Guten Tag ihr lieben Helfer!
Wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung in Schleswig Holstein aus. Da sich unser Vermieter in den letzten Monaten wie die Axt im Walde benahm, wollen wir ihm nun auch so wenig wie möglich an Leistungen in den Rachen schieben! Ich habe heute gelesen, dass Mieter u. U. nicht „endrenovieren“ müssen.
In unserem Mietvertrag steht zu dem Thema folgendes:
„Bei Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter die Mieträume gemäß §17 Ziffer2 dieses vertrages, im Übrigen im sauberen Zustand zurückzugeben.“
§17 Instandhaltung der Mieträume: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der heizkörper und Versorgugsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen: alle drei Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: alle fünf Jahre
in anderen nebenräumen: alle sieben Jahre
Demgemäß sind die Meiträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem zustrand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war.; farbig gestrichene Holzteile können auch auch in weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
Darüber hinaus wurde noch folgendes festgehalten:
„Die Mieterin übernimmt die Wohnung in seinem jetzigen Zustand. im Wohnzimmer sind zwei Wände mit einem roten zierstreifen versehen. Die Mieterin bringt zwei Katzen mit in die Wohnung. Die Schäden , die daraus entstehen könnten, werden von der Mieterin beseitigt.“
Was bedeuten diese Klauseln nun für uns? Müssen wir renovieren? An zwei Wänden sind K®atzspuren von unserer Katze zu sehen.
AUßerdem verlangt der Vermieter von uns, dass wir uns an den Reparaturkosten für die Spülmaschine beteiligen. Er verweist hier auf eine Klausel im Mietvertrag! Ist das überhaupt rechtlich okay?
Wir möchten die Kosten (anteilig) für die reparatur nicht übernehmen und auch nicht renovieren.
Wer kann uns sagen, was nun verbindlich ist?
Gruß,
HarryHansen
Achja: noch ein sachdienlicher Hinweis: wir wohnen dort seit 01.06.2008 und haben zum 01.02.11 gekündigt!
Vorab schon mal vielen Dank auch von meiner Frau!