Renovieren bei Kündigung nach einem Jahr Mietzeit?

Hallo,

wir sind leider gezwungen umzuziehen und unsere Wohnung nun nach gerade einmal 8 Monaten zu kündigen. Im Mietvertrag ist festgelegt, daß wir frühestens nach Ablauf eines Jahres kündigen dürfen („Individualvereinbarung“) - ist so etwas eigentlich rechtens bzw. wie kann ich so etwas nun noch umgehen? Sinn der Sache ist wahrscheinlich die Mieter zu binden, da noch einige Wohnungen leer stehen.

Zum anderen ist dann die Frage müssen wir nun auch schon renovieren? Bis auf Bohrlöcher in der Wand ist eigentlich nichts zu beanstanden. Müssen wir dann die Löcher versigeln und neu streichen bzw. gleich die ganze Wand neu tapezieren oder die Wohnung nur besenrein verlassen?
Im Mietvertrag ist diesbezüglich (in Hinblick auf Kündigung) nichts genaues vermerkt. Lediglich die Verpflichtung für die Übernahme von Schönheitsreperaturen. Aber gilt das schon nach 8 Monaten?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,
dass mit der Kündigungsfrist muss wohl leider eingehalten werden.
Ich kenne ja nicht den Grund warum ihr schon eher ausziehen müsst.
Das mit der Renovierung könnt hier ihr hier nachlesen:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Es ist heut zu Tage nicht mehr so üblich und nötig eine Wohnung zu „renovieren“ bzw. zu streichen wenn man ausszieht.

Ich hoffe, dass dies hier eine kleine Hilfe für euch ist.

Gruß
Irene Coppel