Renovieren bzw. Streichen bei Einzug?

Hallo,
angenommen man hat eine Wohnung gemietet. Die Regelung besagt, dass bei Auszug renoviert bzw. gestrichen werden soll.
Die Vormieter haben jedoch nur die vorher farbig gestrichenen Wände wieder weiß gestrichen, denn an einigen Stellen sind nicht renovierte Gebrauchsstellen zu erkennen (zugespachtelte Dübel-Löcher ohne Überstrich, Fettflecken an der Tapete in der Küche, Abdrücke der Deckenlampen und an einer Stelle ein kleiner Bereich, an dem sich die Tapete löst).
Außerdem müssen die Rolladenbänder erneuert werden (Vermieter hat hierzu Firma beauftragt). Da es sich jedoch nicht um Außenrolladen handelt, werden bei dem Austausch wohl die Tapeten über dem Rolladenkasten beschädigt werden.
Wer ist nun für was verantwortlich? Kann man im Übernahmeprotokoll eine Ergänzung zum Vertrag aufnehmen, sodass man bei Auszug nicht noch einmal streichen bzw. renovieren muss? Oder muss der Vermieter für einen anständigen Zustand sorgen? Kann man einen Teilbetrag der Kosten verlangen (hätte den Vormietern nicht die Kaution einbehalten werden müssen?)? Was ist mit den Tapeten auf den Rolladenkästen, da der Schaden nicht durch die neuen Mieter verursacht wurde?
Danke!