmieter die
farbigen Anstriche des Vormieters (von einem jahr neu gemacht)
genauso übernehmen und hat an geweißelten Wänden überhaupt
kein Interesse. Dies wurde dem Vermieter auch so mitgeteilt.
Der Vermieter besteht nun aber darauf, dass der derzietige
Mieter weißelt. Ganz klar, lt. Mietvertrag hat er ein Recht
darauf. Aber da sich derzeitiger Mieter und Nachmieter einig
sind, die vorhandenen Anstriche so gut wie neu sind und es
bereits einen Präzedenzfall (derzeitiger Mieter hat Wohnung ja
auch unrenoviert übernommen und Vermieter war einverstanden)
gibt, kann man da was machen?

Vielen Dabk für eure Hilfe

Teddy