Hallo zusammen,
ich hoffe man kann mir helfen… Es geht um folgendes:
Mietwohung wurde vor 3 Jahren unrenoviert bezogen, Streich/- Malerarbeiten wurden nach Einzug vorgenommen beispielsweise wurde das Wohnzimmer gelb gestrichen.
Wegen Mieterhöhung wurde die Wohung nun mit dem Sonderkündigungsrecht zum 31.12.11 gekündigt, Vermieter stellt sich jetzt quer und schreibt das die Kündigung zum 31.01.12 wirksam sei… Die Ankündigung zur Mieterhöhung ist im August eingegangen…
Na ja, im Mietvertrag steht unter § 20: Beendigung des Mietverhältnisses
- Der Mieter hat die Mieträume unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in sauberen Zustand zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter die Mieträume auf dessen Kosten reinigen lassen.
und unter § 24 steht: Übernahme der Wohnung
Der Mieter hat die Wohnung bzw. Mieträume eingehend besichtigt und für mängelfrei vertragsgerecht befunden. Die Wohung ist frisch renoviert. Das Wohungsabnahmeprotokoll ist maßgebend.
Soo, das stimmt zum Beispiel nicht… die Wohung wurde unrenoviert übergeben, wie oben schon beschrieben, dass wurde auch schriftlich festgehalten.
Der Vermieter hat die Kündigung schriftlich bestätigt und direkt aufgelistet was für Renovierungsarbeiten durchzuführen sind, es steht geschrieben:
Bei Ihrem Auszug tritt die Wohungsrenovierung gemäß § 15.4 des Mietvertrages in Kraft. Die erforderlichen Renovierungsarbeiten dürfen wir Ihnen wie folgt beschreiben:
- Weißeln sämtlicher Decken und Wände mit wasch- oder scheuerbeständiger Dispersionfarbe
- Tapezierte Wände mit weißer Raufasertapete neu tapezieren und mit wasch- oder scheuerbeständiger Dispersionfarbe übertreichen
-Streichen der Fenster, Türen, Heizkörper und Rohre
Muss die Wohung tatsächlich im renovierten Zustand zurückgegeben werden obwohl damals die Wohung im unrenovierten Zustand bekommen wurde???
Vielen Dank für Eure/ Ihre Hilfe
Tanzmarie