Ich werde im April (nach 2 Jahren und 3 Monaten) aus meiner Wohnung ausziehen. Muss ich renovieren?
Im Mietvertrag stehen keine expliziten Anmerkungen zu den Schönheitsreperaturen bei Auszug, jedoch das Folgende unter „Sonstige Vereinbarungen“:
Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters wird die Wohnung fachmännisch renoviert übernommen und er verpflichtet sich bei Auszug, die Wohnung wieder fachmännisch renoviert zu übergeben.
Hallo Filippa,
Hast du den Vertrag nicht gelesen als du eingezogen bist?
Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters wird die Wohnung
fachmännisch renoviert übernommen und er verpflichtet sich bei
Auszug, die Wohnung wieder fachmännisch renoviert zu
übergeben.
Dir hätte sonst klar sein müssen das du diese Vereinbarung geschlossen hast, und dich nun trotzdem versuchst rauszuwinden.
Da es in deinem Vertrag drinsteht und wohl auch keine ungültigen Fristen so ist es vermutlich wirksam.
Nun am besten fragst du ein Anwalt um Gewissheit zu haben.
Wenn nach 2 Jahren die Wohnung immernoch in einem „renoviertem“ Zustand ist so kann die Renovierung nicht notwendig sein. Aber willst du ein Gutachter und Gerichtsverfahren das dieses klärt? Laut Vertrag hast Du selbst auf eine Renovierung bestanden - hättest du den Zustand der Wohnung jetzt, bei Einzug akzeptiert? Eventuell kannst du dich mit dem Nachmieter einigen das du 50% bezahlst wenn er sie so übernimmt.
Hallo Filippa,
du mußt die Wohnung so übergeben wie du sie übernommen hast.
Du mußt aber nicht alles Fachmänisch renovieren lassen sondern nur das, was nicht mehr schön ausschaut. Aber das sollte nach 2 Jahren ja nicht allzuviel sein.
lg
Erwin
Hallo Filippa,
das ist natürlich pikant: Heißt es wirklich „auf…Wunsch des Mieters“, in diesem Fall also Sie selbst, dann haben Sie sich praktisch selbst zur Renovierung verpflichtet.
Im „Vermieter-Lexikon“ (Haufe-Verlag) heißt es, dass „fachmännisch“ nicht bedeutet, man muss einen Profi bezahlen, sondern Eigenleistung ist durchaus drin, es muss halt hinterher nach etwas aussehen. Außerdem: „Der Mieter kann(…) nur zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet werden, nicht aber zu einer Anfans-oder Endrenovierung“. (S. S15)
Generell ist diese Renovierungs-Klausel ein Thema mit unendlichen Variationen, in Ihrem Fall würde ich das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Viel Erfolg!
Gruß
instrumentalix
Soviel ich weiß, ist das nach neueseten Urteilen des Gerichtes nicht mehr zulässig. Macht doch keinen Sinn, der nächste Mieter möchte ganz andere Tapeten und Farben als der Vermieter.
Ich rate Dir, beim Mieterverein nachzufragen. Wenn, dann kostet das wohl 10 €.
Ich kann Dir aber keine verbindlichen Angaben machen, ich bin Handwerker.
Ich würde den Vermieter noch einmal ansprechen. Du bist sicher nicht dazu verpflichtet die Wohnung auf Deine Kosten von einem Fachmann machen zu lassen. Ggf. Mieterverein: ich schwör darauf!
erst einmal der Hinweis, dass ich keine rechtsverbindlichen Antworten geben kann. Ich versuche objektiv zu bleiben.
Die kürzeste Pflicht für Schönheitsreparaturen liegt für Bad und Küche bei 3 Jahren und da bist du noch drunter.
Für mich sieht das also so aus: Wenn nicht gerade ein Wasserschaden entstanden ist oder stark geraucht wurde, dürfte die Wohnung noch vernünftig aussehen, da sie ja fachmännisch renoviert wurde bei Einzug.
Ich sehe hier nur die Veranlassung die eventuellen Löcher (für Bilder o.ä.) vernünftig zu schließen und die Wohnung besenrein zu übergeben.
Wenn natürlich eine Wand besonders stark abgenutzt wurde, so sollte man diese hell nachstreichen (weiß ist nicht nötig).
hallo,
wurde die wohnung den renoviert übernommen??
dann würde ich sie der fairness auch wieder renoviert übergeben.
ansonsten ist der mieter nicht mehr bei auszug verpflichtet die wohnung zu renovieren.
aber das gibt halt dann auch stress mit dem vermieter wenn er auch noch kaution hat und die so einfach nicht rausrückt oder gar zum renovieren nimmt.
Hallo, wenn Sie fachmännisch renovieren können, können Sie dass auch ohne Firma machen. Sie müssen sie auf jeden Fall so her richten, wie Sie sie übernommen haben. Ausser z. B. Löcher in Fliesen. VG Ringehahn
na ja, wenn Du das unterschrieben hast, dann mußt Du auch renovieren (lassen. Fachmännisch heisst ja nicht unbedingt das eine Firma beauftragt werden muß.
Dann ist doch alles gesagt, du solltest die Wohnung einfach so zurückgeben wie du sie erhalten hast. Prinzipiell wurde das Renovierungsgebot aufgehoben, aber wenn du eine direkte Vetrgasklausel hast, dann must du wohl - wohl oder übel -
Schönen Gruß