Renovieren beim Auszug aus einer Mietwohnung

Guten Tag!

In einem Mietvertrag steht folgendes:

„Bei Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter die Mieträume gemäß §17 Ziffer2 dieses vertrages, im Übrigen im sauberen Zustand zurückzugeben.“

§17 Instandhaltung der Mieträume: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der heizkörper und Versorgugsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:

in Küchen, Bädern und Duschen: alle drei Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: alle fünf Jahre
in anderen nebenräumen: alle sieben Jahre

Demgemäß sind die Meiträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem zustrand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war.; farbig gestrichene Holzteile können auch auch in weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."

Darüber hinaus wurde noch folgendes festgehalten:

„Der Mieter übernimmt die Wohnung in seinem jetzigen Zustand. Im Wohnzimmer sind zwei Wände mit einem roten Zierstreifen versehen. Der Mieter bringt zwei Katzen mit in die Wohnung. Die Schäden , die daraus entstehen könnten, werden vom Mieter beseitigt.“

Was bedeuten diese Klauseln? Muss renoviert werden? An zwei Wänden sind K®atzspuren von einer Katze zu sehen.

AUßerdem verlangt der Vermieter, dass der Mieter sich an den Reparaturkosten für die defekte Spülmaschine beteiligen. Er verweist hier auf eine Klausel im Mietvertrag! Ist das überhaupt rechtlich okay?

Der Mieter möchte die Kosten (anteilig) für die Reparatur nicht übernehmen und auch nicht renovieren.

Wer kann sagen, was nun verbindlich gilt?

Gruß,

HarryHansen

Achja: noch ein sachdienlicher Hinweis: der Mietvertrag besteht seit 01.06.2008 und wurde seitens des Mieters zum 01.02.11 gekündigt!

Vorab schon mal vielen Dank!

Guten Tag!

In einem Mietvertrag steht folgendes:

"Bei Beendigung des Mietverhältnisses, …:

wenn ich mich jetzt nicht falsch erinnere, ist das quasi die einzige klausel, die noch gültig ist. normalerweise hält sich der mieter ja nicht unbedingt an die zeiträume - was dann aber zur folge hat, dass beim auszug gearbeitet werden muss.

Darüber hinaus wurde noch folgendes festgehalten:

„Der Mieter übernimmt die Wohnung in seinem jetzigen Zustand.
Im Wohnzimmer sind zwei Wände mit einem roten Zierstreifen
versehen. Der Mieter bringt zwei Katzen mit in die Wohnung.
Die Schäden , die daraus entstehen könnten, werden vom Mieter
beseitigt.“

Was bedeuten diese Klauseln? Muss renoviert werden? An zwei
Wänden sind K®atzspuren von einer Katze zu sehen.

zum einen bedeutet das, dass der vermieter die zierstreifen akzeptiert und nicht unbedingt eine rein weiße wand zurück haben will (wer schon mal einen solchen zierstreifen übermalen musste, weiß, dass das schon etwas mehr farbe braucht :wink:). zum anderen, dass der mieter eben die spuren der katze entfernen muss - also bei besagten beiden wänden die kratzspuren entfernen muss (wenn das wenig ist, reicht vermutlich ein wenig spachtel und einmal streichen. ist der schaden größer - neue tapete).

AUßerdem verlangt der Vermieter, dass der Mieter sich an den
Reparaturkosten für die defekte Spülmaschine beteiligen. Er
verweist hier auf eine Klausel im Mietvertrag! Ist das
überhaupt rechtlich okay?

vermutlich geht es hier um die „kleinreperaturklausel“. darin ist geregelt, dass der mieter reperaturkosten bis zu einem bestimmten betrag übernehmen muss. liegt der reperaturpreis über dem besagten betrag, muss der vermieter das komplett übernehmen. also wenn der betrag bei 200eur liegt: reperatur: 200eur - mieter zahlt. reperatur 201eur - vermieter zahlt (aber NICHT: 200eur mieter, 1eur vermieter!).

wie groß der betrag genau ist, sagt der jeweilige mietvertrag, genaueres zur kleinreperaturklausel liefert google!

Achja: noch ein sachdienlicher Hinweis: der Mietvertrag
besteht seit 01.06.2008 und wurde seitens des Mieters zum
01.02.11 gekündigt!

mietverträge werden üblicherweise immer zum monatsende gekündigt!?