Renovieren beim Auszug aus einer Mietwohnung

Guten Tag ihr lieben Helfer!

Wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung in Schleswig Holstein aus. Da sich unser Vermieter in den letzten Monaten wie die Axt im Walde benahm, wollen wir ihm nun auch so wenig wie möglich an Leistungen in den Rachen schieben! Ich habe heute gelesen, dass Mieter u. U. nicht „endrenovieren“ müssen.

In unserem Mietvertrag steht zu dem Thema folgendes:

„Bei Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter die Mieträume gemäß §17 Ziffer2 dieses vertrages, im Übrigen im sauberen Zustand zurückzugeben.“

§17 Instandhaltung der Mieträume: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der heizkörper und Versorgugsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:

in Küchen, Bädern und Duschen: alle drei Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: alle fünf Jahre
in anderen nebenräumen: alle sieben Jahre

Demgemäß sind die Meiträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem zustrand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war.; farbig gestrichene Holzteile können auch auch in weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."

Darüber hinaus wurde noch folgendes festgehalten:

„Die Mieterin übernimmt die Wohnung in seinem jetzigen Zustand. im Wohnzimmer sind zwei Wände mit einem roten zierstreifen versehen. Die Mieterin bringt zwei Katzen mit in die Wohnung. Die Schäden , die daraus entstehen könnten, werden von der Mieterin beseitigt.“

Was bedeuten diese Klauseln nun für uns? Müssen wir renovieren? An zwei Wänden sind K®atzspuren von unserer Katze zu sehen.

AUßerdem verlangt der Vermieter von uns, dass wir uns an den Reparaturkosten für die Spülmaschine beteiligen. Er verweist hier auf eine Klausel im Mietvertrag! Ist das überhaupt rechtlich okay?

Wir möchten die Kosten (anteilig) für die reparatur nicht übernehmen und auch nicht renovieren.

Wer kann uns sagen, was nun verbindlich ist?

Gruß,

HarryHansen

Achja: noch ein sachdienlicher Hinweis: wir wohnen dort seit 01.06.2008 und haben zum 01.02.11 gekündigt!

Vorab schon mal vielen Dank auch von meiner Frau!

Hallo HarryHansen,

also so wie ich das sehe kommt ihr um die Beseitigung der Katzenspuren nicht rundrum.
Was die Renovierung betrifft wurden ganz bestimmt Klauseln im Mietvertrag im letzten Jahr für nichtig erklärt, und soweit ich mich erinnere bezogen sich diese eben auf Renovierungen nach bestimmten Zeiträumen. Ich möchte da jetzt aber nicht meine Hand ins Feuer legen, aber die Änderungen findet man sicher im Internet erklärt.
Was die Spülmaschine betrifft, gehört dies laut den Klauseln deinitiv nicht zu Schönheitsreparaturen. Ich habe auch einen „Standardmietvertrag“ in dem sowas garnicht geregelt ist, weswegen die Vermieterin für Reparaturen noch einen Nachtrag gemacht hat. Wenn das bei euch auch so ist, müsst ihr sicher nichts für die Reparatur der Spülmaschine zahlen, zudem diese nunmal dem Vermieter gehört.
Was die Renovierung betrifft, würde ich im Zweifelsfall einen Anwalt befragen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Mitervereinen gemacht. Das kostet etwa 40€ im Jahr und man hat immer eine kostenlose Rechtsberatung von einem Anwalt dabei. Sowas braucht man in jeder Mietwohnung mal, so traurig das ist.

Ich hoffe ich konnte euch wenigstens ein bisschen helfen.

Viele Grüße
Spykidsgirl

Lieber Herr Hansen,

soweit ich das Beurteilen kann, sind die im Mietvertrag aufgeführten Sachen alle richtig. Es steht keine Verpflichtung zur Endrenovierung drin (sauber), aber die üblichen Schönheitsreperaturen. Daran ist nichts auszusetzen und daran muss man sich orientieren und ggf. auch renovieren (oftmals reicht streichen). Die Spuren der Katzen (und m.E. auch die roten Streifen, wenn der Vermieter drauf besteht) müssen sie beseitigen.

Was die Spülmaschine betrifft: Ich kenne die besagte Klausel im Mietvertrag nicht, aber es ist legitim, den Mieter an gewissen kleineren Reperaturen zu beteiligen. (Bei einer Gastherme z.Bsp. ist das üblich.) Es gibt Grenzen, bis zu welcher Höhe. Ich muss allerdings einräumen, dass ich nicht genau weiß, worauf sich diese Regelung alles bezieht. Wenn die Spühlmaschine mit vermietet wurde, kann ich mir das aber vorstellen.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann machen Sie einen Termin beim Mieterschutzbund. Oftmals empfindet man als Mieter einen Mietvertrag sehr „vermieterfreundlich“. Ich kann hier aber nichts entdecken, was bedenklich sein sollte im Vertrag und den Auflagen Ihres Vermieters widerspricht.

