Hallo Mietrechtkenner,
muss ein Mieter, der etwas über zwei Jahre in einer WG gewohnt hat, bei der Auflösung der WG das bewohnte Zimmer renovieren?
Die WG ist seit ca. 8 Jahren existent und der besagte Mieter ist als Nachmieter eines anderen WG Mitgliedes eingezogen. Ein Übergabeprotokoll existiert nicht. Alle Parteien in der WG sind gleichberechtigt im Mietvertrag enthalten.
Gruß
Robert
Hallo.
Nein, er muss keine Renovierung durchführen, es sei denn die Parteien haben etwas anderes individualvertraglich vereinbart (z. B. wenn dem Mieter eine Miete erlassen wurde und er sich dafür verpflichtet hat, das Zimmer zu weissen oder ähnliches).
Sofern Schäden verursacht wurden (z. B. Brandlöcher im Teppich), die über eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache hinausgehen, muss er diese natürlich beseitigen.
Hallo,
das sehe ich etwas anders.
Normaler Weise wird ein Nachtrag zum Mietvertrag bei einem Mieterwechsel gemacht. Da sollte man zunächst mal nachschauen welche Rechte und Pflichten übernommen wurden.
Gruß Reni