Hallo zusammen, folgende dringende Frage beim Auszug aus einer Mietwohnung:
Lt Mietvertrag müssen beim Auszug alle Tapeten entfernt werden. Kann der Vermieter verlangen, dass zusätzlich (also nach Entfernen der Tapeten) noch angestrichen wird ? Er beruft sich auf den Paragraphen „Schönheitsreparaturen“ im Mietvertrag worin die Zeiträume für das Anstreichen geregelt sind.
Falls die Wohnung beim Einzug mit Tapeten übernommen wurde, wäre meine Meinung: anstreichen ja, aber nicht die Tapeten entfernen. Wer kann mir sagen wie das rechtlich geregelt ist ?
Besten Dank & Grüße
Auch hallo.
Hallo zusammen, folgende dringende Frage beim Auszug aus einer
Mietwohnung:
Dazu eine FAQ:1669 
HTH
mfg M.L.