Renovieren bei Auszug-ja oder nein?

Hallo Herr Leibrandt!

Frau X hat eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag steht: „Der Mieter übernimmt die Wohnung im renovierten Zustand und muss sie auch renoviert bei Ende des Mietverhältnisses wieder übergeben.“, die Schönheitsreparaturklauseln sind durchgestrichen.
Frau X hat ihre Wohnung erst vor ca 8 Monaten gestrichen, allerdings nicht alles in weiss sondern Küche und Flur in Grau sowie das Schlafzimmer in einem dezenten Beerenton. Alles andere ist weiss. Der Abnutzungsgrad Kann der Vermieter a) auf eine quasi erneute Renovierung und b) auf komplett weisse Wände bestehen?
Vielen Dank vorab!

LG

Wenn es so im Mietvertrag steht, müßte die Wohnung eigentlich neu gestrichen werden, aber wenn die Renovierung top gemacht wurde und keine großen Abnutzungserscheinungen zu erkennen sind, auf jedem Fall vorher mit vermieter und Nachmieter sprechen.
Denn der vierte Mieter hat sonst die „Arschkarte“
weil die Tapete beim nächsten Anstrich hin ist und er theoretisch dann sogar tapezieren müßte.

Hallo Holger!
Danke für die schnelle Antwort. Diese besagte „Karte“ haben wir leider schon selbst: die Wohnung war nicht wirklich renoviert als wir damals einzogen; lediglich die Wände waren an einigen Stellen weiss übergewitscht. Dies hat sich allerdings erst mit der Zeit gezeigt, also nach unterschriebenem Vertrag.
Dem vermieter istes egal, ob und wie gestrichen wurde, Hauptsache alles ist weiss und er kanns schnell wieder vermieten.
Naja, dann streichen wir eben…

LG
karakedi