Guten Tag!
In einem Mietvertrag steht folgendes:
„Bei Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter die Mieträume gemäß §17 Ziffer2 dieses vertrages, im Übrigen im sauberen Zustand zurückzugeben.“
§17 Instandhaltung der Mieträume: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der heizkörper und Versorgugsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen: alle drei Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: alle fünf Jahre
in anderen nebenräumen: alle sieben Jahre
Demgemäß sind die Meiträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem zustrand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war.; farbig gestrichene Holzteile können auch auch in weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
Darüber hinaus wurde noch folgendes festgehalten:
„Der Mieter übernimmt die Wohnung in seinem jetzigen Zustand. Im Wohnzimmer sind zwei Wände mit einem roten Zierstreifen versehen. Der Mieter bringt zwei Katzen mit in die Wohnung. Die Schäden , die daraus entstehen könnten, werden vom Mieter beseitigt.“
Was bedeuten diese Klauseln? Muss renoviert werden? An zwei Wänden sind K®atzspuren von einer Katze zu sehen.
AUßerdem verlangt der Vermieter, dass der Mieter sich an den Reparaturkosten für die defekte Spülmaschine beteiligen. Er verweist hier auf eine Klausel im Mietvertrag! Ist das überhaupt rechtlich okay?
Der Mieter möchte die Kosten (anteilig) für die Reparatur nicht übernehmen und auch nicht renovieren.
Wer kann sagen, was nun verbindlich gilt?
Gruß,
HarryHansen
Achja: noch ein sachdienlicher Hinweis: der Mietvertrag besteht seit 01.06.2008 und wurde seitens des Mieters zum 01.02.11 gekündigt!
Vorab schon mal vielen Dank!
). zum anderen, dass der mieter eben die spuren der katze entfernen muss - also bei besagten beiden wänden die kratzspuren entfernen muss (wenn das wenig ist, reicht vermutlich ein wenig spachtel und einmal streichen. ist der schaden größer - neue tapete).