Renovieren bei Auszug ja oder nein

Hallo
Ich hab ne Frage die warscheinlich schon häufig gestellt wurde.
Und zwar: Lt Mietvertag habe ich meine jetzige Wohnung renoviert übernommen( was nicht stimmt, hab sie selbst renovieren müssen)habe aber jetzt erst gesehen, dass „renoviert übernommen“ im Mietvertrag angekreuzt ist. das ist mir damals entgangen. auf einer anderen Seite steht aber drin, dass bei Kündigung die Wohnung mit allen schlüssel und sauber übergeben werden muss.
also dachte ich, da ich sowieso erst vor 4 1/2 jahren beim Einzug renoviert habe, muss alles nur besenrein sein.
Soweit so gut…mein vermieter hat meine Wohnung schon inseriert und den Zustand der Wohnung als komplett renoviert angegeben. Jetzt meine frage: muss ich renovieren???
danke im voraus für die Antworten

erstmal gegenfrage: was verstehst du und der vermieter unter „renoviert“

Hallo
naja ich verstehe unter renoviert " wände weiß gestrichen", was der vermieter meint, weiß ich natürlich nicht. ich weiß nur, als ich vor 4 1/2 jahren einzog, musste ich alles streichen, teppiche rausreißen, laminat legen etc, weil alles alt und uselig war

und nun solltest du dein begriffverständnis mit inhalt des mitvertrages vergleichen.

???
wenn ich es begreifen würde, würde ich nicht hier posten.
für mich war eigentlich klar, dass ich die Wohnung besenrein übergebe! was mich jetzt nur stutzig macht, ist, daß der Vermieter die wohnung als komplett renoviert anbietet.
meine frage war: muss ich trotzdem renovieren(abgesehen von verwohnt oder grellen farben)wenn im MV „sauber übergeben“ steht.
danke

ohne kenntnisnahme der inhalte deines mietvertrages können keine antworten erfolgen. wenn du ihn nicht lesen magst, kann dir nur einer helfen, der es dir vorliest und erklärt. dein vermieter kann anbieten was er will-weisst du, ob er die wohnung nach deinem auszug herrichten lässt, oder weisst du was er unter renoviert versteht? was du meinst, ist wohl schönheitsreparaturrückstau, keine renovierung.

Hallo, das kommt darauf an, was genau im Vertrag steht. Wenn die Renovierungsarbeiten lt. Mietvertrag auf sie abgewälzt worden sind, sind Sie natürlich verpflichtet, diese auch durchzuführen. In den Mietverträgen steht meist, dass Renovierungsarbeiten dem Vermieter vorher anzuzeigen sind. Sollten Sie also während der Mietzeit renoviert haben und dieses auch angezeigt haben, müsste dies als Nachweis über eine durchgeführte Renovierungsarbeit genügen. Ist in Ihrem Mietvertrag beschrieben, dass Sie in bestimmten Fristen zu renovieren haben, ohne das dabei steht „wenn nötig“ - oder etwas in der Art, ist die Klausel nichtig. In diesem Fall brauchen Sie dann gar nicht renovieren. Wenn Sie lt. Vertrag dazu aufgefordert werden, am Ende der Mietzeit zu renovieren und zudem die Renovierungsarbeiten während der Mietzeit übernehmen sollen, ist die Klausel auch nichtig und sie brauchen gar nicht renovieren. Bzgl. der Renovierung am Anfang der Mietzeit kann ich auch nichts genaues sagen, denke aber das auch hier ein Gespräch mit dem Vermieter, ggf. mit Zeugen, zu einer Klärung führen müsste. Sollte bei Ihnen der Vertrag für den Vermieter wasserdicht sein, heißt das nicht, dass Sie bei Auszug unbedingt renovieren müssen, wenn Sie das in der Vergangenheit innerhalb der üblichen Fristen erst getan haben. Sollte allerdings Renovierungsbedarf bestehen, also wenn die Wände verschmutzt oder Sonstiges sind, haben Sie natürlich zu renovieren auch wenn sie letzte Woche erst renoviert haben und sollten wie gesagt die Klausel in Ordnung sein. Sollten z.B. die Wände noch als i.O. bezeichnet werden können, brauchen diese nicht neu gestrichen werden, allerdings kann der Vermieter in solchen Fällen anteilige Renovierungskosten verlangen. Dazu braucht er nur einen Kostenvoranschlag, von einem von ihm selber beauftragten Maler. Dann kann er die Kosten mit Hilfe der üblichen Renovierungsfristen umlegen. Oft ist es dann besser bzw. günstiger selber zu renovieren, als anteilige Kosten einer Malerfirma zu zahlen. Der Vermieter ist auch dann nicht zur Renovierung verpflichtet, wenn Kosten lt Kostenvoranschlag eingefordert wurden, das kann er dann immer noch selber entscheiden. Sie sehen, dass das ganze Thema sehr komplex ist, es gibt dazu ständig neue Gerichtsurteile, dass selbst angebliche Experten und natürlich auch Vermieter nicht alles wissen. Abschließend möchte ich nur noch sagen, dass ohne einen geschulten Blick in Ihren Vertrag, keine genauen Aussagen möglich sind. MfG

hallo fred
Vielen Dank für die Information. Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, die zimmmer zu streichen, die es „nötig“ haben und die anderen so zu lassen, wie sie jetzt sind. Sind ja erst vor kurzem gestrichen worden. Da bin ich dann warscheinlich auf der sicheren Seite.
Im MV steht schliesslich nicht expliziet, dass ich renoviert, sondern die Wohnugng sauber übergeben muss. Bezüglich Renovierung ist nur von den starren Fristen die Rede.
Also, vielen dank nochmal

Hallo, dann bräuchten Sie wahrschlich gar nicht renovieren. MfG

Die Versprechungen des Vermeiters gegenüber Dritten in irgendwelchen Angeboten sind nicht Ihr Problem!

Vielen Dank für die Antworten. Haben mir wirklich weitergeholfen.