Was ich nicht genau weiß, ist, wie es sich mit den Fristen der Schönheitsreperatur verhält. M.E. beginnen diese mit dem Einzug. Aber dazu kann sich vielleicht ein Experte hier nochmals äußern.

Viele Grüße,
Christiane

Guten Tag ihr lieben Helfer!
In unserem Mietvertrag steht zu dem Thema folgendes:
„Bei Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter die Mieträume gemäß §17 Ziffer2 dieses vertrages, im Übrigen im sauberen Zustand zurückzugeben.“
§17 Instandhaltung der Mieträume: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und

Versorgugsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden
Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden
Zeitabständen erforderlich sein in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.

Demgemäß sind die Meiträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war.
Farbig gestrichene Holzteile können auch auch in weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."

Darüber hinaus wurde noch folgendes festgehalten:

„Die Mieterin übernimmt die Wohnung in seinem jetzigen
Zustand. im Wohnzimmer sind zwei Wände mit einem roten
Zierstreifen versehen. Die Mieterin bringt zwei Katzen mit in die Wohnung. Die Schäden, die daraus entstehen könnten, werden von der Mieterin beseitigt.“

Was bedeuten diese Klauseln nun für uns? Müssen wir
renovieren? An zwei Wänden sind K®atzspuren von unserer Katze zu sehen.

Außerdem verlangt der Vermieter von uns, dass wir uns an den Reparaturkosten für die Spülmaschine beteiligen. Er verweist hier auf eine Klausel im Mietvertrag! Ist das überhaupt rechtlich okay?

Wir möchten die Kosten (anteilig) für die reparatur nicht übernehmen und auch nicht renovieren.

Wer kann uns sagen, was nun verbindlich ist?

Gruß,HarryHansen

Achja: noch ein sachdienlicher Hinweis: wir wohnen dort seit 01.06.2008 und haben zum 01.02.11 gekündigt!

Vorab schon mal vielen Dank auch von meiner Frau!

Hallo

In Ihrem Fall ist eine sichere Prognose sehr schwierig.
Ihr Mietvertrag enthält keine Klausel bezüglich starrer Fristen zur Renovierung. Auch ist die Endrenovierung nicht zwingend vorgeschrieben.

Grundsätzlich gilt nach meiner Meinung, daß eine Renovierung durchgeführt werden muß, wenn sie erforderlich ist. Das kann nach einem Jahr aber auch nach 10 Jahren sein. Die im Mietvertrag genannten Fristen sind nur Anhaltspunkte und nicht verbindlich.
Ob eine Renovierung erforderlich ist (Mieter und Vemieter sind naturgemäß unterschiedlicher Meinung), bestimmt im Rechtsstreit ein Gutachter.

In welcher Farbe Sie streichen, kann Ihnen der Vermieter nicht vorschreiben, solange Sie die üblichen Farben verwenden.

Die Kratzspuren Ihrer Katze sollten Sie beseitigen, das bedeutet jedoch nicht, daß Sie deshalb die ganze Wohnung renovieren müssen.

An der Reparatur der Spülmaschine müssen Sie sich nicht beteiligen, es sei denn Sie haben mutwillig oder grob fahrlässig den Schaden verursacht und im Mietvertrag ist nichts gegenteiliges vereinbart.

mit bestem Wissen und Gewissen, uhu43

Guten Tag,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen… Normale Abnutzung muss soweit ich weiß nicht erstattet werden. (z.B. normale Nutzung eines Waschbecken während der Mietzeit), allerdings kann dass bei Tieren, bzw. Schäden durch Tiere ganz anders sein.

Also bin keine Hilfe.

Gruß

Hallo aus Frankfurt. Leider kann ich nicht weiterhelfen. Bin nicht mehr auf dem Laufenden.
Ich werde mich aus der Liste austragen - hatte ich vergessen.
Gruß Michael mauer

Hallo Harry,
entschuldige bitte, dass ich jetzt erst antworte, war ein paar Tage verreist. Also die „Katzenspuren“ müsst ihr beseitigen, da könnt ihr aber über die Privathaftpflicht etwas machen, dafür ist die da und haftet für die Schäden von Kleintieren und dazu gehören Katzen. Ansonsten müsst ihr nach dem Mietvertrag ja nicht renovieren, wenn der Zustand der Wohnung dem entspricht, was ihr 2008 übernommen habt? Das kann ich jetzt nicht beurteilen, vielleicht lieber noch einmal bei der Verbraucherzentrale (die hilft kostenfrei weiter) oder aber dem Mieterverein rückversichern. Viel Glück und lieben Gruß auch an Deine Frau,
Uschi